Ein Arzt hatte Kindern in einer Zahnarztpraxis verunreinigtes Narkosemittel gespritzt und wurde wegen Totschlags verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof ein. Jetzt wird der Fall erneut verhandelt. Als Vorwurf steht Mord im Raum.
Der Angeklagte und sein Anwalt beim Prozessauftakt.
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Seit Mittwoch muss sich ein Narkosearzt erneut vor Gericht verantworten, die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt und geht von Mord aus. Der Fall liegt mittlerweile fünf Jahre zurück: Der mittlerweile 69-Jährige hatte am 18. September 2021 als Anästhesist in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) zunächst einer erwachsenen Patientin und im weiteren Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt und damit laut einem Gerichtsurteil eklatante Hygienefehler begangen.
Die Kinder erlitten in der Folge eine Sepsis. Ein vierjähriges Mädchen starb. Drei weitere Kinder mussten intensivmedizinisch behandelt werden, zwei überlebten nur knapp. In einem ersten Urteil war er vor rund zwei Jahren wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlag durch Unterlassen schuldig gesprochen worden.
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00:58 Min.|hessenschau.de (Wolfgang Hettfleisch)
Urteil wird Anfang Oktober erwartet
Die Staatsanwaltschaft legte anschließend Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Sie fordert lebenslange Haft wegen Mordes durch Unterlassen. Deswegen wird seit Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt erneut verhandelt. Zum Prozessstart wurde zunächst die ursprüngliche Anklage und das Urteil aus dem Jahr 2024 verlesen.
Zum Auftakt dieses Prozesses wurde der Mann in Handschellen hereingeführt – seit der Aufhebung des Urteils Anfang dieses Jahres sitzt der Bensheimer in Untersuchungshaft. Sein Anwalt erklärte am Rande der Verhandlung, er wisse noch nicht, ob sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern werde. Eine Urteil könnte Anfang Oktober verkündet werden.
Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsabsicht
Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil aus dem November 2024 davon aus, dass der Mann den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft ihm vor, er habe die begangenen Hygienemängel vertuschen wollen.
Die selbe Flasche Propofol an einem Tag bei fünf Patienten zu nutzen, führte in diesem Fall zu einer fatalen Kettenreaktion: Das Narkosemittel war mit einem Pilz und Bakterien verunreinigt, was bei den jungen Patienten zu einer lebensgefährlichen Blutvergiftung führte.
Bestimmte Sepsis-Erreger seien nur für kurze Zeit im Blut nachweisbar, sagte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies dem hr damals. Das habe der Angeklagte gewusst. „Dass er die Kinder nicht in notärztliche Versorgung gab, verschaffte ihm Zeit, die für ihn wichtig war.“
Behandlungsfehler verdecken kann Mordmerkmal sein
Behandlungsfehler zu verdecken, stelle ein Mordmerkmal dar, sagte Staatsanwältin Constanze Jung sagte am Mittwoch. In der Neuauflage des Prozesses würden nahezu dieselben Zeugen gehört wie vor zwei Jahren – darunter die Großmutter und die Mutter des verstorbenen Mädchens.
Als das Mädchen beim Ausleiten der Narkose am frühen Abend in einem kritischen Zustand war, behandelte der Anästhesist es stundenlang selbst, anstatt einen Rettungswagen zu rufen. Dabei beging er eklatante Behandlungsfehler. Erst tief in der Nacht wurde der Notruf alarmiert, die Ärzte konnten das Mädchen nicht mehr retten. Es starb noch in der Praxis.
„Wir können dem Angeklagten nicht in den Kopf gucken“, erklärte Jung. „Deshalb müssen wir Zeugen befragen, ob er vielleicht geäußert hat, wieso er die Kinder nicht ins Krankenhaus einweisen ließ.“
Landgericht soll erneut prüfen
Der BGH hob das erste Urteil auf. Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt.
Es müsse sich nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen seien. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Nach Angaben des Rechtsanwalts des Angeklagten ist noch unklar, ob dieser sich zu den Vorwürfen äußern wird.
Angeklagter bereits vorbestraft
Bereits während des ersten Prozesses befand sich der Anästhesist und Notfallmediziner aus Bensheim (Bergstraße) im Ruhestand. Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Januar wurde er wegen Fluchtgefahr festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Den Prozess in der ersten Instanz hatte er äußerlich unbewegt verfolgt und zugesagt, an die Familie des verstorbenen Mädchens 20.000 Euro zu zahlen. Sein Verteidiger stellte damals keinen konkreten Strafantrag.
Der heute 69-Jährige ist bereits wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 vorbestraft, die Approbation wurde ihm entzogen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/kleinkind-in-zahnarztpraxis-gestorben-narkosearzt-steht-wegen-mordvorwurfs-erneut-vor-gericht-v2,revision-zahnarzt-kronberg-100.html





