Mit einer konstruierten Drohkulisse hatte ein Mann seinen damals besten Freund zu Jugendzeiten zu einer sexuellen Beziehung genötigt. Er setzte ihn jahrelang unter Druck und vergewaltigte ihn vor der Kamera. Nun ist ein Urteil gefallen.
Der Angeklagte verbarg zum Prozess-Auftakt am Landgericht Fulda sein Gesicht hinter einem Aktenordner, um nicht erkannt zu werden.
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00:48 Min.|Jörn Perske
Im Prozess um Erpressung mit pornografischen Aufnahmen ist ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Fulda zu acht Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der 32-jährige Mann aus Eichenzell (Fulda) unter anderem der Vergewaltigung und Nötigung schuldig gemacht hat. Das Urteil vom vergangenen Freitag ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Mann wurde beim Prozess-Auftakt vorgeworfen, einen anderen Mann über mehr als zehn Jahre hinweg mit Drohungen unter Druck gesetzt, ihn zu sexuellen Handlungen gezwungen und diese in angefertigten Porno-Filmen festgehalten zu haben.
Bei dem Geschädigten handelt es sich um den ehemals besten Freund des Angeklagten.
„Mr. X und Kreis mächtiger Männer“ als Drohkulisse
Der Angeklagte hatte laut Gericht bereits 2010, als er 16 Jahre alt war, unter dem Pseudonym „Mr. X“ über einen Messenger-Dienst Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen. Dabei täuschte er ihm vor, dass ein „Kreis mächtiger Männer“ von ihm eine sexuelle Beziehung mit dem Angeklagten verlange.
Für den Fall einer Weigerung wurde dem Geschädigten angedroht, das gesellschaftliche Ansehen seiner Familie zu zerstören, wie im Prozess erörtert wurde.
Nach dieser Anbahnung führten der Angeklagte und der Geschädigte eine langjährige sexuelle Beziehung. Der Angeklagte hielt dabei die angebliche Existenz des „Kreises“ und die Drohkulisse über Jahre aufrecht.
Weitere Drohungen nach angekündigter Hochzeit
Mehr als zehn Jahre später, im Jahr 2021, offenbarte der Geschädigte, dass er sich in seine jetzige Frau verliebt habe und sie heiraten wolle. Der Angeklagte war damit jedoch nicht einverstanden und erneuerte seine Drohungen, das pornografische Material zu veröffentlichen.
Damit dies nicht passiert, wurden weitere Aufnahmen verlangt, wie das Gericht schilderte. Dafür bekam der Geschädigte im März 2021 entsprechende Aufforderungen.
Gartenhütte in Brand gesteckt
Nach Abschluss der Aufnahmen zündete der Angeklagte zudem die Gartenhütte seiner Mutter an. Der Brand wurde dem Geschädigten als Warnung von „Mr. X“ und dem angeblichen Geheimbund dargestellt. Damit sollten weitere Aufnahmen erzwungen werden. Wegen der in Brand gesteckten Gartenhütte wurde der Angeklagte vom Landgericht zu Sachbeschädigung verurteilt.
Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Damit sollte die Privatsphäre des Geschädigten und des Angeklagten geschützt werden. Denn im Prozess wurde damit gerechnet, dass intime Details zur Sprache kommen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/erpressung-mit-selbstgedrehten-porno-videos-landgericht-fulda-verhaengt-lange-haftstrafe-v1,urteil-porno-prozess-fulda-100.html



