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Frankfurt: Hängen Auffälligkeiten bei Kommunalwahl mit früherem Wahlbetrug zusammen?

Frankfurt: Hängen Auffälligkeiten bei Kommunalwahl mit früherem Wahlbetrug zusammen?

Unbekannte sollen bei der Frankfurter OB-Wahl 2023 Briefwahlunterlagen in fremdem Namen ausgefüllt haben. Laut Staatsanwaltschaft gibt es personelle Überschneidungen zwischen diesen Ermittlungen und den statistischen Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl 2026.


Das Römer-Rathaus in Frankfurt.
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|Volker Siefert

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Jahren wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der Oberbürgermeisterwahl 2023. Die Wahl war notwendig, weil Amtsinhaber Peter Feldmann (SPD) wegen der AWO-Affäre von den Bürgern aus dem Amt gewählt worden war. Mike Josef (SPD) ging als Sieger aus der Stichwahl gegen Uwe Becker (CDU) hervor.

Die Staatsanwaltschaft hat hessenschau nun bestätigt, dass ihr „Personenüberschneidungen“ zwischen den Ermittlungen zur damaligen OB-Wahl und den statistischen Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl 2026 in Frankfurt bekannt sind. Nach hessenschau-Informationen betreffen diese Überschneidungen das familiäre und berufliche Umfeld von Stadtverordneten, die wegen ungewöhnlicher Stimmenhäufungen bei der Kommunalwahl im Fokus stehen.

Welche Bedeutung die Überschneidungen haben, ist nach Angaben der Ermittler offen. Daraus lasse sich derzeit insbesondere nicht ableiten, ob die betroffenen Personen selbst an möglichen Straftaten beteiligt waren oder sind, betont die Staatsanwaltschaft.

Bei den Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl geht es um Stadtverordnete von Grünen, SPD und CDU, die ihren Einzug in den Römer einem Stimmenbooster der Wählerliste IBF (Ich bin ein Frankfurter) zu verdanken haben. Die Stadtverordneten Hosai Zarif-Ander und Feyyaz Çetiner (beide Grüne), Avi Shefatja (CDU), Dijana Avdic (SPD) und Jumas Medoff (IBF) erklärten auf hessenschau-Anfrage, von möglichen Personenüberschneidungen keine Kenntnis zu haben und sich deshalb auch nicht zu einem Sachverhalten äußern zu können.

Die Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl werden am Donnerstag im Rahmen einer Fragestunde Thema im Römer sein.

Briefwahlunterlagen bei OB-Wahl an fremde Adressen verschickt

Der Verdacht auf Wahlbetrug bei der OB-Wahl 2023 kam durch einen Vorfall in einem Frankfurter Wahllokal auf. Nach hessenschau-Informationen wollte dort ein Mann wählen, der laut Wählerverzeichnis seine Stimme bereits per Brief abgeben hatte. Von den Wahlhelfern damit konfrontiert, sagte der Mann, er habe nicht an der Briefwahl teilgenommen.

Die Wahlhelfer informierten daraufhin das Wahlamt. Eine Überprüfung ergab, dass Unbekannte, ohne Wissen des Wählers, seine Briefwahlunterlagen beantragt hatten – allerdings an eine andere Adresse.

Das Wahlamt erstellte eine Liste von Adressen, an die der oder die mutmaßlichen Betrüger Briefwahlunterlagen für die Haupt- und die Stichwahl bei der Wahl des Oberbürgermeisters beantragt hatten. Das Wahlamt erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt.

Die Staatsanwaltschaft ließ nach hessenschau-Informationen Mitte 2024 bei zwei Verdächtigen nach Beweismitteln suchen. Die beiden sind demnach nicht identisch mit den Personen, bei denen die Staatsanwaltschaft nun Überschneidungen zu den Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl in diesem Frühjahr sieht. Die beiden stehen nicht mehr im Fokus der Ermittler.

Versand von Briefwahlunterlagen an fremde Adressen zulässig

Gemäß dem hessischen Kommunalwahlgesetz können Briefwahlunterlagen auf Antrag an eine andere Adresse als die im Melderegister eingetragene verschickt werden. So können sich Wahlberechtigte ihre Unterlagen beispielsweise an ihren Urlaubs- oder vorübergehenden Aufenthaltsort senden lassen. Für die Beantragung im Onlineverfahren müssen Name, Meldeadresse und Geburtsdatum angegeben werden. Eine persönliche Identitätsprüfung findet dabei nicht statt.

Zum Schutz vor Missbrauch verschickt das Wahlamt zusätzlich ein Hinweisschreiben an die Meldeadresse des Wahlberechtigten. Darin teilt es mit, dass es die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse versandte.

Es kann jedoch zahlreiche Gründe geben, warum diese Information keinen wirklichen Schutz bietet. Beispielsweise, wenn der Wähler längere Zeit auf Reisen, im Urlaub oder im Krankenhaus ist. Auch denkbar sind Fälle, in denen Menschen Behördenpost grundsätzlich nicht öffnen oder sie aus sprachlichen Gründen nicht verstehen können.

Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/kommunalwahlen/frankfurt-haengen-auffaelligkeiten-bei-kommunalwahl-mit-frueherem-wahlbetrug-zusammen-v2,kommunalwahl-frankfurt-104.html

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