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Prozess in Frankfurt: Narkosearzt wegen Mordes an Vierjähriger verurteilt

Prozess in Frankfurt: Narkosearzt wegen Mordes an Vierjähriger verurteilt

Im neuen Prozess nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Kronberg ist ein Narkosearzt wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt sieht nun einen entscheidenden Unterschied zum ersten Urteil.

Zwei Männer stehen in einem Gerichtssaal. Links steht ein älterer Mann, dessen Kopf verpixelt ist, in einem rotem T-Shirt. Er hat seine mit Handschellen gefesselten Hände auf einem Stuhl abgelegt. Rechts von ihm steht ein Mann mit dunklen kurzen Haaren, Bart und schwarzem Anzug.


Der Angeklagte und sein Anwalt beim Prozessauftakt.
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02:46 Min.
||hr


Narkosearzt in Revisionsprozess wegen Mordes verurteilt

Angeklagter Narkosearzt vor Gericht

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Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 69 Jahre alten Narkosearzt am Donnerstag zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft. Das Gericht sprach ihn des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig. Nach Angaben des Gerichts handelte er dabei unter anderem mit Verdeckungsabsicht.

Der Fall liegt mittlerweile fünf Jahre zurück: Am 18. September 2021 hatte der Narkosearzt in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) zunächst einer erwachsenen Patientin und im weiteren Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche das Betäubungsmittel Propofol gespritzt. Dabei beging er laut Gericht schwere Hygienefehler.

Kind starb noch in der Praxis

Vier Kinder erlitten in der Folge eine Blutvergiftung. Eines von ihnen – ein vierjähriges Mädchen – starb noch in der Praxis.

Als das Mädchen beim Ausleiten der Narkose am frühen Abend in einen kritischen Zustand geriet, behandelte der Anästhesist es stundenlang selbst, anstatt einen Rettungswagen zu rufen. Erst tief in der Nacht wurde der Notruf abgesetzt. Die Ärzte konnten das Mädchen nicht mehr retten.

Drei Kinder mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.

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00:39 Min.
||Volker Siefert

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Erstes Urteil wegen Totschlags

In einem ersten Urteil war der Arzt vor rund zwei Jahren unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hielt das nicht für ausreichend und legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein.

Die Anklagebehörde forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes durch Unterlassen. Sie warf dem Arzt vor, er habe seine schweren Behandlungs- und Hygienefehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt.

BGH verlangte neue Prüfung

Der BGH hob das erste Urteil auf. Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt. Die Richter in Karlsruhe verlangten eine genauere Prüfung der Frage, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Verhalten ausschlaggebend gewesen seien.

Im neuen Prozess kam die Schwurgerichtskammer nun zu dem Ergebnis, dass der Mann unter anderem mit Verdeckungsabsicht gehandelt hatte.

Die Verteidigung hatte dieser Darstellung widersprochen. Wäre es dem Angeklagten darum gegangen, seine Fehler zu vertuschen, hätte es nach ihrer Argumentation in seinem Interesse gelegen, den Tod des Mädchens und damit intensive Ermittlungen zu verhindern. Sie führte sein Verhalten stattdessen auf Übermüdung und Überarbeitung zurück. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Warum das Gericht von lebenslanger Haft absah

Das Gericht hatte sich gegen eine lebenslange Haftstrafe entschieden. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist eine Aussetzung des Strafrests frühestens nach 15 Jahren möglich. Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung für eine zeitige Freiheitsstrafe damit, dass der Arzt bei Emilias Tod in einer Krisensituation gehandelt habe.

Auch sein hohes Alter sei berücksichtigt worden. Mit der zeitigen Freiheitsstrafe habe er die Chance, in seinem Leben vielleicht noch einmal aus dem Gefängnis zu kommen.

Staatsanwaltschaft prüft Verfahren gegen Zahnärztin

Für das Verhalten der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegenüber der Zahnärztin zeigte der Richter wenig Verständnis. Die Ermittlungsbehörde hatte nach Emilias Tod zunächst gegen die Zahnmedizinerin ermittelt, das Verfahren jedoch schon bald mangels Tatverdachts eingestellt.

In seiner Urteilsbegründung machte der Richter seine Verwunderung darüber deutlich. Auch wenn man wisse, dass die Verantwortung in der Praxis zwischen ihr und dem Narkosearzt aufgeteilt gewesen sei, frage er sich, warum ihre Rolle bei den Ermittlungen ein solches Schattendasein geführt habe.

Im Prozess war deutlich geworden, dass die Zahnärztin während des stundenlangen Sterbens von Emilia anwesend war, ohne das Kind in ein Krankenhaus einweisen zu lassen.

Auch nach dem Tod des Mädchens veranlasste sie nicht, dass die anderen Kinder ins Krankenhaus gebracht wurden. Eine Staatsanwältin kündigte nach dem Prozess an, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Zahnärztin erneut zu prüfen.

Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/prozess-in-frankfurt-narkosearzt-wegen-mordes-an-vierjaehriger-verurteilt-v3,strafmass-narkosearzt-100.html

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