Kultur

Sampeln erlaubt: Moses Pelham erzielt vor BGH Teilerfolg gegen Kraftwerk

Sampeln erlaubt: Moses Pelham erzielt vor BGH Teilerfolg gegen Kraftwerk

Der Bundesgerichtshof hat im jahrzehntelangen Streit zwischen der Band Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham dem Frankfurter teilweise Recht gegeben. Die Übernahme einer Tonsequenz ist seit 2021 rechtens. Das könnte im Streit um Sampling, Zitate und Plagiate wegweisend sein.


Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter (links) liegt seit 1999 mit Moses Pelham im Rechtstreit.
Bild © picture alliance / Chris Pizzello/Invision/AP | Chris Pizzello, picture alliance / BoKo pictures | Boris Korpak, Collage: hessenschau.de


Im fast 30 Jahre langen Sampling-Streit mit den Elektro-Pionieren der Band Kraftwerk hat der Frankfurter Hip-Hop-Produzent Moses Pelham am Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt.

Audiobeitrag


Audio

00:54 Min.
|hessenschau.de (Yvonne Koch)

Bild © hessenschau.de|
zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 sei die Übernahme einer zwei Sekunden langen Tonsequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme „Metall auf Metall“ im Wege des Samplings als sogenanntes Pastiche zulässig, entschied der BGH. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg.

Gericht: Künstlerischer und kreativer Dialog fand statt

Entscheidend für die Bewertung ist nach Ausführung des Vorsitzenden Richters Thomas Koch, dass all jene, denen das ursprüngliche Werk bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen. Das sei im vorliegenden Fall so. Es sei unerheblich, ob die Erschaffer des neuen Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten.

Zudem sei die Tonsequenz von elektronischer Musik in ein anderes Genre, nämlich Hip-Hop, überführt werden, sagte Koch. Somit habe ein künstlerischer und kreativer Dialog stattgefunden, der ein Kriterium für ein Pastiche sei.

Im Kern ging es am BGH um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten Werken anderer ohne Erlaubnis übernehmen darf. Das ist für die Kunstbranche und Kreativwirtschaft insgesamt von großem Interesse. 

Weitere Informationen

Darum ging es vor dem BGH

Der heute 55-jährige Pelham hatte Mitte der 1990er Jahre eine zwei Sekunden lange Stelle reiner Rhythmussequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme „Metall auf Metall“ von 1977 digital entnommen (Sample). Ungefragt hatte er sie leicht verlangsamt in Endlosschleife (Loop) im Song „Nur mir“ mit Rapperin Sabrina Setlur weiterverarbeitet. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, der jüngst 80 Jahre alt wurde, fühlte sich bestohlen und zog vor Gericht.

Ende der weiteren Informationen

Fall noch nicht erledigt

Der Rechtsstreit beschäftigt seit 1999 Gerichte, war mehrfach am BGH, am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesverfassungsgericht. Zuletzt hatte das OLG Hamburg den Klägern unter anderem dahingehend recht gegeben, dass sie für eine Spanne von 2002 bis 2021 Schadenersatz geltend machen können. Darum ging es jetzt am BGH nicht mehr. 

Für die Zeit nach dem 7. Juni 2021 – als EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde – wies das OLG die Klage ab. Das EU-Recht sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen keine Erlaubnis für die Übernahme nötig ist: neben Zitat, Parodie und Karikatur den Pastiche.

Hier klärte der BGH nun auf Grundlage eines Urteils des EuGH die Voraussetzungen, unter denen Tonträger-Sampling als Pastiche zulässig sein kann.

Endgültig erledigt ist der Fall damit aber noch nicht. Anhängig ist noch eine Verfassungsbeschwerde, die laut Bundesverfassungsgericht den Zeitraum 2002 bis 2021 betrifft. Hier werde eine Entscheidung noch 2026 angestrebt.

Quelle: https://www.hessenschau.de/kultur/sampeln-erlaubt-moses-pelham-erzielt-vor-bgh-teilerfolg-gegen-kraftwerk-v1,pelham-versus-kraftwerk-bgh-100.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert