Wirtschaft

Verbot gekippt: Keramikcafés dürfen jetzt auch in Hessen sonntags öffnen

Verbot gekippt: Keramikcafés dürfen jetzt auch in Hessen sonntags öffnen

Keramikmal- und Kreativstudios dürfen laut Innenministerium jetzt auch in Hessen an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben. Doch die Regelung gilt nicht für alle Freizeitangebote.


Kreativ-Cafés sindi Jugendlichen und Familien zunehmend beliebt (Symbolbild).
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||Nina Michalk

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Künstlerisch aktive Hessinnen und Hessen können aufatmen: Ab sofort dürfen die zunehmend beliebten Keramikmalstudios und Kreativstudios auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Das hat Innenminister Roman Poseck (CDU) am Dienstag mitgeteilt. Ein gemeinsamer Erlass des Innen- und des Sozialministeriums stuft demnach die Betriebe nach dem Arbeitszeitgesetz als Freizeit- und Erholungseinrichtungen ein.

Rechtlich wie eine Museumsveranstaltung zu bewerten

Damit benötigen die Studios keine Ausnahmegenehmigungen mehr für den Betrieb an Sonn- und Feiertagen. Nach Auffassung der Ministerien steht bei den Angeboten die kreative Freizeitgestaltung der Besucher im Mittelpunkt – und nicht der Verkauf von Waren.

Die Studios seien ähnlich wie Veranstaltungen in Museen oder Gastronomie zu bewerten.

Poseck: Kreativstudios wichtiger Freizeitfaktor

„Keramikmalstudios und Kreativstudios sind für viele Menschen in Hessen längst ein fester Bestandteil ihrer Freizeit“, so Poseck. Gerade der Sonntag sei dafür ein wichtiger Tag: „Werktags fehlt oft die Zeit für mehrstündige Kreativität.“

Für die Betreiber schaffe die Klarstellung Rechts- und Planungssicherheit. Die Regelung gilt sowohl für inhabergeführte Betriebe als auch für Studios mit angestellten Beschäftigten.

Sozialministerin: „Schutz der Sonn- und Feiertage ein hohes Gut“

Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) sprach von einer „schnellen und praxisnahen Lösung“, die der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche.

Gleichzeitig betonte Hofmann, dass der Sonn- und Feiertagsschutz weiterhin gelte. Dieser bleibe für die Landesregierung „ein hohes Gut“. Deswegen beziehe sich der Erlass ausschließlich auf die beschriebene Form von Keramikmal- und Kreativstudios.

Andere Freizeitangebote oder Betriebsformen seien nicht umfasst. Auch die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ersatzruhetagen und Ausgleichsregelungen blieben unverändert.

Rheinland-Pfalz war schon einen Schritt weiter

Hintergrund des Erlasses war ein Streit um die Auslegung des hessischen Feiertagsgesetzes. Demnach galten Keramikcafés in Wiesbaden und Frankfurt als Einzelhandelsläden und mussten sonntags schließen.

Im benachbarten Rheinland-Pfalz hingegen dürfen Betreber von Kreativcafés schon lange an Sonn- und Feiertagen öffnen.

Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/verbot-gekippt-keramikcafes-duerfen-jetzt-auch-in-hessen-sonntags-oeffnen-v1,poseck-keramik-cafe-100.html

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