Ein 41-jähriger Mann wurde nach einem tödlichen Messerangriff in einer Wiesbadener Asylunterkunft zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte einen Mann und ein ungeborenes Kind getötet. Das Urteil wurde vom Wiesbadener Landgericht verhängt, wobei eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Der Angeklagte griff mehrere Personen mit einem Messer an, wobei ein Mann starb und zwei Frauen schwer verletzt wurden, eine davon schwanger.
Der Angeklagte, der ghanaischer Staatsbürger ist, hatte drei Bewohner in der Unterkunft angegriffen, darunter seinen Freund, die schwangere Frau seines getöteten Opfers und deren Ehemann. Der 35-jährige Mann starb an den Verletzungen, das ungeborene Kind wurde ebenfalls getötet. Der Angeklagte verletzte auch die beiden Frauen und sich selbst, bevor er von der Polizei überwältigt wurde. Die Beweggründe für die Tat wurden nicht genannt, und der Mann lebte seit Jahren unauffällig in Deutschland.
Die Richterin sprach von einer „emotionalen Wucht des Leids“, die durch die Tat ausgelöst wurde und betonte, dass es keine befriedigende Antwort auf das Warum gibt. Der Mann galt als fleißig und strebsam, doch möglicherweise verdrängte er seine Schuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes und das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, die zu lebenslanger Haft führte.


