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In eigener Sache: Warum wir unsere Berichte über Umut Sönmez wieder online stellen

In eigener Sache: Warum wir unsere Berichte über Umut Sönmez wieder online stellen

Der frühere Staatssekretär Umut Sönmez hatte eine einstweilige Verfügung gegen den hr erwirkt. Deshalb mussten wir mehrere Berichte offline nehmen. Nun hat Sönmez seinen Antrag zurückgezogen. Wie es dazu kam – und warum wir an unserer Berichterstattung festhalten.


Der frühere hessische Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez. Gegen die Berichterstattung über die Vorwürfe gegen ihn war er juristisch vorgegangen.
Bild © picture alliance/dpa | Arne Dedert


Es war ein folgenreicher Artikel, den wir an Karfreitag auf hessenschau.de veröffentlichten: „Sexuelle Belästigung? Ministerium untersucht Vorwürfe gegen Staatssekretär Sönmez„.

Folgenreich für den Staatssekretär, denn er verlor am Ende sein Amt. Folgenreich für seinen Minister, denn der musste sich vielen unangenehmen Fragen zu seiner Personalführung stellen. Folgenreich auch für den Hessischen Rundfunk, denn wir mussten nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln im Eilverfahren eine Reihe von hessenschau-Berichten, Videos und Audios depublizieren, also für die Öffentlichkeit unzugänglich machen.

Nach einer Verhandlung am Mittwoch (2. September 2026) vor demselben Gericht dürfen wir nun all unsere Berichte wieder online stellen.

Warum wir die Vorwürfe öffentlich gemacht haben

Vorwürfe wegen sexueller Belästigung sind schwerwiegend. Deshalb haben wir es uns mit der Entscheidung nicht leichtgemacht, ob wir in diesem Stadium über die Vorwürfe gegen Umut Sönmez berichten sollten – sie waren damals nicht zweifelsfrei bewiesen und sind es auch bis heute nicht. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt in der Sache noch, denn die Betroffene hat inzwischen auch Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Vorgesetzten gestellt.

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|hessenschau.de (Ute Wellstein)

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Doch aus unserer Sicht sprach viel dafür, die Öffentlichkeit über die Vorwürfe zu informieren. Das Wirtschaftsministerium ist für Verkehr, Bauen, Wohnen, Energie und Wirtschaft zuständig und damit eines der wichtigsten Ressorts der Landesregierung. Es war nach der umstrittenen Entlassung der Staatssekretärin Lamia Messari-Becker und einem darauffolgenden Untersuchungsausschuss gerade erst zur Ruhe gekommen.

Im Untersuchungsausschuss war auch von Spannungen zwischen den beiden Staatssekretären berichtet worden. In dieser Situation warf nun eine Mitarbeiterin dem Staatssekretär vor, sie bei einer Fastnachtsfeier im Ministerium beim Tanzen eng umfasst, bedrängt und am Po angefasst zu haben. Sie setzte deshalb ein Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Gang.

Was bei einer Verdachtsberichterstattung zu beachten ist

Für eine solche Verdachtsberichterstattung gelten strenge Voraussetzungen. Zunächst muss ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Vorwürfen bestehen. Da es sich beim Staatssekretär und Amtschef eines Ministeriums um eine herausgehobene Person mit erheblichem Einfluss innerhalb der Landesregierung handelt und ihm ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber einer ihm unterstellten Mitarbeiterin vorgeworfen wurde, sahen wir diese Voraussetzung als erfüllt an.

Außerdem muss der Betroffene vor der Veröffentlichung Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Wir hatten Sönmez um eine Stellungnahme gebeten, aber keine Antwort auf unsere Fragen bekommen. Stattdessen schickte uns sein Medienanwalt ein sogenanntes „presserechtliches Informationsschreiben“, in dem er uns vor einer Veröffentlichung warnte. Zehn Tage später, als der Staatssekretär von Minister Mansoori entlassen worden war, schrieb er in einem Pressestatement: „Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise ich entschieden zurück.“

Eine weitere Voraussetzung: Die Berichterstattung darf den Betroffenen nicht vorverurteilen. Deshalb haben wir über das gegen Sönmez anhängige Verfahren im Ministerium berichtet, aber keine eigenen Einschätzungen darüber angestellt, ob die Vorwürfe der sexuellen Belästigung zutreffen oder nicht.

Und schließlich muss es einen Mindestbestand an Beweistatsachen geben, die für den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe sprechen. Genau diesen Punkt sah das Landgericht Köln zunächst als nicht erfüllt an.

Was dem Gericht an Belegen fehlte

Es fehlten Quellen, die „den Sachverhalt bei der Karnevalsfeier im Ministerium am 11. Februar 2026, der Gegenstand der Vorwürfe gegen den Antragsteller ist, unmittelbar wahrgenommen haben und diesbezüglich etwas aus erster Hand bekunden konnten“, hieß es in dem Beschluss. Deshalb wurde uns am 20. April verboten, über Sönmez im Zusammenhang mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung zu berichten. Wir mussten alle betroffenen Berichte offline nehmen.

Nachdem wir gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt hatten, konnten wir dem Gericht nun weitere eidesstattliche Versicherungen von Personen vorlegen, die das Geschehen unmittelbar wahrgenommen hatten. Zuvor hatten wir darauf aus Gründen des Zeugenschutzes verzichtet.

Warum das Gericht die Beweislage neu bewertete

Nach Vorlage dieser neuen Belege machte das Gericht in der Verhandlung deutlich, dass es die Beweislage nun anders bewertet. Sönmez zog daraufhin seinen Antrag auf Unterlassung gegen den hr zurück. Zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit unserer Berichterstattung kam es damit nicht.

Was weiterhin offen ist

Was ist der Stand der Dinge? Die Rücknahme des Eilantrags klärt nicht die Frage, ob die Vorwürfe gegen Sönmez zutreffen. Zehn Tage nach unserer Berichterstattung wurde Staatssekretär Sönmez von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori entlassen. Vor dem Landtag musste der Minister erklären, warum er schon zum zweiten Mal an der Spitze seines Hauses Personal auswechselte.

Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt ermitteln noch wegen der Strafanzeige gegen den ehemaligen Staatssekretär. Bis sie Ergebnisse vorlegen, ruhen die Verfahren im Ministerium nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und nach dem Beamtenrecht.

Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/in-eigener-sache-warum-wir-unsere-berichte-ueber-umut-soenmez-wieder-online-stellen-v1,berichterstattung_soenmez-100.html

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