Zwei Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis dürfen getötet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden. Umweltschützer hatten versucht, den Abschuss gerichtlich zu verhindern.

Ein Wolfsrudel (Symbolbild)
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Der Abschuss von zwei Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis ist rechtlich zulässig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Montag entschieden. Der VGH lehnte die Beschwerden dreier Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel ab.
Zur Begründung hieß es, es gebe keine rechtlichen Bedenken gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) Kassel, den Abschuss zu erlauben. Es habe entschieden, dass sich der Wolf im Lahn-Dill-Kreis in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet – auf Grundlage des Fauna-Flora-Habitat-Berichts des Bundesamts für Naturschutz.
Die Umweltschützer hätten nicht belegen können, dass es einen anderen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu dieser Frage gebe. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.
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00:40 Min.|Lena Lachnit
Umweltschützer gegen den Abschuss
Das Regierungspräsidium Kassel hatte im Juli insgesamt vier Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freigegeben. Dort gibt es bei Greifenstein (Lahn-Dill) eines von insgesamt drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln. Zwei der vier Wölfe wurden allerdings bereits tot aufgefunden – sie wurden überfahren.
Gegen den Abschuss legten drei Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Beschwerde im Eilantrag ein: Die Naturschutzinitiative (NI), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Im August lehnte das Verwaltungsgericht Kassel diese Eilanträge ab.
Die Umweltschützer zogen gegen die Entscheidung in die nächste Instanz – vor den VGH. Die hessische Jagdbehörde kündigte daraufhin an, die Bejagung der Wölfe bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen.
Bis zu 40 Prozent der Jungwölfe zum Abschuss frei
Hintergrund ist, dass der Wolf im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden war. Seitdem können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet – wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat.
Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch umstritten. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Das Land verweist auf den Schutz von Weidetierhaltern und auf ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/woelfe-im-lahn-dill-kreis-duerfen-abgeschossen-werden—beschwerden-abgelehnt-v1,woelfe-abschuss-102.html


