Acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ müssen sich vor Gericht verantworten – unter anderem wegen Mordversuchs. Der Prozess in Hamburg hat begonnen. Der jüngste Angeklagte ist ein Hesse.
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00:50 Min.|Simun Sustic
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am Donnerstag der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlegung bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den zum Teil noch minderjährigen Beschuldigten in der Anklage unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Verhandelt wird nach Jugendgerichtsgesetz.
Festnahmen in mehreren Bundesländern
Im Mai 2025 hatte es in mehreren Bundesländern Razzien und Festnahmen im Zusammenhang mit der Ermittlung gegeben. Der jüngste Angeklagte stammt aus der Nähe von Haiger (Lahn-Dill) und ist mittlerweile 15 Jahre alt. Bei der Festnahme war er 14.
Der Haftbefehl gegen ihn wurde sechs Wochen nach der Festnahme ausgesetzt, er ist als einziger der Angeklagten seit Juli wieder auf freiem Fuß.
Anklage wegen versuchten Mordes
Die Bundesanwaltschaft wirft dem mittelhessischen Jugendlichen sowie sechs weiteren Beschuldigten aus anderen Bundesländern die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Dem achten Angeklagten wirft sie die Unterstützung dieser Vereinigung vor.
Der Stern und RTL (Link führt zu Bezahlangebot) hatten über die Organisation berichtet und so auch die Ermittlungen angestoßen.
Hamburger Gericht zuständig
Die Verhandlung findet vor dem OLG Hamburg statt. Dies liegt laut einem Gerichtssprecher an einem Staatsschutz-Vertrag zwischen norddeutschen Bundesländern, der die Zuständigkeit in derartigen Strafsachen regelt. Einen direkten Bezug zur Hansestadt hat das Verfahren nicht.
Wie lange der Prozess dauern und wie umfangreich er sein wird, ist laut OLG noch nicht abzusehen. Ebenso sei im Vorfeld offen, ob die Öffentlichkeit möglicherweise bei der Verhandlung ausgeschlossen wird. Dies sei angesichts des teils jugendlichen Alters der Angeklagten möglich.
Selbsternannte „Letzte Verteidigungswelle“
Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die „Letzte Verteidigungswelle“ oder „L.V.W.“ nennt.
Hausdurchsuchungen und Festnahmen gab es in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen. Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Anschläge auf Asylheime und linke Einrichtungen
Die „Letzte Verteidigungswelle“ versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“, die Mitglieder folgten einer völkisch-nationalistischen Gesinnung. Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen.
Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.
Konkret wirft die Bundesanwaltschaft den Beschuldigten drei brutale Anschläge sowie Anschlagspläne vor. Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern, einen versuchten, aber erfolglosen Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln sowie Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg.
Anklage: Nur durch Zufall niemand verletzt
Im Fall des Anschlags in Altdöbern wirft die Bundesanwaltschaft mehreren Angeklagten versuchten Mord vor. Der Gebäudekomplex sei bewohnt gewesen, lediglich durch Glück sei niemand verletzt worden.
Dem 15-Jährigen aus Hessen wird in diesem Fall Beihilfe vorgeworfen. Er soll vorab eine Rede entworfen haben, mit der die Tat in einem Video angekündigt wurde, um Gleichgesinnte zu ähnlichen Aktivitäten zu ermuntern, so die Anklage.
Gruppe wollte „Rassenkrieg“ auslösen
Im Juli waren aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details zu den Abläufen innerhalb der Gruppe öffentlich geworden. Die Mitglieder planten demnach, einen „Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der ‚weißen Rasse‘ eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen“.
In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das „Dritte Reich“ und den Nationalsozialismus glorifiziert haben. Das Dokument zeigt, wie eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten orientiert haben sollen. „Ziel war es, das ‚eigene Land‘ in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP ‚zurückzuerobern‘ und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten“, hieß es.
Einer der Beschuldigten wurde demnach zum „Propagandaminister“, ein zunächst mit 13 Jahren noch Strafunmündiger zum Leiter der „Gestapo“ ernannt.
Strafverfahren gegen Jugendliche
Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine „Verantwortungsreife“. Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können.
Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen Beschuldigten aus. Die Über-18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende. Die Strafen, die ein Jugendgericht verhängen kann, umfassen sogenannte Erziehungsmaßregeln wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen beziehungsweise Anti-Aggressions-Trainings oder sogenannte Zuchtmittel wie die Reparatur oder das Ersetzen eines beschädigten Gegenstandes.
Es kann aber auch eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren Haft verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, können es bis zu 15 Jahre sein.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/prozess-gegen-letzte-verteidigungswelle-gestartet-juengste-angeklagter-ist-hesse-v2,terror-prozess-letzte-verteidigungswelle-100.html


