Kultur

Pastorenkonferenz in Seoul warnt vor Ungleichbehandlung religiöser Minderheiten

Pastorenkonferenz in Seoul warnt vor Ungleichbehandlung religiöser Minderheiten

SEOUL — Auf einer internationalen Pastorenversammlung haben christliche Vertreter aus Südkorea, Russland und Sambia eine stärkere rechtliche Gleichbehandlung kleiner und neuer Religionsgemeinschaften angemahnt. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Inhaftierung des 95-jährigen Lee Man-hee, Leiter der religiösen Gemeinschaft Shincheonji. Die Redner verbanden den Fall mit der grundsätzlichen Frage, ob staatliche Eingriffe und Gerichtsverfahren gegenüber religiösen Minderheiten nach denselben Maßstäben erfolgen wie gegenüber etablierten Glaubensgemeinschaften.

Die Erste Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung fand am 13. statt und wurde von sieben christlichen Organisationen aus dem In- und Ausland ausgerichtet. Nach Angaben der Veranstalter beteiligten sich rund 3.000 Menschen vor Ort und online. Neben Lees derzeitiger Situation erörterten die Teilnehmer die Grenzen staatlicher Regulierung sowie den Einfluss gesellschaftlicher Ablehnung auf Verfahren gegen religiöse Minderheiten.

Japanisches Urteil als Bezugspunkt

Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde der Presbyterianischen Kirche Koreas verwies auf Entwicklungen im benachbarten Japan. Dort hatte das Bezirksgericht Tokio im März 2025 die Auflösung der ehemaligen Vereinigungskirche angeordnet; nach Lims Darstellung wurde die Entscheidung im Juni 2026 vom Obersten Gerichtshof Japans in letzter Instanz bestätigt. Der Vorgang spiele inzwischen auch in politischen Diskussionen in Südkorea eine Rolle.

Lim verwies zudem auf Artikel 38 des südkoreanischen Zivilgesetzbuchs. Dieser ermöglicht den Widerruf der Gründungsgenehmigung einer religiösen Körperschaft, wenn deren Handlungen als dem Gemeinwohl schädlich bewertet werden. Nach seiner Auffassung eröffnet die Vorschrift den zuständigen Stellen erheblichen Ermessensspielraum.

Als Beispiele nannte er den 2020 von der Stadt Seoul vorgenommenen Widerruf der Gründungsgenehmigung eines Shincheonji nahestehenden Vereins sowie ein paralleles Verfahren gegen die Organisation HWPL. Darüber hinaus verwies Lim auf eine Kabinettssitzung vom Dezember 2025, bei der der Präsident Berichten zufolge unter Bezugnahme auf die japanische Entscheidung eine Prüfung möglicher Auflösungen religiöser Organisationen in Südkorea verlangt habe.

Entscheidend sei, argumentierte Lim, ob gesetzliche Kriterien unabhängig von Größe, Geschichte und gesellschaftlichem Ansehen einer Glaubensgemeinschaft gleichermaßen angewandt würden. Dabei berief er sich auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Eine Ungleichbehandlung, die bei einer wenig populären Minderheit akzeptiert werde, könne später auch andere Gemeinschaften treffen, warnte er.

Öffentlicher Druck und richterliche Unabhängigkeit

Einen weiteren Schwerpunkt setzte Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz. Er beschäftigte sich mit der Frage, welchen Einfluss eine ausgeprägte öffentliche Ablehnung einer Religionsgemeinschaft auf Strafverfahren gegen deren Repräsentanten haben kann.

Wlaschenko erinnerte an eine Petition aus dem Jahr 2020. Nachdem Shincheonji mit einem COVID-19-Ausbruch in Daegu in Verbindung gebracht worden war, unterzeichneten innerhalb von 48 Stunden mehr als 500.000 Menschen eine Forderung nach einer zwangsweisen Auflösung der Gemeinschaft. Nach Ansicht Wlaschenkos bestand dadurch die Gefahr, gesellschaftliche Ablehnung und die juristische Bewertung konkreter Vorwürfe miteinander zu vermengen.

Er verwies zugleich darauf, dass der Oberste Gerichtshof Südkoreas Lee später von Vorwürfen nach dem Infektionsschutzgesetz freisprach, während Verurteilungen in anderen Anklagepunkten Bestand hatten. Wlaschenko wertete dies als Beispiel dafür, wie Gerichte einzelne Tatvorwürfe unabhängig vom öffentlichen Ansehen des Angeklagten prüfen müssten. Dasselbe Prinzip müsse seiner Auffassung nach für das derzeitige Verfahren wegen des Parteiengesetzes gelten.

Alter und Gesundheitszustand im Fokus

Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka in Sambia ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), rückte vor allem die Haftbedingungen und das hohe Alter Lees in den Vordergrund. Changa berief sich dabei auf seine Erfahrungen in der Gefängnisseelsorge.

Die Anerkennung von Lees internationalem Engagement für den Friedensaufbau im Rahmen von HWPL könne keine juristische Entscheidung über Schuld oder Unschuld ersetzen, betonte Changa. Darüber hätten ausschließlich die zuständigen Gerichte zu befinden. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheitsreligion dürfe jedoch nicht zu einer ungünstigeren Behandlung eines Beschuldigten führen.

Angesichts von Lees Alter sollten die Behörden nach Changas Auffassung prüfen, ob gesetzlich mögliche Alternativen zur Haft in Betracht kommen. Er nannte unter anderem Kaution, Wohnsitzauflagen und medizinische Gesichtspunkte. Maßstab müsse die menschenwürdige Behandlung jedes Beschuldigten unabhängig von dessen religiöser Zugehörigkeit sein. Es gehe nicht um Privilegien für religiöse Führungspersonen, sondern um gleiche verfahrensrechtliche Garantien.

Erklärung mit drei zentralen Forderungen

Zum Abschluss verabschiedeten christliche Führungspersönlichkeiten eine gemeinsame Erklärung. Darin forderten sie, Auflösungsverfahren und andere regulatorische Instrumente nicht als Mittel politischen oder gesellschaftlichen Drucks gegen Minderheiten und neue religiöse Bewegungen einzusetzen. Sie verwiesen dabei erneut auf den Schutz der Religionsfreiheit nach Artikel 18 des ICCPR.

Zudem verlangten die Unterzeichner, Gerichtsverfahren gegen Angehörige unpopulärer Religionsgemeinschaften von gesellschaftlichen Vorurteilen abzuschirmen und die Unschuldsvermutung unabhängig von der Glaubenszugehörigkeit eines Angeklagten zu gewährleisten. Im konkreten Fall Lee Man-hees sprachen sie sich dafür aus, Alter und Gesundheitszustand bei der Entscheidung über den noch anhängigen Kautionsantrag zu berücksichtigen.

Nach Darstellung der Veranstalter geht die Problematik über Shincheonji und einzelne Verfahren hinaus. Sie kündigten an, die Frage der rechtlichen Gleichbehandlung religiöser Minderheiten künftig auch gegenüber internationalen Gremien für Religionsfreiheit aufzugreifen.

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