Nach einer tödlichen Messerattacke in einem Flüchtlingsheim in Hessisch Lichtenau kommt der Angreifer dauerhaft in die Psychiatrie. Der 24-Jährige hatte einen drei Jahre älteren Mann getötet. Das Gericht erkannte auf Schuldunfähigkeit.

Spurensicherung vor einem Gebäude in Hessisch Lichtenau
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Im Prozess um eine tödliche Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner) hat das Landgericht Kassel am Montag die dauerhafte Unterbringung des 24 Jahre alten Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit einen 27-Jährigen getötet hat.
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00:38 Min. |Marcel Ruge
Gegen den 24-Jährigen war in einem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Mordes aus Heimtücke verhandelt worden. Laut Anklage hatte er das Opfer am Abend des 24. März im Streit erstochen.
Angeklagter fühlte sich entehrt
Die Verteidigerin des Beschuldigten hatte die Tat in einer Einlassung eingeräumt. Ihr Mandant habe angenommen, dass der Getötete seit vielen Jahren eine Beziehung zu seiner Frau unterhalten habe und er dadurch „entehrt“ worden sei. Weil er es nicht mehr ausgehalten habe, eine solche Scham zu erleben, habe er den Mann getötet.
Eine psychiatrische Sachverständige diagnostizierte bei dem 24-Jährigen eine paranoide Schizophrenie. Er habe die Tat aufgrund der wahnhaften Vorstellung begangen, dass das Opfer sein Handy benutzt und sich in Chats als seine vermeintliche Verlobte ausgegeben habe.
Gutachterin: Tat „wahnhaft motiviert“
Er habe berichtet, die Frau im Internet bei Online-Spielen kennengelernt, sie aber nie getroffen zu haben. Die Gutachterin sprach von einer geplanten Tat, die komplett wahnhaft motiviert gewesen sei. Die Sozialprognose des Mannes bezeichnete sie als negativ. Er sei nicht einsichtig in Hinblick auf seine Erkrankung.
Zudem sei bei ihm trotz der Einnahme von Medikamenten keine wesentliche Besserung zu erkennen und ein chronischer Verlauf sei zu befürchten. Der Beschuldigte selbst erklärte, er sei nicht krank. Er sei gesund und habe einen Grund gehabt, sein Opfer zu töten.
Richter: Weitere Taten wären zu erwarten
Der 24-Jährige sei aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen, von ihm seien zudem weitere Taten zu erwarten, erklärte der Vorsitzende Richter. Er sprach von einem der Tat zugrunde liegenden doppelten Wahn.
In einem Liebeswahn habe sich der Mann eine Partnerin eingebildet, die es nach Überzeugung des Gerichts nicht gegeben habe. Zudem habe er aus einem Verfolgungswahn heraus gehandelt. Er sei davon überzeugt gewesen, dass sich das Opfer in seine vermeintliche Beziehung eingemischt habe.
Totschlag statt Mord
Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an und stellte Totschlag fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/tod-in-fluechtlingsheim-angeklagter-kommt-nach-messerattacke-in-psychiatrie-v1,prozess-psychiatrie-100.html


