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Kassel: Organist mit AfD-Mandat darf nicht mehr in Kirche spielen

Kassel: Organist mit AfD-Mandat darf nicht mehr in Kirche spielen

Für die Kirche arbeiten und gleichzeitig Mandatsträger der AfD sein? Das wollen die christlichen Kirchen in Kassel nicht mehr dulden. Zwei Organisten dürfen deshalb nicht mehr spielen. Einer wehrt sich dagegen, sein Fall beschäftigt das Arbeitsgericht.

Politische Mandatsträger der AfD dürfen „keine haupt-, neben- oder ehrenamtliche Tätigkeiten in den Gemeinden und Einrichtungen übernehmen“ – das wurde auf der Konferenz des katholischen Dekanats Kassel-Hofgeismar am 23. September einstimmig beschlossen. Mit eingeschlossen sind demnach auch Orgel-, Lektoren- oder Kantorendienste.

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03:28 Min.
||hr


Kirche will AfD-Politiker nicht mehr beschäftigen

Ein Banner für Offenheit und Vielfalt an einer Kirche

Bild © hr


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Diese Entscheidung kostet zwei AfD-Mandatsträger aus Kassel jetzt den Job. Sie dürfen nicht mehr als Organisten in einigen Kirchen in Kassel und Umgebung arbeiten – beispielsweise in Harleshausen und Ahnatal. Darüber berichtete zuvor die HNA.

Schon 2024 haben die Deutsche Bischofskonferenz und die evangelischen Landeskirchen beschlossen, dass ein AfD-Mandat mit der Arbeit in der Kirche unvereinbar ist.

AfD sieht „Form der Ausgrenzung“

Einer der Betroffenen ist Thomas Sosna. Er sitzt für die AfD im Kasseler Stadtparlament und hat bisher in verschiedenen evangelischen und katholischen Kirchen in der Stadt Orgel gespielt. Damit ist jetzt Schluss – jedenfalls im Stadtgebiet. Außerhalb von Kassel ist er eigenen Angaben zufolge noch als Organist im kirchlichen Bereich tätig. Wo genau, wollte er nicht sagen.

Ein Mann im Anzug und mit Fliege sitzt an einer Orgel. Seine Hände ruhen auf den Tasten.


Thomas Sosna darf künftig nicht mehr in Kasseler Kirchen Orgel spielen.
Bild © Thomas Sosna


Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Auch in Hessen darf die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Sie taucht auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht auf.

Volker Richter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Wiesbadener Landtag, bezeichnete den Vorgang als „eine Form der Ausgrenzung bis hin zur Entmenschlichung“. Sinn und Zweck sei, „oppositionelle Kräfte aus dem öffentlichen Leben zu drängen“. Auch Sosna kritisiert, dass es an der Bereitschaft fehle, sich mit Argumenten anderer auseinanderzusetzen und in einen Dialog ohne Vorurteile zu treten.

AfD-Mitglieder nicht grundsätzlich ausschließen

Sosna hat in mehreren katholischen Kirchen ohne Arbeitsvertrag gespielt. Künftig werde man ihn nicht mehr beauftragen, teilte der Kasseler Pastoralreferent Stefan Ahr mit.

Dabei gehe es nicht darum, AfD-Mitglieder von der Kirche auszuschließen, erklärte Ahr. Vielmehr sei es wichtig zu betonen: „Wir müssen im Dialog sein.“ Aber Mandatsträger, die durch ihr Mandat für das Programm der AfD stehen, könnten nicht zugleich in einem Dienst für die Kirche tätig sein.

Das gelte auch für ehrenamtliche Aufgaben von Mitgliedern, die an der Liturgie der Kirche mitwirken. „Die stehen in besonderer Weise im Fokus dessen, was uns Katholiken wichtig ist: der Gottesdienst.“

Ein Mann steht in einer Kirche - im Hintergrund eine große Orgel.


Pastoralreferent Stefan Ahr: Kein Widerspruch zur Botschaft Christi.
Bild © hr


Einen Widerspruch zur Botschaft Christi sieht Ahr nicht: „Jesus hat zwar alle umarmt, aber er hat nicht alle zu Aposteln gemacht und nicht alle zu Boten seines Evangeliums. Da ist der Unterschied.“

Evangelische Kirche kündigt Arbeitsverhältnis

Dass Sosna auch in der evangelischen Kirche nicht mehr spielen darf, ist schon länger entschieden. Im Frühjahr habe man das Arbeitsverhältnis auf Stundenbasis gekündigt, teilte Michael Glöckner, Stadtdekan in Kassel, mit.

Dagegen wehre sich Sosna mit einer Bestandsschutzklage. Genauer wollte sich Glöckner mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Neben Sosna gibt es laut Glöckner eine weitere Person, die ein AfD-Mandat bekleidet. Weitere Fälle seien nicht bekannt.

Positive und negative Reaktionen auf Unvereinbarkeitsbeschluss

Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadtsynode laut Glöckner einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst. In dem Beschluss habe man eindeutig festgehalten, dass niemand in der Kirche haupt- oder ehrenamtlich mitarbeiten könne, wenn er den christlichen Werten und dem Auftrag der Kirche durch sein Reden oder Handeln widerspreche.

Dazu zähle auch „die öffentliche Unterstützung rechtsextremer Positionen, wie sie beispielsweise von der AfD oder anderen Gruppierungen vertreten würden“.

Mit diesem Beschluss wolle man niemanden vom Gemeindeleben ausschließen, betont Glöckner. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche sowie die Teilnahme an Gottesdiensten, Veranstaltungen und Seelsorgegesprächen seien davon nicht betroffen. Auch Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung seien weiter möglich.

Die Entscheidung habe überwiegend positive, vereinzelt aber auch negative Reaktionen hervorgerufen, berichtet Glöckner.

EKHN: Voraussetzungen für Kirchenamt verschärft

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat ihre Regeln für Kirchenämter verschärft. Anlass seien die Kirchenvorstandswahlen 2027, teilte ein Sprecher mit. Einen expliziten AfD-Ausschluss gebe es nicht. Ausgeschlossen werden könnten jedoch Menschen, die gegen grundlegende Werte der EKHN verstoßen.

Für mögliche Ausschlüsse gibt es eine Handreichung mit Kriterien zur Orientierung. So dürfen Menschen in Ämtern nicht gegen die Kirche arbeiten und niemanden wegen Herkunft, Religion oder anderer Merkmale abwerten. Dazu dürfen sie keine Gruppen unterstützen, die solche Ansichten verbreiten.

Die neue Kirchengemeindewahlordnung sei überwiegend positiv aufgenommen worden. Der Wunsch nach strengeren Regeln sei auch aus den Gemeinden gekommen, sagte der Sprecher.

Seit der Entscheidung der EKHN-Kirchensynode habe es noch keinen bekannten Fall gegeben. Ein ähnlicher Fall ergab sich bereits 2018 in Oberhessen: Dort trat eine Person 2018 aus dem Kirchenvorstand aus, bevor weitere kirchenrechtliche Schritte eingeleitet wurden.

Völkischer Nationalismus nicht mit Christentum vereinbar

Zu möglichen weiteren Betroffenen, einzelnen Personalentscheidungen und persönlichen Reaktionen in der katholischen Kirche wollte sich ein Sprecher des Bistums Fulda nicht äußern. Die zuständigen Stellen der Kirchen entscheiden demnach selbst, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen und welche Entscheidungen sie treffen.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat 2024 die Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ verabschiedet. Darin ist die grundsätzliche Haltung der katholischen Kirche zu völkischem Nationalismus und rechtsextremen Positionen formuliert. Die Bischöfe beschreiben den Rechtsextremismus als die derzeit „drängendste Gefahr für die freiheitliche Ordnung“.

Völkischer Nationalismus sei mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar, teilte der Sprecher des Bistums Fulda auf hessenschau-Anfrage mit. Zudem sei „die Verbreitung rechtsextremer Parolen mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar“.

Politische Betätigung als Schande für den Glauben?

Doch was heißt das jetzt im Fall Sosna? Wenn die Kirche ihn tatsächlich loswerden wolle, könne sie auch eine Exkommunikation in Betracht ziehen, glaubt Sosna. Doch wisse er nicht, wie ein solcher Schritt begründet werden könnte. Sollte seine politische Betätigung tatsächlich als „Schande für den Glauben“ angesehen werden, wäre dies seiner Auffassung nach zumindest konsequent.

Die Reaktionen auf seinen Ausschluss seien ausschließlich solidarisch, berichtet Sosna. Sie erreichten ihn zum Teil auch von Leuten, die der AfD selber nicht nahestehen. Für ihn ein klares Zeichen dafür, dass viele Menschen doch in der Lage seien, die menschliche von der politischen Ebene zu trennen.

Klage vor Arbeitsgericht

Sosna will den Konflikt mit den Kirchen gerichtlich klären lassen. Seine Klage bezieht sich nach eigenen Angaben lediglich auf die „vertragliche Stelle bei einer evangelischen Gemeinde in Kassel“. Der Prozess soll demnach im Oktober fortgesetzt werden, dann könne auch schon ein Urteil fallen, vermutet der Organist.

Dass der Streit damit beendet ist, glaubt Sosna indes nicht. Vielmehr geht er davon aus, dass die Kirche den Prozess über alle Instanzen fortsetzen wird. Die Kirche verfüge über die nötige Ausdauer und die finanziellen Mittel, ihm bleibe vor allem der Wille, den Rechtsweg weiterzugehen. In vergleichbaren Streitfällen habe es meist Vergleiche oder Abfindungen gegeben. Ein rechtssicherer Präzedenzfall fehle bislang.

Besonderer Schutz von Mandatsträgern

Einem Mitarbeiter allein wegen seines politischen Engagements zu kündigen, sei äußerst umstritten, betont Daniel Kühn, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel. Der Arbeitnehmer müsse allerdings die Werte der Kirche leben – auch in seiner Freizeit.

Ein Mann in weißem Hemd und mit schwarzer weste sitzt an einem Schreibtisch. Darauf Papiere und ein aufgeschlagenes Buch.


Arbeitsrechtler Daniel Kühn: „keine vergleichbaren Urteile“.
Bild © Daniel Kühn


Problematisch sei es dagegen bei politischen Mandatsträgern, sagt Kühn. „Die sind vom Volk gewählt und genießen einen besonderen Schutz“.

Arbeitsrechtler erwartet mehr Klagen

Im Fall Sosna müsse das Arbeitsgericht abwägen, was schwerer wiege: das illoyale Verhalten oder der Schutz als Mandatsträger. „Die große Herausforderung für das Arbeitsgericht wird sein, dass es noch wirklich keine vergleichbaren Urteile gibt“, erklärt Kühn.

Letztendlich müsste man Sosna nachweisen, dass er das Wahlprogramm der AfD oder verfassungsfeindliche Ansichten aktiv vertritt, so der Arbeitsrechtler. Für die Zukunft erwartet Kühn eine Vielzahl ähnlicher Klagen, da die Beschlüsse der Kirchen nach und nach umgesetzt werden.

Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/kassel-organist-mit-afd-mandat-darf-nicht-mehr-in-kirche-spielen-v1,kirche-afd-ausschluss-100.html

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