Im Streit um den Alkoholausschank im Vereinslokal des TC Rot-Weiß Gießen gibt es vorerst kein Urteil. Pächter und Tennisclub sollen unter Vermittlung eine Einigung suchen. Dabei geht es um mehr als nur die Frage, ob Bier ausgeschenkt werden darf.
Tennisplätze und das Restaurant beim Tennis-Club Rot-Weiß in Gießen.
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Der Rechtsstreit zwischen dem Tennisclub Rot-Weiß Gießen und den Pächtern seines Vereinslokals geht zunächst in die Mediation. Das Verfahren wurde am Freitag beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt an einen Güterichter verwiesen.
Sowohl der Vereinsvorstand als auch das Pächter-Ehepaar Bayram und Isabell Dalkilic stimmten dem Einigungsversuch zu. Einen Termin beim Güterichter gibt es noch nicht.
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02:22 Min. ||Jan-Christoph Scholz
Streit um Bier, Wein und Sekt
Im Kern geht es um die Frage, ob das Vereinslokal auch Alkohol anbieten muss. Die Pächter wollen ihr Restaurant ausschließlich alkoholfrei betreiben. Der Tennisclub besteht dagegen auf Bier, Wein und Sekt.
Schriftlich vereinbart wurde der Alkoholausschank nicht. Der Anwalt des Vereins argumentierte deshalb unter anderem damit, dass es in Deutschland üblich sei, dass in einer Vereinsgaststätte Bier ausgeschenkt werde. Die Richterin entgegnete darauf sinngemäß, auch Schnitzel mit Pommes seien üblich.
Ein Vorstandsmitglied erklärte, viele Vereinsmitglieder seien seit Jahrzehnten daran gewöhnt, zu Pizza oder Nudeln ein Bier zu bestellen. „Sie kaufen jetzt selbst einen Kasten und bringen ihn mit“, sagte er.
Pächter schlagen Getränkeautomat vor
Die Pächter halten dagegen, ihr alkoholfreies Konzept sei dem Verein bereits vor Abschluss des Pachtvertrags bekannt gewesen. Als mögliche Lösung haben sie unter anderem einen Getränkeautomaten vorgeschlagen. Auch könnten Vereinsmitglieder den Alkoholausschank selbst übernehmen.
Das Restaurant ist auf Gözleme spezialisiert, eine traditionelle anatolische Speise. Die Pächter haben das Lokal Ende Mai eröffnet.
Streit begann mit fristloser Kündigung
Der Tennisclub kündigte den Pächtern wegen des fehlenden Alkoholausschanks fristlos und reichte eine Räumungsklage ein. Zusätzlich beantragte der Verein eine einstweilige Verfügung.
Damit scheiterte er zunächst vor dem Landgericht Gießen. Gegen die Entscheidung legte der Verein Widerspruch ein. Deshalb beschäftigt sich nun das OLG Frankfurt mit dem Fall.
Güterichter soll schlichten
Eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung hätte nach Einschätzung der Richterin am OLG beiden Seiten nicht wirklich geholfen. Die Pächter hätten weiterhin mit der Räumungsklage und ausbleibenden Gästen zu kämpfen. Die Tennisspieler wiederum hätten weiterhin keinen Alkohol im Vereinslokal bekommen.
Das Verfahren über die einstweilige Verfügung ruht deshalb zunächst. Jetzt soll ein Güterichter versuchen, zwischen beiden Seiten eine Lösung zu vermitteln.
Die Familie der Pächter wohnt mit ihren drei Kindern über dem Restaurant. Es ist derzeit wegen Betriebsferien geschlossen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/giessener-tennisclub-gueterichter-soll-streit-um-alkoholausschank-schlichten-v1,tennisclub-giessen-alkohol-100.html



