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Drei Tote in Offenbach: Urteil im Mordprozess gegen Raser steht an

Drei Tote in Offenbach: Urteil im Mordprozess gegen Raser steht an

Weil er mit weit über 100 Stundenkilometern durch Offenbach gerast sein und bei einer Kollision drei Menschen getötet haben soll, ist ein 32-Jähriger wegen Mordes angeklagt. Die Anklage fordert lebenslange Haft, das Urteil steht kurz bevor.


Der Angeklagte beim Prozessauftakt in Darmstadt.
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|hessenschau.de (Petra Demant)

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Im Mordprozess um eine Autokollision mit drei Toten in Offenbach will das Landgericht Darmstadt am Mittwochnachmittag das Urteil verkünden.

Der 32 Jahre alte Angeklagte war mit seinem Auto im November vergangenen Jahres mit einem weiteren Auto in Offenbach zusammengestoßen. Dabei starben die drei Insassen des anderen Wagens: die 66 Jahre alte Fahrerin, eine 88-Jährige und ein neun Jahre altes Mädchen.

Mit mindestens 126 km/h durch Offenbach

Der Angeklagte war laut einem Sachverständigen alleine im Auto und auf regennasser Fahrbahn mit mindestens 126 Kilometern pro Stunde über eine vierspurige Straße gefahren, in der Tempo 50 gilt.

Als ein anderer Fahrer aus einer Grundstücksausfahrt links auf die Straße einbiegen wollte und kurz stehenblieb, soll der Angeklagte auf die Gegenfahrbahn ausgewichen sein.

Gutachter: Unfall war vermeidbar

Dort soll er mit noch 90 bis 100 Kilometern pro Stunde mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert sein. Laut dem Sachverständigen wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte die vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten hätte. 

Zum Prozessauftakt im August wurden im Gerichtssaal Videos von einigen Überwachungskameras vorgeführt. Diese zeigten Teile der Fahrt des Angeklagten sowie die Kollision.

„Der Angeklagte hatte sich entschlossen, die Mühlheimer Straße zu seiner persönlichen Rennstrecke umzufunktionieren“, heißt es in der Anklageschrift.

Anklage fordert Lebenslang

In ihren Plädoyer vergangene Woche forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln. Der Angeklagte habe durch seine bewusst gewählte riskante Fahrweise den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

Die Verteidigung hatte dagegen zwei Jahre auf Bewährung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und illegalen Autorennens beantragt. Der Verteidiger sah eine Mitverantwortung bei dem Autofahrer, der aus der Ausfahrt gefahren war.

Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/drei-tote-in-offenbach-urteil-im-mordprozess-gegen-raser-steht-an-v3,prozess-toedlicher-unfall-urteil100.html

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