Gefängnisstrafen führen häufig zum Gegenteil ihres eigentlichen Ziels, sagt der Frankfurter Strafrechtsexperte Tobias Singelnstein. Weshalb sich aus seiner Sicht das Justizsystem in der Praxis oft selbst im Wege steht, erklärt er im Interview.
Von Diebstahl über Drogendelikte bis hin zu Fällen von Körperverletzung und Mord: Fast 377.000 Straftaten haben sich laut polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2025 in Hessen ereignet. Es gab 160.628 Tatverdächtige und mehr als 83.000 Opfer.
Entsprechend groß ist das Interesse, durch Strafen weitere Taten zu verhindern – bei schwerwiegenden Delikten durch Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung.
Doch wie erfolgreich ist das System in der Praxis? Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, sieht grundlegende Mängel.
hessenschau.de: Herr Singelnstein, was ist eigentlich Haft?
Tobias Singelnstein: Das ist Freiheitsentzug im Gefängnis aufgrund einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe durch ein Gericht. Das Vollzugsziel in Deutschland besteht in der Resozialisierung. Das heißt, die Gefangenen sollen dazu befähigt werden, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.
hessenschau.de: Welche Grundrechte hat ein Inhaftierter?
Singelnstein: Gefangene dürfen vom Staat – abgesehen vom Freiheitsentzug – im Grunde nicht schlechter behandelt werden als andere Menschen. Sie haben genau die gleichen Grundrechte wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Diese Rechte können bei Gefangenen in bestimmten Grenzen durch die Strafvollzugsgesetze eingeschränkt werden.
hessenschau.de: Gibt es Grundrechte, die bei Gefangenen besonders oft eingeschränkt werden?
Singelnstein: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, weil man im Gefängnis seine Persönlichkeit nur eingeschränkt entfalten kann und immer viele personenbezogene Daten preisgegeben werden. Religion ist schwieriger zu praktizieren, Beziehungen zu Angehörigen und zur Familie werden stark eingeschränkt. Ebenso sind das Post- und Fernmeldegeheimnis und die Berufsfreiheit stark eingeschränkt; man hat keinen so privaten Rückzugsbereich wie andere Menschen in ihrer Wohnung.

Strafrechtsexperte Singelnstein: „Das Ziel der Resozialisierung wird im Gefängnis nur höchst unzureichend erreicht.“
Bild © Anikke Fischer (hr)
Deshalb ist das Leben in dieser totalen Institution in der Praxis von umfangreichen Einschränkungen betroffen – obwohl die Rechtslage, also die Idealvorstellung des Gesetzes, eigentlich nur auf die Freiheitsentziehung zielt.
hessenschau.de: Welche Möglichkeiten haben Inhaftierte, sich zu wehren, wenn ihre Rechte im Gefängnis missachtet werden?
Singelnstein: Nach dem hessischen Strafvollzugsgesetz haben Gefangene zum einen ein Beschwerderecht. Sie können sich bei der Anstaltsleitung beschweren, wenn aus ihrer Sicht Dinge rechtswidrig oder nicht in Ordnung waren.
Außerdem können sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Das heißt, sie können vor Gericht bestimmte Dinge einfordern oder die Rechtswidrigkeit von staatlichen Maßnahmen feststellen lassen.
hessenschau.de: Und wie groß sind die Chancen in der Realität, dass rechtswidrige Vorkommnisse wirklich verfolgt werden?
Singelnstein: Wenn Gefangene sich beschweren, sind die Erfolgsaussichten nicht besonders groß. Man muss sich klarmachen: Als Gefangener ist man stark stigmatisiert und steht in der Glaubwürdigkeitshierarchie relativ weit unten. Das heißt, die Beschwerdemacht, die Gefangene haben, ist gering. Und die Erfolgsaussichten sowohl von Beschwerden als auch von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung sind eher niedrig.
hessenschau.de: Kennen Sie Fälle, in denen das trotzdem erfolgreich verlaufen ist?
Singelnstein: Es gibt eine große Bandbreite an Fällen, in denen Gefangene damit Erfolg hatten. Es kommt sehr stark auf die Beweislage an: Gibt es schriftliche Dokumente? Gibt es Zeugenaussagen? Das entscheidet maßgeblich darüber, ob Beschwerden und Anträge auf gerichtliche Entscheidung erfolgreich sind.
Wir haben in der Vergangenheit auch einige größere Skandale gehabt – wie in Bayern –, die öffentlich debattiert wurden und ein Schlaglicht darauf werfen, dass es erhebliche Missstände in den Vollzugsanstalten in Deutschland gibt.
hessenschau.de: Sie spielen auf den Justizvollzugsskandal in Gablingen an. Dort sollen Gefangene körperlich misshandelt und ohne rechtliche Voraussetzungen in einem sogenannten besonders gesicherten Haftraum untergebracht worden sein, teils tagelang nackt auf blankem Boden gelegen haben. Wie werden Verstöße geahndet, wenn JVA-Beamte oder Vorgesetzte gegen geltende Regeln verstoßen?
Singelnstein: Wenn in Justizvollzugsanstalten Gefangene misshandelt werden, also Gewalt angewendet wird, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, oder disziplinarische Maßnahmen verhängt werden, dann ist das zunächst rechtswidrig. In vielen Fällen werden solche Handlungen auch strafbar sein und müssten als Körperverletzung im Amt verfolgt werden.
hessenschau.de: Menschen, die im Gefängnis sitzen, haben laut Urteil gegen das Gesetz verstoßen. Haben die JVA nicht gerade in diesen Fällen eine besondere Vorbildrolle, wenn es um das Einhalten von Recht und Gesetz geht?
Singelnstein: Für die Resozialisierung ist es zentral, dass den Gefangenen durch die Anstalten und die Bediensteten quasi auch vorgelebt wird, welche Bedeutung Recht und Grundrechte in der Gesellschaft haben.
hessenschau.de: Wie kann eine Justizvollzugsanstalt Resozialisierung umsetzen?
Singelnstein: Erst einmal ist es kontraproduktiv, das durch Freiheitsentziehung erreichen zu wollen. Leute werden nicht bessere Menschen, weil wir sie wegsperren. Wenn überhaupt kommt es darauf an, was in den Justizvollzugsanstalten während der Haftzeit an Behandlung passiert: Welche Ausbildungsmöglichkeiten es gibt, welche Arbeitsmöglichkeiten, ob die Gefangenen eine Therapie machen können und inwiefern Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung stehen.
Wenn es sehr speziell auf den einzelnen Gefangenen zugeschnittene Behandlungsprogramme gibt und entsprechende Ressourcen in den Anstalten vorhanden sind, dann kann Resozialisierung erfolgreich sein. Aber im Großen und Ganzen muss man sagen, dass das Gefängnis als System und die Freiheitsentziehung als Sanktion Resozialisierung oft eher erschweren als fördern.
hessenschau.de: Können Sie das erläutern?
Singelnstein: Der Freiheitsentzug im Gefängnis führt dazu, dass das gesamte soziale Leben der Betroffenen und ihre sozialen Bindungen zerstört oder zumindest gefährdet werden. Man verliert die Wohnung, man verliert die Arbeit. Beziehungen zur Familie und zu Freunden werden eingeschränkt oder gehen kaputt.
Das heißt, wenn man nach einer längeren Haftstrafe aus dem Gefängnis herauskommt, steht man im Prinzip vor dem Nichts. Das soziale Leben muss man von ganz Neuem aufbauen.
Das ist eine sehr prekäre Situation, die jeden Menschen vor Schwierigkeiten stellen würde, tatsächlich ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Deshalb erreicht das Gefängnis mit der Freiheitsentziehung in gewisser Weise genau das Gegenteil von dem, was es eigentlich erreichen soll: Sie tragen oft nicht zur Resozialisierung bei, führen aber zu einer massiven Desozialisierung.

Singelnstein sitzt auf einem Stuhl
Bild © hr
hessenschau.de: Was wäre denn die Alternative?
Singelnstein: Zum einen stellt sich die Frage, wie wir die Haftanstalten ausstatten. Weder Gefangene noch Gefängnisse haben eine besonders starke Lobby. Deshalb ist ihre finanzielle Ausstattung nicht so, wie sie eigentlich sein müsste, um Resozialisierung tatsächlich erreichen zu können. Und es geht darum, wie wir Gefangene dabei unterstützen können, nach der Haftzeit ihr soziales Leben wieder aufzubauen.
Die grundsätzliche Frage lautet zum anderen: Inwiefern brauchen wir die Sanktion des Gefängnisses überhaupt, wenn sie so kontraproduktiv ist? Wir kennen im deutschen Strafrecht auch andere Sanktionen. Es gibt die Geldstrafe und Möglichkeiten der Wiedergutmachung. Und die kriminologische Forschung zeigt, dass härtere Strafen nicht besser wirken.
hessenschau.de: Was ist mit Fällen, in denen die Bevölkerung Angst vor Menschen hat, weil diese schwerstkriminell sind, Verbrechen begehen und anderen schaden? Solche Menschen möchte man in Haft wissen, um vor ihnen sicher zu sein.
Singelnstein: Die Sicherung spielt beim Strafvollzug nur eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund steht die Resozialisierung, weil sie auch als bester Schutz vor weiteren Straftaten gilt.
Wenn es im Einzelfall tatsächlich mal konkrete Anhaltspunkte für drohende weitere Straftaten gibt, dann hat der Staat andere Instrumente – etwa die Sicherungsverwahrung oder die polizeiliche Gefahrenabwehr.
hessenschau.de: Wie unterscheiden sich die Rechte von Inhaftierten in U-Haft und in Strafhaft?
Singelnstein: Für Menschen in Untersuchungshaft gilt zunächst die Unschuldsvermutung.
Die Untersuchungshaft ist ein Eingriff des Staates zur Sicherung des Strafverfahrens. Aber wir wissen nicht, wie dieses Strafverfahren ausgeht. Deshalb müssen die Einschränkungen der Grundrechte dort noch stärker als im Strafvollzug auf ein Minimum reduziert werden.
Die Praxis sieht allerdings etwas anders aus. Gerade im Untersuchungshaftvollzug sehen wir oft eher einen verwahrenden Vollzug. Dort sind die Bedingungen schlechter als im normalen Strafvollzug.
hessenschau.de: Inwiefern?
Singelnstein: Es gibt dort weniger Möglichkeiten für die Gefangenen, sich zu beschäftigen. Besuchsregelungen sind unter Umständen restriktiver. Außerdem gibt es nicht die Angebote, die später im Strafvollzug zur Verfügung stehen.
hessenschau.de: In hessischen JVA herrscht nach wie vor Personalmangel. Der Bundesverband der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland beklagt Überlastung, Fachkräftemangel und Übergriffe auf das Personal – auch in Hessen. Wie kann eine JVA ihren Auftrag erfüllen, wenn es zu wenig Personal gibt?
Singelnstein: Die JVA können ihren Auftrag nur sehr eingeschränkt erfüllen, wenn sie unterfinanziert sind und es zu wenig Personal gibt.
Wenn es eine Unterfinanzierung im Strafvollzug gibt, dann leiden zuerst die Resozialisierungsmaßnahmen darunter. Die Gewährleistung der Sicherheit in den Anstalten hat oberste Priorität, alles andere wird dem untergeordnet.
Audio
00:40 Min.||Joelle Westerfeld
Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/wenn-man-menschen-ins-gefaengnis-sperrt-werden-sie-nicht-automatisch-besser-v1,haftbedingungen-singelnstein-100.html


