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Mutmaßlich Patienten gequält: Weitere Vorwürfe gegen Frankfurter HNO-Arzt

Mutmaßlich Patienten gequält: Weitere Vorwürfe gegen Frankfurter HNO-Arzt

Die Vorwürfe gegen den unter Missbrauchsverdacht stehenden Frankfurter HNO-Arzt mehren sich. Der Mann sitzt seit Wochen in Haft – der Grund dafür ist ungewöhnlich.


Instrumente eines HNO-Arztes.
Bild © IMAGO / imagebroker


Der Staatsanwaltschaft Frankfurt liegen mittlerweile mehr als 100 Strafanzeigen gegen den HNO-Arzt vor. Und ein Ende der Ermittlungen ist nicht in Sicht.

Seit drei Wochen sitzt der 76 Jahre alte Arzt in Untersuchungshaft. Wegen Wiederholungsgefahr, sagt die Frankfurter Staatsanwaltschaft, die ihm besonders schwere sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorwirft.

Die Ermittler haben auf hessenschau-Nachfrage bestätigt, dass bei der Razzia in den Praxis- und Privaträumen des 76-Jährigen im Mai Beweismittel sichergestellt worden sind, die die Tatvorwürfe erweitern. Nach hessenschau-Informationen handelt es sich dabei um Fotos und Videos, auf denen er die schweren Übergriffe auf seine Patienten festgehalten haben soll.

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|Heike Borufka

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Berichte von Übergriffen in vier Jahrzehnten

Laut Staatsanwaltschaft haben sich auch Betroffene an die Ermittler gewandt, deren Fälle bereits verjährt sind. Sie seien aber wichtig für die Gesamtwürdigung.

Der HNO-Arzt soll in mindestens 14 Fällen zwischen 2016 und 2025 Patienten mit einer äußerst schmerzhaften Methode gequält haben. Er habe den Männern „bewusst extreme Schmerzen“ zugefügt, sich währenddessen auf die Patienten gelegt und an ihnen gerieben, um sich sexuell zu erregen, so die Ermittler.

Bei der hessenschau haben sich mittlerweile rund 80 Betroffene gemeldet. Sie berichten von Übergriffen, die bis in die 1980er Jahre zurückreichen, und beschreiben unabhängig voneinander ähnliche Vorgänge. Bei der Frankfurter Polizei ist mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich um die Fälle kümmert.

Private Behandlungen auch nach Razzia in Praxis

Auf hessenschau-Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass der HNO-Arzt auch noch nach der Durchsuchung seiner Praxis- und Privaträume diese umstrittenen Behandlungen an Patienten vorgenommen haben soll, und zwar bei ihm zu Hause. Auch hessenschau liegen Informationen vor, wonach er nach der Razzia im Mai Männer privat über WhatsApp angeschrieben hat.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war es nicht mehr möglich, Termine bei ihm in der Frankfurter Praxis zu vereinbaren. Auch von deren Homepage war sein Name plötzlich verschwunden.

Wiederholungsgefahr als Haftgrund

Wiederholungsgefahr ist ein seltener Haftgrund, weil die Hürden dafür sehr hoch sind. Anders als bei den beiden anderen Haftgründen Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr geht es bei der Wiederholungsgefahr nicht um mutmaßlich begangene Taten, sondern um das Verhindern künftiger Taten. Sie wirkt also präventiv, was nicht Idee des Strafrechts ist, das Taten bestraft, die bereits passiert sind.

Deshalb darf die Wiederholungsgefahr nur bei sehr schweren Delikten angenommen werden. Es muss außerdem konkrete Umstände geben, die darauf hinweisen. Im Fall des HNO-Arztes scheint dies der Fall zu sein.

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Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/mutmasslich-patienten-gequaelt-weitere-vorwuerfe-gegen-frankfurter-hno-arzt-v1,hno-arzt-108.html

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