Mitte August ertrank in Nordhessen ein neun Jahre alter Junge während einer Ferienfreizeit im Twistesee. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen einen Betreuer.
Nach dem tödlichen Unfall am Twistesee wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
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Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt nach dem tödlichen Badeunfall eines neunjährigen Jungen am Twistesee bei Bad Arolsen (Waldeck-Frankenberg) wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung. Der Junge aus Wuppertal war am 12. August während einer Ferienfreizeit ertrunken.
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00:40 Min.|Daniela Möllenkamp
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befand sich der Junge gemeinsam mit zwei weiteren Kindern im Alter von acht und elf Jahren auf einem Schlauchboot. Das Boot verlor an Stabilität, woraufhin alle drei Kinder ins Wasser fielen.
Zwei Kinder konnten gerettet werden
Ein Betreuer, der sich vor Ort befand, reagierte nach Angaben der Staatsanwaltschaft sofort. Zwei der Kinder konnten gerettet werden. Der neunjährige Junge blieb jedoch zunächst verschwunden.
Unmittelbar nach dem Unfall wurde eine umfangreiche Suche eingeleitet. Der Junge wurde schließlich im Wasser gefunden und an Land gebracht. Er konnte aber nicht wiederbelebt werden. Eine richterlich angeordnete Obduktion bestätigte nach vorläufigem Ergebnis den Tod durch Ertrinken.
Hatte der Betreuer die Aufsicht?
Gegen einen Betreuer der Feriengruppe wird inzwischen ermittelt. Es werde geprüft, ob er konkret die Aufsicht über die Kinder am Badestrand ausübte und ob ihm „ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen“ sei, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Junge trug offenbar keine Schwimmweste
Warum das Boot seine Stabilität verlor, wird weiter untersucht. Nach bisherigen Erkenntnissen gehen die Ermittler nicht davon aus, dass das Schlauchboot Luft verlor oder wegen eines zu niedrigen Füllstands an Stabilität verlor.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der neunjährige Junge zum Zeitpunkt des Unfalls keine Schwimmweste trug. Fest stehe, dass er während seiner Schulzeit am Schwimmunterricht teilgenommen hatte. Wie gut er tatsächlich schwimmen konnte, lasse sich jedoch derzeit nicht beurteilen.
Zeugen werden noch vernommen
Die Ermittlungen führt das Fachkommissariat K10 der Kriminalpolizei Korbach. Unterstützt werden die Ermittler von der Kriminalpolizei Wuppertal, da mehrere Zeugen in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Die Zeugen-Vernehmungen sind noch nicht abgeschlossen. Wann die Ermittlungen beendet werden können, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht absehbar. Weitere Angaben zu einzelnen Ermittlungsschritten oder Zwischenergebnissen wollte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht machen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/junge-im-twistesee-ertrunken-ermittlungen-gegen-ferien-betreuer–v1,tod-junge-twistesee-betreuer-ermittlungen-100.html



