Ein 24-Jähriger soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau einen 27-Jährigen getötet haben. Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Tat ein. Zugleich behauptete er, das Opfer habe sich selbst getötet.

Spurensicherung vor einem Gebäude in Hessisch Lichtenau
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Vor dem Landgericht Kassel hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 24 Jahre alten Mann begonnen. Er soll Ende März in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) einen 27-Jährigen mit einem Messer getötet haben.
Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Das Gericht muss deshalb vor allem klären, ob der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
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00:41 Min. ||Jürgen Jenauer
Angeklagter räumt Tat ein
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft eskalierte am Abend des 24. März ein Streit in der Gemeinschaftsküche der Unterkunft. Der 24-Jährige soll dabei unvermittelt zweimal mit einem Messer auf den Rücken des 27-Jährigen eingestochen haben.
Das Opfer versuchte anschließend, nach draußen zu fliehen. Auf einer Rasenfläche neben dem Gebäude soll der Beschuldigte ihn eingeholt und noch etliche Male auf ihn eingestochen haben – unter anderem in Brust, Hals und Kopf. Der 27-Jährige starb noch vor Ort.
Der Angeklagte flüchtete zunächst. Ein Hubschrauber entdeckte ihn kurze Zeit später in der Nähe eines Parks. Er wurde festgenommen.
Streit um die Ehefrau als Motiv
Die Verteidigerin des 24-Jährigen räumte die Tat zu Prozessbeginn ein. Ihr Mandant habe geglaubt, dass das Opfer seit vielen Jahren eine Beziehung zu seiner Frau unterhalte. Dadurch habe er sich entehrt und beschämt gefühlt.
Der Angeklagte bestätigte diese Darstellung. Gleichzeitig erklärte er: „Er hat sich selbst getötet. Ich habe nichts gemacht.“
Paranoide Schizophrenie diagnostiziert
Bei dem 24-Jährigen wurde laut Staatsanwaltschaft im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Die Anklage geht deshalb davon aus, dass er die Tat wahrscheinlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.
Der Mann ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Kassel muss nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung vorliegen.
Bis Ende Oktober sind zunächst drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/angeklagter-raeumt-toedliche-messerattacke-in-hessisch-lichtenau-ein-v2,prozess-hessisch-lichtenau-100.html


