Ein Autofahrer rast durch Frankfurt und erfasst drei E-Scooter-Fahrer. Zwei junge Männer sterben, einer wird schwer verletzt. Der Fahrer muss für drei Jahre ins Gefängnis. Nur drei Jahre? Gerichtsreporterin Heike Borufka hat den Prozess begleitet. Sie ordnet das Urteil ein.
Zahlreiche Rettungskräfte und Seelsorger waren nach dem Unfall im Juli 2025 auf der Mainzer Landstraße im Einsatz.
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Der Fall der beiden 23 Jahre alten Zwillingsbrüder, die in der Innenstadt von einem Auto erfasst und getötet wurden, hat viele Menschen auch über die Frankfurter Stadtgrenzen hinaus beschäftigt. Vor dem Frankfurter Landgericht ist am Mittwoch das Urteil gegen den heute 24 Jahre alten Angeklagten gefallen: drei Jahre Haft.

Heike Borufka hat den Prozess für die hessenschau begleitet.
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Der Mann hatte außerdem einen Freund der Zwillinge auf dessen E-Scooter erfasst und ihn damit fürs Leben gezeichnet. Ob das Urteil angemessen oder doch viel zu milde ist, darüber wurde auch in der hessenschau-Redaktion intensiv diskutiert.
Das Gericht spricht klar von einem Unfall
Ursächlich für den tragischen Tod der Zwillinge sei ein relativ normaler Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit und einem Lenkfehler gewesen. Es waren keine Drogen im Spiel und es gab keine Unfallflucht. Das hat die Strafkammer so festgestellt.
Was ist passiert in der Nacht zum 6. Juli 2025? Junge Männer aus Bad Kreuznach sind in Frankfurt, sie sind mit dem Auto eines Vaters unterwegs. Der hatte das nicht erlaubt. Die jungen Männer sitzen am Main, konsumieren Lachgas. Der Rausch dauert nur wenige Minuten, wie ein Sachverständiger später sagt.
Als der Vater anruft, es weit nach Mitternacht ist, beschließen sie, sofort nach Hause zu fahren. Der Angeklagte sitzt am Steuer, fährt zu schnell. Vielleicht, weil ihn einer der Mitfahrenden nervt, so hat es das Gericht in seiner Urteilsbegründung gesagt. Ob das letztlich der Grund war, wurde nicht geklärt. Vielleicht war es auch die Angst vorm Ärger mit dem Vater.
Er fährt 75 km/h statt der erlaubten 50. Als sich die Mainzer Landstraße gefährlich verengt, verliert er die Kontrolle. Er erwischt auf dem Fahrradstreifen erst den E-Scooter mit den beiden Brüdern, dann den zweiten E-Scooter mit dem 27 Jahre alten Freund der Brüder. Der Mann landet auf der Motorhaube des Autos, bleibt dort 1,2 Sekunden und fällt vorn runter. So hat es der Sachverständige errechnet.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift von einer viel längeren Zeit ausgegangen. Sie sieht darin fahrlässige Tötung und versuchten Mord.
Das Urteil folgt nicht den menschlichen Impulsen
Im Prozess erleben wir einen Mann, der weint, wenn es um die Opfer geht – nicht, wenn es um ihn geht. Bis zum Urteil versucht er immer wieder, sich zu entschuldigen. Er und seine Familie haben viel Geld als Wiedergutmachung bezahlt, weiteres angeboten. Der Angeklagte schaut die ganze Zeit nach unten. Auch die Staatsanwaltschaft betont das in ihrem Plädoyer. Sie glaubt, er schäme sich, er zeige aufrichtige Reue.
Die Kammer spricht am Ende ein mutiges Urteil, eines, das nicht dem Impuls folgt, den die meisten Menschen haben: Wer zwei Menschen totfährt und einen weiteren so schwer verletzt, dass ihm der Unterschenkel amputiert werden muss, der muss schwer bestraft werden.
Die Kammer sieht einen Unfall; eine Tragödie, die nur Verlierer kennt.
Das Gericht folgt dem Sachverständigen, der sagt, der Angeklagte habe einen massiven Unfallschock gehabt und sei deshalb zehn Minuten einfach stur weitergefahren.
Es war keine vorsätzliche Tötung.
Die RichterInnen sagen, das Unrecht des Angeklagten habe darin gelegen, dass er nach diesen zehn Minuten keine Hilfe geholt hat. Sie betonen, der Mann sei weder ein Raser – das zeigten die vielen Videoaufnahmen vom Tatort – noch habe unter Drogen gestanden – das sagt der Sachverständige.
Auch wenn es für viele schwer zu ertragen ist: Die Kammer muss juristisch nicht über die schrecklichen Folgen der Tat urteilen, sondern über die Frage, was dem Angeklagten strafrechtlich nachweisbar ist.
Im Strafprozess geht es um Unrecht und Schuld. Das Unrecht ist klar: Der Angeklagte ist verantwortlich für den Tod zweier Menschen und die schweren Folgen eines dritten. Das Gericht lastet dem 24-Jährigen an, dass er keine Hilfe geholt hat. Auch wenn es sich so anfühlt: Es war keine vorsätzliche Tötung.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/analyse-zum-urteil-im-e-scooter-prozess-warum-das-gericht-nur-drei-jahre-haft-verhaengte-v1,analyse-urteil-escooter-100.html



