An Neujahr bleibt die Mehrheit der Läden in Deutschland geschlossen, da der 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag ist. Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, die es Verbrauchern ermöglichen, bestimmte Produkte zu erwerben. Das Ladenschlussgesetz regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstätten an Feiertagen. Apotheken dürfen beispielsweise bestimmte Produkte wie Arznei- und Krankenpflegemittel verkaufen, Tankstellen dürfen Ersatzteile für Kraftfahrzeuge anbieten, Kiosks können Zeitungen und Zeitschriften verkaufen und Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen dürfen geöffnet sein, um Produkte für den Reisebedarf anzubieten.
Das Ladenschlussgesetz definiert den Reisebedarf als Produkte wie Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Lebensmittel und vieles mehr. Diese Artikel können Verbraucher an Neujahr an Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen erwerben. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, eigene Gesetze zu erlassen, die über die bundesweiten Regelungen hinausgehen. In einigen ländlichen Gebieten können Läden an Feiertagen bis zu zwei Stunden geöffnet sein. Alle anderen Besorgungen müssen bis zum 2. Januar aufgeschoben werden, da auch der Neujahrstag ein gesetzlicher Feiertag ist.


