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Corona-Untersuchungsausschuss startet mit Lockdown-Diskussion

Corona-Untersuchungsausschuss startet mit Lockdown-Diskussion

Fast drei Jahre nach der AfD-Ankündigung geht es los: Der Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag startet mit der Befragung von Fachleuten und Zeugen – zunächst zum Thema Lockdown. Vorausgegangen waren jahrelanger Stillstand, Verfahrensstreitereien und eine Klage.



Mit diesem Antrag ging im Frühjahr 2024 alles los: Über zwei Jahre später befragt der Corona-Untersuchungsausschuss die ersten Sachverständigen
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Es dürfte ein langer Tag im Landtag werden – nach einer ohnehin schon langen Vorgeschichte. Bis zu zwölf Stunden sind für die ersten öffentlichen Befragungen im Corona-Untersuchungsausschuss an diesem Freitag angesetzt. Und das dürfte erst der Anfang einer Aktenschlacht sein.

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|Nicholas Buschschlüter

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Der Vorsitzende des Ausschusses Yanki Pürsün (FDP) rechnet damit, dass das Gremium die gesamte Wahlperiode (also bis Januar 2029) mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigt sein wird.

Hätte Hessen Lockdowns verhindern können?

An diesem Freitag geht es zunächst um den Beginn der Pandemie: Wie gefährlich erschien das Coronavirus Anfang 2020 – und hätte Hessen früher reagieren können, um einen Lockdown zu verhindern? Außerdem soll geklärt werden, wie gut das Land auf eine Pandemie vorbereitet war.

Den Auftakt machen vier Sachverständige: die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling, Datenanalyst und Publizist Tom Lausen, die Medizinerin Ursel Heudorf und Rechtswissenschaftler Matthias Friehe. Erst später sollen die eigentlichen Zeugenvernehmungen von politischen Entscheidungsträgern während der Pandemie folgen.

Verfahrensstreit statt Aufarbeitung

Die Vorgeschichte des Ausschusses ist inzwischen lang. Über Jahre zog sich der Streit darum: Bereits am Abend der Landtagswahl im Oktober 2023 hatte die AfD den Corona-Untersuchungsausschuss in Fernsehinterviews angekündigt. Im April 2024 legte sie dann ihren Antrag vor.

Mit 43 Fragen wollte sie die Corona-Politik umfassend aufarbeiten. Es ging um Lockdowns, Impfungen, die Belastung der Krankenhäuser und Corona-Proteste. Aber auch um die Rolle von Bundesbehörden, EU-Institutionen und Bund-Länder-Runden – und genau das wurde zum Problem.

Verfassungsrechtler kamen zu dem Ergebnis, dass weite Teile des AfD-Antrags nicht zulässig seien. Ein Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags sei schließlich ein Werkzeug, um die hessische Landesregierung zu kontrollieren, aber nicht Bundesbehörden geschweige denn die EU. Viele Fragen seien zudem zu weit oder zu unbestimmt formuliert.

CDU, SPD, Grüne und FDP forderten die AfD auf, ihren Antrag nachzubessern. Das tat sie aber nicht. Der Landtag setzte den Ausschuss im Juni 2024 zwar formal ein, allerdings mit einem deutlich gestutzten Fragenkatalog. Von 43 Fragen der AfD blieben zunächst nur sieben übrig.

Staatsgerichtshof urteilt in weiten Teilen gegen AfD

Dagegen zog die AfD vor den Staatsgerichtshof. Und während die Richter prüften, kam die eigentliche Aufarbeitung kaum voran. Erst im Oktober 2025 fiel das Urteil, das Klarheit schaffte.

Die Richter bestätigten, dass der weit überwiegende Teil der gestrichenen AfD-Fragen zu Recht nicht zugelassen worden war – etwa, weil sie zu unbestimmt waren oder die EU betrafen und nicht Hessen. In vier Fällen hatte die Landtagsmehrheit aus CDU, SPD, Grünen und FDP allerdings zu viel gestrichen.

Seitdem umfasst der Untersuchungsauftrag elf Themenkomplexe: Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob das hessische Gesundheitssystem während der Pandemie tatsächlich überlastet war. Untersucht werden sollen auch mögliche Nebenwirkungen und Impfschäden sowie Hessens Rolle bei bestimmten Bund-Länder-Absprachen.

Misstrauen hinter verschlossenen Türen

Jahrelang passierte in Sachen Corona-U-Ausschuss herzlich wenig. AfD-Obmann Volker Richter weist daran jede Mitverantwortung seiner Fraktion zurück. Der Ausschuss hätte aus seiner Sicht längst arbeiten können.

„Wir haben den Untersuchungsausschuss beantragt, wir haben frühzeitig Beweisanträge gestellt und wir haben während des laufenden Gerichtsverfahrens darauf gedrängt, mit der Arbeit zu beginnen“, sagt Richter auf hr-Anfrage.

Aus Teilnehmerkreisen hört man eine andere Version. Die Stimmung in den bislang nicht öffentlichen Sitzungen wird als angespannt und von großem Misstrauen geprägt beschrieben. Die AfD vermute hinter abgelehnten Anträgen stets den Versuch, ihre Aufklärungsarbeit auszubremsen.

Ausschuss-Teilnehmer: AfD schlecht vorbereitet

Umgekehrt werfen Ausschussteilnehmer anderer Parteien der AfD-Fraktion vor, rechtlich problematische oder nicht ausreichend formulierte Beweisanträge einzubringen. In den bisherigen nicht-öffentlichen Sitzungen wirke die AfD schlecht vorbereitet und habe Schwierigkeiten mit den juristischen Anforderungen der Ausschussarbeit. Auch das habe Zeit gekostet.

Und dann war da noch die Bürokratie: Umfangreiche Akten aus Ministerien, Gesundheitsämtern und anderen Behörden mussten für die Arbeit des Ausschusses angefordert und zusammengetragen werden. Auch sie ließen teilweise lange auf sich warten.

Jetzt geht es um Inhalte

Am Freitag tritt der Verfahrensstreit zumindest vorerst in den Hintergrund. Zum ersten Mal geht es um Inhalte. Nach jahrelangem Ringen darum, was untersucht werden darf, wie untersucht werden soll und wann damit begonnen wird, geht es nun um die eigentliche Frage: Wie ist Hessen durch die Corona-Pandemie gekommen und was hätte die Politik anders machen können?

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Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/corona-untersuchungsausschuss-startet-mit-lockdown-diskussion-v1,corona-u-ausschuss-beginn-100.html

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