Verkehr

Bußgelder für Nichtbildung einer „Rettungsgasse“

Bußgelder für Nichtbildung einer „Rettungsgasse“

Das Bilden einer sogenannten „Rettungsgasse“ auf deutschen Straßen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer dies nicht tut, riskiert eine Geldstrafe. Langsamer oder sogar stehender Verkehr kann für Autofahrer frustrierend sein, die auf dem Weg zur Arbeit sind oder einfach zu spät zu einem Termin kommen. Jedoch kann langsamer Verkehr auch ein Problem für Rettungsfahrzeuge sein und sogar Menschenleben kosten. Aus diesem Grund hat die deutsche Regierung im Jahr 2017 ein neues Gesetz erlassen, um Rettungskräften und Abschleppwagen das schnellere Durchkommen im dichten Verkehr zu ermöglichen. Während des langsamen oder stehenden Verkehrs müssen Autofahrer gemäß dem Gesetz eine Rettungsgasse bilden, um Rettungsfahrzeugen schnelles Passieren zu ermöglichen.

Die Fahrer sollten die Rettungsgasse bilden, bevor überhaupt ein Rettungsfahrzeug in Sicht ist. Wenn sich der Verkehr verlangsamt, sollten Fahrer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links fahren, während alle anderen Fahrer in den anderen Spuren so weit wie möglich nach rechts fahren sollten. Notfallfahrzeuge geben normalerweise mit Sirene und blauen Lichtern ihre Anwesenheit bekannt. Abschleppwagen haben gelbe Lichter und keine Sirene. Strafen für das Nichtbilden der Rettungsgasse und das Blockieren von Rettungsfahrzeugen oder Abschleppwagen können von rund 20 € bis über 300 € in bestimmten Fällen reichen. Die Verwendung der Rettungsgasse, um schneller ans Ziel zu gelangen, einem Rettungsfahrzeug zu folgen oder einen U-Turn zu machen, ist selbst für Motorräder strengstens verboten.

Der Leiter der Polizei der USAG Wiesbaden, Jason Kesselring, erklärt, dass eine gute Informationsquelle für US-Streitkräfte-Fahrer die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge und den Installationsverkehrskodex für die US-Streitkräfte in Deutschland (Army in Europe Regulation 109-1) sind. „Mitglieder der US-Streitkräfte unterliegen allen Verkehrsbestimmungen und -gesetzen des Gastlandes und müssen deutsche Geldstrafen zahlen und könnten sogar ihren Führerschein verlieren“, sagte Kesselring.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert