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Bekannten in Lampertheim ermordet: 44-Jähriger muss lebenslang in Haft

Bekannten in Lampertheim ermordet: 44-Jähriger muss lebenslang in Haft

Für den Mord an einem Bekannten muss ein 44-jähriger Mann lebenslang in Haft. Er hatte sein 36 Jahre altes Opfer laut Urteil heimtückisch in dessen Haus in Lampertheim getötet. Die Leiche wurde erst Tage später im Keller entdeckt.


In diesem Wohnhaus in Lampertheim wurde der Tote entdeckt.
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|Mike Marklove

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Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag einen 44 Jahre alten Mann wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte aus Calw in Baden-Württemberg sei am 22. Oktober vergangenen Jahres mit der Absicht zu seinem Bekannten gefahren, diesen zu töten. Die Tat ereignete sich im Haus des 36 Jahre alten Opfers in Lampertheim (Bergstraße).

Der Täter habe den Mann im Keller zwei Mal mit einem Messer angegriffen, so der Vorsitzende Richter, Volker Wagner.

Warum er seinen Bekannten umbrachte, blieb im Prozess offen. Der Verurteilte schwieg bei der Verhandlung, lediglich über seine Verteidiger räumte er die Tat ein. Demnach habe er während eines Streits ein herumliegendes Messer gegriffen und schließlich zugestochen. 

Mobilfunkdaten und Hautschuppen

Der Getötete war fünf Tage nach der Tat von seinem Vater im Keller des Hauses gefunden worden. Weitere vier Tage später konnte der Angeklagte ermittelt und festgenommen werden. „Die Forensik hat sich in einer Art entwickelt, die vor vielen Jahren noch nicht denkbar war“, sagte Richter Wagner in der Urteilsbegründung.

Auf dem Kopf des Getöteten waren Hautschuppen mit der DNA des Angeklagten gefunden worden. Dass der Angeklagte, ein Berufskraftfahrer, in Lampertheim war, hatten Mobilfunkdaten gezeigt.

Ein Chat zwischen den Männern und Telefongespräche belegten zudem, dass sie sich erst für den 23. und dann den 22. Oktober verabredet hatten. Beide kannten sich lose, so das Gericht. Die Schwester des Getöteten war mit dem Angeklagten vor 24 Jahren zusammen und stand mit ihm noch in engem Kontakt.

Urlaub für Tattag beantragt

Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass es einen Streit gab, weil er die Tat vorbereitet habe. Der Kraftfahrer hatte laut seinem Personalbüro für den Tattag Urlaub beantragt und bekommen, so Wagner. Aber zu Hause habe er vorgetäuscht, zur Arbeit zu fahren.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Die hatte auf lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes plädiert. Die beiden Verteidiger hatten, ohne ein Strafmaß zu nennen, auf Totschlag plädiert, weil sie davon ausgingen, dass die Tat sich aus dem vom Angeklagten genannten Streit entwickelt habe.

Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort seine Familie und die Familie des Getöteten um Entschuldigung gebeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/bekannten-in-lampertheim-ermordet-44-jaehriger-muss-lebenslang-in-haft-v1,urteil-mord-lampertheim-100.html

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