Im Gießener Prozess um Spendenbetrug und eine erfundene Krebserkrankung eines Kindes haben erste Zeugen geschildert, wie die Geschichte aufflog. Viele glaubten der angeklagten Mutter vorbehaltlos. Doch auch wer Zweifel hatte, hielt sich zurück – zu ungeheuerlich schien der Verdacht.
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00:40 Min.|Rebekka Dieckmann
Es ist das Bild einer Lüge, die gerade deshalb so lange nicht aufflog, weil sie für viele schlicht unvorstellbar war. Einer Gießener Mutter wird vorgeworfen, mit einer frei erfundenen Krebserkrankung ihres Sohnes ihr gesamtes Umfeld getäuscht zu haben, darunter die eigene Familie und das betroffene Kind selbst.
Vor dem Gießener Landgericht schilderten nun die ersten Zeugen, weshalb sie der Mutter glaubten – und warum selbst Skeptiker ihre Bedenken oft wieder verwarfen. Zu überzeugend wirkte offenbar die Geschichte vom todkranken Jungen, der nur durch eine teure Spezialbehandlung in den USA gerettet werden könne.
Anklage: Krebsgeschichte über Jahre vorgetäuscht
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die 42-Jährige über Jahre hinweg die Geschichte einer seltenen Hautkrebs- und späteren Leukämieerkrankung vorgetäuscht und darüber Spenden gesammelt haben. Insgesamt geht es um mutmaßlichen Betrug von mehr als 350.000 Euro. Zum Prozessauftakt hat die Angeklagte die Taten bereits eingeräumt.
An den ersten Verhandlungstagen wurde deutlich: Nicht nur private Spender, sondern auch Vereine, Institutionen und Journalisten taten sich schwer damit, die Darstellungen der Angeklagten infrage zu stellen.
Kinderärztin brachte Ermittlungen ins Rollen
Im Mittelpunkt der Aussagen stand zunächst die Frage, wie der mutmaßliche Betrug überhaupt ans Licht kam. Die Kinderärztin der Familie brachte 2024 die Ermittlungen ins Rollen. In ihrer Gießener Praxis wurden der Junge und sein jüngerer Bruder über Jahre behandelt. Von einer Krebserkrankung sei dort jedoch nichts bekannt gewesen.
Damals wurde der damals Neunjährige zunächst wegen eines Magen-Darm-Infekts und kurz darauf wegen einer Verletzung beim Schulsport vorgestellt. Eine Mitarbeiterin machte die Ärztin auf Spendenkampagnen aufmerksam, die sie in sozialen Netzwerken gesehen hatte.
Das habe sie irritiert, schilderte die Ärztin vor Gericht. Ein Kind mit einer derart schweren Krebserkrankung würde aus ihrer Sicht nicht am Schulsport teilnehmen. Auch bei einem Magen-Darm-Infekt müsse ein solches Kind auf einer onkologischen Station betreut werden.
„Das wirkte alles nicht plausibel“
Die Ärztin kontaktierte daraufhin die Mutter. Diese habe die angebliche Krebserkrankung bestätigt und schließlich ein Attest einer Schweizer Klinik geschickt. „Aber das wirkte auf mich alles einfach nicht plausibel“, sagte die Ärztin.
Die verwendeten medizinischen Begriffe und Codes hätten nicht zur geschilderten Leukämieerkrankung gepasst. „Und so, wie das formuliert war, das schreibt einfach keine Ärztin so.“ Nach Rückfragen bei der Schweizer Klinik habe sie erfahren, dass der Junge dort nicht wegen Krebs behandelt worden sei. Daraufhin informierte sie das Jugendamt.
Trotz ihrer Zweifel sei sie lange verunsichert gewesen. „Mich hat das extrem beschäftigt“, sagte die Ärztin. Immer wieder habe sie sich gefragt, ob sie mit einer derart schwerwiegenden Anschuldigung womöglich falsch liegen könnte.
Jugendamt: Junge glaubte noch ein Jahr später an Erkrankung
Ein stellvertretender Abteilungsleiter des Jugendamts schilderte die Folgen für die beiden Kinder der Frau. Nach der Meldung der Ärztin habe man die Kinder in Obhut genommen und sofort medizinisch untersuchen lassen. „Im Krankenhaus hat sich sehr schnell herausgestellt, dass der Junge vollkommen gesund war“, sagte der Sozialpädagoge.
Nach Einschätzung des Jugendamts waren jedoch beide Kinder fest davon überzeugt, dass der ältere Bruder schwer krank sei. Als Ärzte dem Jungen erklärten, dass die bisherige Krankengeschichte womöglich nicht stimme, sei dieser in Tränen ausgebrochen.
Auch in den Wochen danach habe der Junge immer wieder erklärt, krank zu sein. „Es hat ungefähr ein Jahr gedauert, bis er angenommen hat, dass er gesund ist.“ Für das Jugendamt sei dies ein zentraler Aspekt der Kindeswohlgefährdung gewesen. Aus Sicht der Behörde sei das Vorgehen der Mutter für die Kinder psychisch hoch belastend gewesen.
Mittlerweile lebten die Jungen dauerhaft beim Vater, nachdem die Ermittlungen gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung eingestellt worden waren.
Spendenaufrufe wirkten glaubwürdig
Wie überzeugend die Geschichte auf Außenstehende wirkte, zeigte die Aussage eines Lokaljournalisten, der damals über den Fall berichtet und ein Video mit Spendenaufruf veröffentlicht hatte.
Zwar sei ihm die Darstellung der Mutter „schon sehr theatralisch“ vorgekommen. Er habe sich auch gefragt, weshalb der Junge nicht in Deutschland behandelt werden könne.
Auf Nachfragen habe die Mutter jedoch ausführlich und für ihn schlüssig geantwortet. „Und wer will schon derjenige sein, der den Krebs eines Kindes infrage stellt?“
Ähnlich schilderten es zwei weitere Zeugen: der Vorsitzende eines Kinderkrebsvereins, der nach eigenen Angaben rund 175.000 Euro an die Familie überwies, sowie eine private Spenderin.
Die Frau war über persönliche Kontakte auf den Fall aufmerksam geworden. Zunächst spendete sie 3.500 Euro. Später gewährte sie der Familie nach eigenen Angaben zusätzlich ein Privatdarlehen über 5.000 Euro.
„Wir hätten auch noch mehr überwiesen“
Die Zeugen erklärten vor Gericht, die Angeklagte habe die Krankengeschichte vollkommen glaubwürdig dargestellt. Nie sei ihnen der Gedanke gekommen, dass die Geschichte erfunden sein könnte. Hinzu seien medizinische Unterlagen, Presseberichte sowie Fotos des angeblich schwer kranken Kindes gekommen.
Immer wieder habe die Frau neue Erklärungen für finanzielle Engpässe geliefert. Der Vereinsvorsitzende traf die Familie auch persönlich. Der Junge habe auf ihn tatsächlich krank und geschwächt gewirkt.
Er habe auch mit Ärzten über den Fall gesprochen, die ihm die Schwere der Krankheit bestätigt hätten. „Und wenn ein Leben gerettet werden kann, dann helfen wir“, sagte der Mann, der nach eigenen Angaben selbst vor Jahren an einem Tumor erkrankt war. Der Verein hätte auch noch mehr Geld überwiesen. „Was ist ein Menschenleben wert?“
Kita-Mutter hatte früh Zweifel
Deutlich skeptischer äußerte sich die Elternbeirätin einer Gießener Kita, die auch der jüngere Bruder besuchte. Dort hatte die Familie ebenfalls um Spenden geworben.
Die Zeugin berichtete, sie habe erst selbst gespendet, aber schon 2022 ein ungutes Gefühl entwickelt. Ein angeblicher Zeitungsartikel, den die Angeklagte verbreitet habe, sei ihr merkwürdig vorgekommen.
Recherchen bei mehreren Gießener Medien hätten ergeben, dass ein solcher Beitrag dort nie erschienen sei. Auch bei weiteren Details der Krankengeschichte seien ihr Ungereimtheiten aufgefallen.
Trotzdem habe sie ihre Zweifel lange nicht offen ausgesprochen und sich nicht getraut, die Frau direkt zu konfrontieren. Was, wenn das Kind tatsächlich krank ist? Was, wenn wegen ihrer Kritik dringend benötigte Spenden ausbleiben?
Als sie ihre Bedenken vorsichtig im Umfeld angesprochen habe, sei ihr Skepsis entgegengebracht worden. Schließlich habe sie an sich selbst gezweifelt und sich zurückgezogen.
Der Prozess wird am 28. September fortgesetzt.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/giessener-betrugsprozess-wer-stellt-den-krebs-eines-kindes-infrage-v1,krebsbetrug-prozess-giessen-100.html


