Das Landgericht Frankfurt hat einen 52-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Er hatte seine schlafende Lebensgefährtin mit heißem Olivenöl übergossen. Der Fall wurde zum zweiten Mal verhandelt.

Der Angeklagte hatte Öl in einer Pfanne erhitzt und seine schlafende Partnerin damit übergossen. (Symbolbild)
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Weil er vor anderthalb Jahren seine schlafende Lebensgefährtin mit heißem Öl übergossen hat, ist ein 52-Jähriger am Montag vom Landgericht Frankfurt wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden.
Damit milderte das Gericht in zweiter Instanz das Strafmaß um drei Monate. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof in Teilen aufgehoben.
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01:17 Min.|hessenschau.de (Heike Borufka)
Lehrerin ist seit der Tat berufsunfähig
Der 52 Jahre alte Künstler hatte Anfang 2025 auf dem Handy seiner damaligen Freundin einen Chat mit einem anderen Mann entdeckt. Tage später, nach schlaflosen Nächten, viel Alkohol und laut erstem Urteil „paranoid anmutenden Fehlvorstellungen und -interpretationen“, griff er die Frau nachts an.
Er erhitzte am frühen Morgen Olivenöl in einer Pfanne in der Küche der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt und ging ins Schlafzimmer. Dort übergoss er die schlafende Frau mit dem heißen Öl.
Die Lehrerin erlitt schwere Brandverletzungen am Kopf, lag einen Monat lang im Krankenhaus, musste zweimal operiert werden, verlor einen Teil ihres Gehörs und ist seitdem berufsunfähig.
Richter sehen heimtückische Tat
Der Bundesgerichtshof hatte nach dem ersten Urteil aus dem Dezember 2025 zwei „kleine Rechtsfehler“ bemängelt, wie es der Vorsitzende Richter im zweiten Prozess nannte. Im Urteil aus der ersten Instanz sei ein falscher Strafrahmen genannt und nicht ausreichend die verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt worden.
Dem folgten die Richter nun, aber auch sie sprachen von einer heimtückischen Begehungsweise und begründeten damit den geringen Abschlag von nur drei Monaten.
70.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld
Rechtskräftig sind bereits die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Frau. An sie muss der 52-Jährige knapp 70.000 Euro bezahlen.
Nach der kurzen Verhandlung sagte er in seinem letzten Wort am Montag: „Das ganze Geschehen, diese Entwicklung ist nicht aus heiterem Himmel entstanden.“ Er habe in der Tatnacht neben sich gestanden.
Seine Verteidigerin hatte auf maximal vier Jahre Haft plädiert, die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Geschädigten vier Jahre und zehn Monate beantragt.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/freundin-uebergossen-mann-nach-attacke-mit-heissem-speiseoel-erneut-verurteilt-v1,revision-prozess-olivenoel-100.html

