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Nazi-Bücher aus dem „Schelm“-Verlag in Kassel gelagert: Buchhändlerin verurteilt

Nazi-Bücher aus dem „Schelm“-Verlag in Kassel gelagert: Buchhändlerin verurteilt

In Kassel ist eine 82 Jahre alte Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte hunderte Bücher des rechtsextremen Verlags „Der Schelm“ gelagert. Die Frau bestritt, selbst rechtsextrem zu sein. Das Gericht glaubte ihr.

Schild mit Aufschrift "Amtsgericht" und "Staatsanwaltschaft" Kassel


Das Gebäude der Justizbehörden in Kassel (Archivfoto).
Bild © hr


Das Amtsgericht Kassel hat am Dienstag die Betreiberin einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen verurteilt. Es verhängte gegen die 82-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro.

Darin gehen dem Gericht zufolge zwei Strafen aus dem Jahr 2024 auf: Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt. Es ging um die Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag „Der Schelm“.

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Hunderte Bücher mit volksverhetzendem Inhalt

Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem hunderte Bücher mit verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat – „zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung“, wie die Vorsitzende Richterin ausführte.

Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben. Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe.

Dennoch habe der Verlag ihr weiterhin Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, noch beworben oder versandt, sondern lediglich stehen lassen. Sie habe die Bücher nicht zurücksenden können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. „Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen“, sagte sie aus. Alle ab 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.

Richterin glaubt nicht an rechtsextreme Gesinnung

Die Buchhändlerin habe spätestens nach einer Durchsuchung im Jahr 2019 mit formuliertem Tatvorwurf gewusst, worum es geht, erklärte die Richterin. Ihr sei vorzuwerfen, dass sie die Lieferungen nicht abgelehnt habe. Dennoch sei man zu einer bewährungsfähigen Strafe gekommen.

In dem Verfahren in Leipzig sei die Sache ausreichend diskutiert worden, führte die Richterin aus. Die Angeklagte habe ihrer Ansicht nach verstanden, dass die Vertragsvereinbarung mit dem Verlag die schlechteste Idee gewesen sei, die sie in ihrer langjährigen Tätigkeit als Buchhändlerin hätte haben können. „Wir glauben auch, dass Sie diese Gesinnung nicht haben.“

Die Staatsanwaltschaft hatte unter Auflösung der vorangegangenen Strafe des Amtsgerichts Leipzig eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Europaweite Razzia gegen Verlag

Im März waren Ermittler in mehreren europäischen Ländern gegen den rechtsextremen Buchversand „Der Schelm“ vorgegangen. Es gab Durchsuchungen auch in fünf deutschen Bundesländern.

Nach Informationen von Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat der Verlag in den vergangenen Jahren Bücher an rund 11.000 Kunden weltweit verschickt. Seit mehr als zehn Jahren vertreibt er zahlreiche unkommentierte Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus. Darunter befinden sich auch Schriften mit antisemitischen Inhalten und Bücher, in denen der Holocaust geleugnet wird. Viele davon dürfen in Deutschland nicht verkauft werden.

Wie aus den Recherchen des rbb hervorging, gab es auch mehrere Kunden in Hessen, die zum Teil dutzende Exemplare der Bücher bestellten.

Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/nazi-buecher-aus-dem-schelm-verlag-in-kassel-gelagert-buchhaendlerin-verurteilt-v1,urteil-rechter-verlag-100.html

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