Gießen: Kündigung wegen „Stolzmonat“-Flagge in Bamf-Dienstzimmer unwirksam
Er entschied in Gießen über Asylanträge – in einem Büro mit „Stolzmonat“-Flagge, die auch Rechtsextreme nutzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kündigte seinem Angestellten. Nach Ansicht des Gießener Arbeitsgerichts zu Unrecht. Das Gießener Arbeitsgericht hat am Mittwoch über die Klage eines Angestellten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschieden. Der Mann war in

