Eine 29-jährige Frau aus Mittelhessen soll mit falschen Angaben über die Krankheit ihrer Tochter fast 60.000 Euro an Spenden erschlichen haben. Laut Anklage sammelte sie das Geld angeblich für die Erfüllung letzter Wünsche und die Bestattung des Kindes – verwendete es aber für sich selbst.

Die Angeklagte beim Prozessauftakt in Wetzlar.
Bild © Rebekka Dieckmann (hr)
Am Dienstag hat am Amtsgericht Wetzlar der Prozess gegen eine junge Mutter aus Lahnau (Lahn-Dill) begonnen. Der 29 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, mit falschen Angaben über ihre kranke Tochter durch mehrere Spendenaufrufe rund 57.600 Euro erschlichen zu haben.
Audio
00:40 Min.|Rebekka Dieckmann
Laut Staatsanwaltschaft soll sie gegenüber Bekannten und Spendern im Internet behauptet haben, ihre Tochter sei schwer krank und sie benötige dringend Geld für Medikamente, die privat bezahlt werden müssten.
Der Anklage zufolge brauchte das Kind offenbar tatsächlich Medikamente, deren Kosten jedoch von der Krankenkasse übernommen wurden. Weitere Details zum Gesundheitszustand des Kindes wurden am Dienstag vor Gericht nicht bekannt.
Geld für „letzte Wünsche“ gesammelt
Die mutmaßlichen Betrugstaten begannen demnach im Januar 2020, als das Kind noch keine zwei Jahre alt war, und gingen bis Ende 2023.
Zeitweise soll die Frau fälschlicherweise behauptet haben, ihre Tochter werde bald sterben und müsse ins Hospiz. Sie soll Geld für die Hospizbetreuung und eine spätere Bestattung gesammelt haben – sowie dafür, ihrem Kind noch „letzte Wünsche“ zu erfüllen. „Das Geld verbrauchte sie für sich selbst“, so die Anklage.
Zusätzlich geht es in dem Verfahren um weitere mutmaßliche Betrugstaten. Die Angeklagte soll mehrere Smartphones und andere elektronische Geräte unter Verwendung der Personalien ihres dementen Vaters bestellt haben. Insgesamt sollen Waren im Wert von knapp 14.000 Euro an ihre eigene Adresse geliefert worden sein.
Verteidigung: Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit
Ein psychiatrischer Sachverständiger begleitet das Verfahren. Nach der Verlesung der Anklage waren am Dienstag eigentlich mehrere Zeugenaussagen vorgesehen. Die Verteidigung beantragte jedoch eine Unterbrechung des Verfahrens, um die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Zur Begründung verwies sie auf erhebliche psychische Belastungen, eine schwere Depression sowie eine mögliche posttraumatische Belastungsstörung der Angeklagten. Ein Schreiben der behandelnden Psychotherapeutin lege nahe, dass die Angeklagte möglicherweise nicht in der Lage sei, dem Verfahren ausreichend zu folgen.
Verhandlung muss im November neu beginnen
Offenbar hatte es bereits mehrere Anläufe gegeben, das Verfahren zu beginnen. Die Anklageschrift ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund zwei Jahre alt.
Laut Gericht hat die Angeklagte bereits umfangreiche medizinische Unterlagen zu ihrem Gesundheitszustand eingereicht. Nun ordnete das Gericht ein Explorationsgespräch mit dem psychiatrischen Sachverständigen an, um die Verhandlungsfähigkeit der Frau zu prüfen.
Der Prozess soll am 10. November fortgesetzt werden. Aufgrund der terminlichen Verschiebung wird laut Gericht dann ein Wechsel in der Besetzung der Schöffen notwendig sein, sodass die Verhandlung noch einmal neu eröffnet wird.
Ähnliches Verfahren in Gießen
Der Prozess weist Parallelen zu einem Fall aus Gießen auf. Vor dem Gießener Landgericht steht seit Ende August eine 42-Jährige, die mit einer frei erfundenen Krebserkrankung ihres Sohnes mehr als 350.000 Euro erschlichen haben soll.
Anders als im Fall aus Wetzlar war das betroffene Kind hier jedoch kerngesund und bereits im Grundschulalter. Das Kind glaubte über Jahre hinweg offenbar selbst, sterbenskrank zu sein.
Trotz zeitlicher und räumlicher Überschneidungen gibt es laut Staatsanwaltschaft Wetzlar nach bisherigem Ermittlungsstand keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den beiden Fällen.
Experten verweisen darauf, dass die Zahl privat initiierter Spendenkampagnen insgesamt deutlich zunimmt und es dabei auch immer wieder zu Betrugsfällen kommt. Fälle mit mutmaßlichen Betrugssummen in dieser Höhe seien jedoch außergewöhnlich.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/mutmasslicher-spendenbetrug-weitere-mutter-vor-gericht-v1,betrug-wetzlar-mutter-100.html


