Um ihren Malteser aus dem Maul eines Schäferhundes zu retten, greift eine Frau in Marburg beherzt zu und wird verletzt. Ist sie selbst Schuld? Über diese Frage hat nun Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt.

Geschnappt und geschüttelt. In Marburg wurde ein Malteser von seinem Frauchen gerettet. (Symbolbild)
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00:40 Min.|Gaby Beck
Eine Frau hat ihren Hund aus dem Maul eines Schäferhundes befreit und sich dabei verletzt. Dafür steht ihr Schmerzensgeld von der Besitzerin des Schäferhundes zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschied. Damit hat die Frau mit ihrer Berufung Erfolg – das Landgericht Marburg hatte die Klage der Frau zunächst abgewiesen. Die Begründung damals: Die Frau hätte Eigenverschulden an ihrer Verletzung gehabt.
Das Oberlandesgericht sah das nun anders: Im Frühjahr 2024 sei die Frau mit ihrer Malteserhündin im Marburger Raum spazieren gewesen, teilte das Gericht mit.
„Plötzlich sei ihr der freilaufende und unbegleitete Schäferhund der Beklagten begegnet“, hieß es in der Mitteilung. „Dieser habe sich sofort auf die Hündin der Klägerin gestürzt, diese gepackt und geschüttelt.“
1.200 Euro Schmerzensgeld
Daraufhin habe die Frau dem Schäferhund ans Maul gefasst, um es zu öffnen und ihre Hündin zu befreien. Dabei habe sie sich eine Hand verdreht „und deshalb noch neun Monate nach dem Vorfall unter erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen“ gelitten, hieß es.
Die Frau habe nur so gehandelt, weil die Besitzerin ihren Schäferhund nicht beaufsichtigt habe. Das Oberlandesgericht sprach ihr Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zu. Außerdem müsste Behandlungskosten ersetzt werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/schaeferhund-beisst-malteser-frau-aus-marburg-erstreitet-schmerzensgeld-v1,urteil-hund-schmerzensgeld-100.html


