Mit mindestens 126 km/h raste ein Autofahrer durch Offenbach, bei einer Kollision starben drei Menschen. Nun hat das Landgericht Darmstadt den 32-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt – die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang gefordert.
Der Angeklagte beim Prozessauftakt in Darmstadt.
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Im Prozess um eine Autokollision mit drei Toten in Offenbach hat das Landgericht Darmstadt den 32 Jahre alten Angeklagten zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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Der Mann war im November vergangenen Jahres mit seinem Auto in Offenbach mit einem anderen Wagen zusammengestoßen. Dabei starben die drei Insassen des anderen Wagens: die 66 Jahre alte Fahrerin, eine 88-Jährige und ein neun Jahre altes Mädchen.
Mit mindestens 126 km/h durch Offenbach
Der Angeklagte war laut einem Sachverständigen alleine im Auto und auf regennasser Fahrbahn mit mindestens 126 Kilometern pro Stunde über die Mühlheimer Straße gefahren. Dort gilt Tempo 50.
Als ein anderer Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt nach links auf die Straße einbiegen wollte und auf der Fahrbahn kurz stehen blieb, wich der Angeklagte auf die Gegenfahrbahn aus.
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00:46 Min.|hessenschau.de (Petra Demant)
Dort kollidierte er mit noch 90 bis 100 Kilometern pro Stunde mit einem entgegenkommenden Pkw. Laut dem Sachverständigen wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten hätte.
Zum Prozessauftakt im August wurden im Gerichtssaal Videos von einigen Überwachungskameras vorgeführt. Diese zeigten Teile der Fahrt des Angeklagten sowie die Kollision.
„Der Angeklagte hatte sich entschlossen, die Mühlheimer Straße zu seiner persönlichen Rennstrecke umzufunktionieren“, heißt es in der Anklageschrift.
Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert
In ihren Plädoyer vergangene Woche forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln. Der Angeklagte habe durch seine bewusst gewählte riskante Fahrweise den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.
Das Gericht folgte dieser rechtlichen Bewertung nicht und verurteilte den 32-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft.
Die Verteidigung hatte dagegen eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens beantragt. Sie sah eine Mitschuld bei dem Autofahrer, der aus einer Grundstücksausfahrt gefahren und kurz auf der Straße stehen geblieben war.
Vorsitzender Richter sieht „keine Chance“ der Getöteten
„Die Getöteten waren am ersten Advent auf dem Weg zur Kirche und hatten keine Chance“, stellte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Die Kammer sah beim bislang nicht vorbestraften Angeklagten keinen Tötungsvorsatz und in der Tat keinen Mord.
Der Angeklagte sei mit seinem Tempo bewusst ein Risiko eingegangen, erklärte der Richter, aber habe nicht den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.
Eine Mitschuld des zweiten Autofahrers, der auf die Straße einbiegen wollte, sah das Gericht nicht – weil dies genau das gewesen sei, was der Angeklagte in Kauf genommen habe.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/nach-toedlicher-raser-fahrt-in-offenbach-32-jaehriger-muss-lange-in-haft-v5,prozess-toedlicher-unfall-urteil100.html




