Im Dezember raste in Gießen ein Autofahrer in den Gegenverkehr und verletzte an einer Bushaltestelle fünf Menschen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer versuchten Mord vor – und will ihn dauerhaft in einer forensischen Psychiatrie unterbringen lassen.
Am 22. Dezember 2025 wurden mehrere Menschen auf offener Straße in Gießen verletzt.
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00:38 Min.||Simun Sustic
Nach einer Irrfahrt in Gießen mit mehreren Verletzten am 22. Dezember vergangenen Jahres beginnt am Mittwoch die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen den 33 Jahre alten Autofahrer.
Ihm werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Derzeit befindet er sich bereits in einer forensischen Klinik. Die Staatsanwaltschaft will den Mann dauerhaft dort unterbringen lassen. Sie hat eine entsprechende Antragsschrift beim Landgericht eingereicht.
Der Beschuldigte soll auf seiner Irrfahrt in der Gießener Innenstadt zunächst mehrere Autos gerammt haben. Anschließend soll er auf eine Bushaltestelle zugerast sein. Dort erfasste er laut den Ermittlungen ein geparktes Fahrzeug, das durch den Aufprall in Richtung einer Passantin geschleudert wurde. Die Frau wurde dabei schwer verletzt.
Anschließend soll der Mann seine Fahrt fortgesetzt haben. Dabei wurden weitere Passanten verletzt. Insgesamt erlitten nach Angaben der Staatsanwaltschaft sechs Menschen Verletzungen, darunter auch der Beschuldigte selbst.
Terrorverdacht bestätigte sich nicht
Unmittelbar nach der Tat stand zeitweise ein terroristischer Hintergrund im Raum. Dieser Verdacht bestätigte sich im Verlauf der Ermittlungen jedoch nicht.
Die Staatsanwaltschaft geht nach umfangreichen Untersuchungen, bei denen unter anderem Mobiltelefone und weitere Datenträger ausgewertet wurden, davon aus, dass die Tat auf eine „akute Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis“ zurückzuführen sein könnte.
Nach Angaben der Ermittler machte der Mann nach seiner Festnahme lediglich zusammenhanglose Angaben. Ähnliches schilderte auch ein Augenzeuge gegenüber der hessenschau. Der Zeuge war später für sein Eingreifen am Tatort geehrt worden.
Frage nach Schuldfähigkeit
In einem Sicherungsverfahren geht es nicht nur um die Aufklärung des Tatgeschehens. Das Gericht muss auch klären, ob der Beschuldigte bei der Tat schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war.
Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Strafgesetzbuch vorliegen. Für eine solche Maßregel reicht eine psychische Erkrankung allein nicht aus. Das Gericht muss außerdem zu der Überzeugung gelangen, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist. Eine zentrale Rolle spielt dabei das psychiatrische Gutachten.
Eine derartige Unterbringung ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt. Sie wird jedoch regelmäßig gerichtlich überprüft und endet erst, wenn Gerichte und Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass von dem Betroffenen keine erhebliche Gefahr mehr ausgeht.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/giessen-prozess-um-auto-irrfahrt-und-versuchten-mord-startet-v1,irrfahrt-giessen-prozess-100.html



