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Jeden zweiten Tag ein Geisterfahrer auf Hessens Straßen – wie man sich richtig verhält

Jeden zweiten Tag ein Geisterfahrer auf Hessens Straßen – wie man sich richtig verhält

Die Situation ist immer gefährlich, im schlimmsten Fall endet sie tödlich: Falschfahrer sorgen auf Hessens Autobahnen immer wieder für Warnmeldungen und Unfälle. Was die häufigsten Ursachen sind und wie man sich richtig verhält.

Schild an der Autobahn mit der Aufschrift "Stop Falsch", das Falschfahrer verhindern soll.

Bild © picture-alliance/dpa


Falschfahrer sorgen auf Hessens Autobahnen immer wieder für gefährliche Situationen. Ein Unfall mit einer „Geisterfahrerin“ endete in diesem Sommer tödlich. Drei Menschen starben auf der A45 bei Florstadt im Wetteraukreis – darunter die Falschfahrerin und ihre zwölfjährige Tochter. Auch auf der A7 fuhr eine Frau kürzlich rund 35 Kilometer in falscher Fahrtrichtung, ehe die Polizei sie mit einer Nagelsperre stoppen konnte.

Im Jahr 2025 gab es laut ADAC insgesamt 286 Warnungen durch die hessische Polizei vor Falschfahrern. Das ergibt rechnerisch mindestens jeden zweiten Tag einen Geisterfahrer. Im Vorjahr waren es insgesamt 276 Warnungen.

Zu so tragischen Unfällen wie auf der A45 kommt es dabei zum Glück nur selten. Insgesamt kam es im vergangenen Jahr zu neun Unfällen, dabei wurde eine Person leicht verletzt, wie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) mitteilte. 2024 gab es 19 Verkehrsunfälle mit Falschfahrern. Eine Person wurde schwer verletzt, vier weitere Personen leicht. Todesfälle gab es auch 2024 nicht.

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Gründe für Falschfahrt vielfältig

Bei den Gründen für Falschfahrten geht es laut HLKA und ADAC oft um Überforderung in der Situation oder um Orientierungsschwierigkeiten beim Auffahren. Bei Dunkelheit oder schlechter Beschilderung steige die Gefahr einer Falschfahrt. Als weitere Ursachen werden der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen genannt, sowie Mutproben. Manchmal stecke auch Frust über Stau oder Sperrungen dahinter – und der Versuch, durch Wenden doch noch eine bereits verpasste Anschlussstelle zu erreichen.

Das HLKA warnt dabei ausdrücklich vor dem Nachahmen: Das Wenden oder Falschfahren auf Autobahnen sei mit „allerhöchsten Gefahren für Leib und Leben“ verbunden. Der ADAC-Verkehrsexperte Lukas Berkel betonte: „Autofahrern bleibt häufig nur wenig Zeit, um sich auf einen Geisterfahrer einzustellen. Eine besonnene Reaktion ist daher entscheidend.“

Warnsignale werden missinterpretiert

Geisterfahrer selbst bemerken ihren Fehler eventuell nicht sofort. „Wenn jemand unbeabsichtigt falsch fährt, dann hat er möglicherweise erst einmal nicht auf dem Schirm, dass er gerade eine Fehlentscheidung getroffen hat“, sagt der Frankfurter Verkehrspsychologe Grieser. „Er ist überzeugt, dass er auf der richtigen Fahrbahn ist. Das heißt, selbst Warnsignale oder Widersprüche wie entgegenkommende Fahrzeuge werden zunächst falsch eingeordnet.“ Der Falschfahrer fragt sich dann: „Was machen die auf meiner Spur?“

Verhaltenstipps für Betroffene

Was können Betroffene, die unbeabsichtigt zum Falschfahrer werden, tun? Der ADAC rät, umgehend die Warnblinkanlage und das Abblendlicht einzuschalten, um für andere sichtbar zu werden. „Das Fahrzeug sollte so schnell wie möglich am nächstgelegenen Fahrbahnrand abgestellt werden, idealerweise dicht an der Schutzplanke.“

Das Auto sollte man zügig verlassen, die Warnweste anziehen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Anschließend muss umgehend die Polizei alarmierte werden. „Falschfahrer sollten auf keinen Fall versuchen, zu wenden oder rückwärtszufahren“, warnt ADAC-Verkehrsexperte Lukas Berkel. Diese Manöver stellten ein weiteres Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Und was tun, wenn über den Verkehrsfunk eine Geisterfahrer-Warnung auf der eigenen Strecke ausgegeben wird? Der ADAC rät, Ruhe zu bewahren, das Tempo kontrolliert zu reduzieren, auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln und die Warnblinkanlage einzuschalten. Zudem sollte auf keinen Fall überholt werden. Nächstgelegene Parkplätze oder Abfahrten sollten genutzt werden.

Bis zu fünf Jahre Haft möglich

Endet die Geisterfahrt ohne Unfall, kann sie dennoch rechtlich gravierende Folgen haben. Ein Geisterfahrer begeht eine Straftat nach Paragraf 315c des Strafgesetzbuches (StGB), wenn er „auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht (…) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.“ Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/jeden-zweiten-tag-ein-geisterfahrer-auf-hessens-strassen—wie-man-sich-richtig-verhaelt-v1,geisterfahrer-ursachen-zahlen-verhaltenstipps-100.html

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