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Nach mutmaßlichen Wahlmanipulationen: Poseck schließt Änderungen bei Briefwahl nicht aus

Nach mutmaßlichen Wahlmanipulationen: Poseck schließt Änderungen bei Briefwahl nicht aus

Nach mutmaßlichen Wahlmanipulationen in Frankfurt und Fulda zeigt sich Innenminister Poseck (CDU) offen für gesetzliche Änderungen bei der Briefwahl. Besonders bei zwei Punkten im Wahlprozess sehen Experten Sicherheitslücken.

Bild © picture-alliance/dpa (Archiv), picture alliance/dpa | Andreas Arnold, Collage: hessenschau.de


Trotz aktueller Ermittlungen wegen mutmaßlicher Wahlmanipulationen will Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) die Briefwahl nicht grundsätzlich infrage stellen. Sie sei Voraussetzung dafür, dass Berufstätige, ältere oder kranke Menschen ihr Wahlrecht ausüben könnten.

„Gleichwohl ist es Aufgabe aller, die rechtlich und organisatorisch für Wahlen verantwortlich sind, mögliche Fehlentwicklungen zu beobachten und erforderlichenfalls darauf durch organisatorische oder gesetzliche Anpassungen zu reagieren,“ erklärte Poseck auf hessenschau-Anfrage.

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||Volker Siefert

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Erstmals schließt Poseck damit gesetzliche Änderungen ausdrücklich nicht mehr aus. Welche Änderungen konkret infrage kommen könnten, sagte Poseck nicht. Wahlforscher und Wahlrechtsexperten sehen jedoch zwei Regelungen als besonders problematisch an.

Angefragt hatte der hr ihn wegen der jüngst bekannt gewordenen Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl in Frankfurt. Die Diskussion wird durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Fulda angeheizt. Dabei wird wegen des Verdachts ermittelt, dass Briefwahlunterlagen zur Manipulation von Wahlergebnissen genutzt worden sein könnten.

Antrag ohne Authentifizierung möglich

Experten sehen als einen zentralen Angriffspunkt bei der Briefwahl in Hessen, dass man sich bei der Onlinebestellung nicht ausweisen muss. Anders als beispielsweise bei einer Bank-App, muss man nicht über einen zweiten Kanal bestätigen, dass man derjenige ist, der man vorgibt zu sein. Wer Name, Geburtsdatum und Anschrift einer anderen Person kennt, kann online Briefwahlunterlagen für diese Person beantragen.

Norbert Kersting ist Politikwissenschaftler an der Uni Münster. Sein Forschungsschwerpunkt sind Briefwahlen. Er hält es für eine wichtige Voraussetzung, dass die Identität entweder durch Unterschrift oder bei der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen auf andere Weise geprüft wird.

„Es kann nicht sein, dass jemand, ohne sich ausweisen zu müssen, die Wahlunterlagen einer anderen Person online beantragen kann.“ Der Politikwissenschaftler fragt sich, warum die Hürden für Betrug beim Wählen deutlich niedriger sein sollen als etwa beim Onlinebanking.

Infoschreiben vom Wahlamt soll vor Missbrauch schützen

Das zweite Einfallstor für Wahlfälschung in Hessen besteht nach Ansicht der Experten darin, dass die Versandadresse der Briefwahlunterlagen von der Anschrift des Wahlberechtigten abweichen kann. Damit soll der Versand – etwa an den Urlaubsort – ermöglicht werden.

Als Schutz vor Missbrauch ist vorgesehen, dass die Wahlämter an den Antragsteller ein Informationsschreiben über die Versendung der Unterlagen an die andere Adresse verschicken.

Der Schweizer Wahlrechtsexperte Andreas Glaser von der Uni Zürich hält diesen Schutz zunächst für plausibel. Er bezweifelt, dass dieser Schutzmechanismus immer funktioniert. „Es ist vielleicht heute in höherem Maß davon auszugehen, dass Wähler es einfach so geschehen lassen, oder vielleicht sogar für Vergünstigungen, die Augen davor verschließen, dass jemand anderes für sie wählt.“

Die Schweizer greifen noch viel häufiger als die Hessen zur Briefwahl. Wegen der zahlreichen Volksabstimmungen sind sie im Dauerwahlmodus. Dennoch ist es dort nicht möglich, sich die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse schicken zu lassen. „Grundsätzlich ist es schon schwieriger, wenn die Wahlunterlagen nur an die korrekten Adressen verschickt werden, dass Kriminelle die Unterlagen einsammeln,“ erklärt Glaser.

Manipulationsmöglichkeit einkalkuliert

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift schicken zu lassen, wurde im Zuge einer Reform des hessischen Kommunalwahlrechts 2015 geschaffen. Hintergrund war das Ziel, die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Öffnung der Briefwahl ohne besondere Begründung grundsätzlich gebilligt.

Das höchste deutsche Gericht hatte in seiner Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Briefwahl zwar anfälliger für Manipulationen sei als die Wahl an der Urne. Allerdings vergrößerte sie in einer mobiler werdenden Gesellschaft den Anteil der Menschen, die an der Wahl teilnehmen. Deshalb würde sie in der Gesamtschau die Demokratie stärken.

Wahlfälschern das Handwerk legen

Das sieht auch Wahlforscher Kersting von der Uni Münster so. Er kennt keine Belege dafür, dass Briefwahlen im großen Maßstab manipuliert werden. Wenn einzelne Schlupflöcher für Manipulationen geschlossen würden, könnte damit populistischer Pauschalkritik an der Briefwahl das Wasser abgegraben werden.

„Sollte sich herausstellen, dass Wahlfälschern das Handwerk in Hessen zu leicht gemacht wird, ist der Gesetzgeber gefordert, das künftig zu erschweren und zu verhindern“, so Kersting.

Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/nach-mutmasslichen-wahlmanipulationen-poseck-schliesst-aenderungen-bei-briefwahl-nicht-aus-v1,briefwahl-aenderungen-100.html

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