Eine Frau aus Südhessen arbeitet als Lehrerin in Baden-Württemberg. Seit ihre Tochter zur Schule geht, ist das ein Problem. Ihre Ferien überschneiden sich so gut wie nie. Das Schulamt lehnt einen Wechsel ins Nachbarbundesland ab – anders als in anderen Fällen. Eltern sprechen von Willkür.
Silke Winkler schüttelt den Kopf. Sie sitzt am Esstisch in ihrem Haus in Birkenau (Bergstraße), das sie vor fünf Jahren zusammen mit ihrem Mann gekauft hat. Birkenau liegt ganz im Süden von Hessen und nur rund fünf Kilometer von Weinheim, das schon zu Baden-Württemberg gehört. Dort leitet Silke Winkler als Oberstudienrätin am Gymnasium den Fachbereich Musik. Dass die Landesgrenze zwischen ihrem Wohn- und ihrem Arbeitsort einmal zum Problem werden würde, hätte sie nicht gedacht, sagt sie.
Sie sei fest davon ausgegangen, dass ihre sechsjährige Tochter Senta auch in Weinheim eingeschult werden könne. „Ich hielt das ganz lange für gar kein Problem“, erzählt sie. Schließlich habe sie bei mehreren Kolleginnen erlebt, dass deren Kinder trotz ihres Wohnorts in Hessen eine Grundschule in Weinheim besuchen durften.
Doch im Fall der sechsjährigen Senta lehnt das Staatliche Schulamt Heppenheim einen Schulwechsel nach Baden-Württemberg ab. Die Erstklässlerin soll in die ihr zugewiesene Grundschule in Birkenau gehen. Die Arbeitsstelle der Mutter in einem anderen Bundesland reiche als Grund für einen Wechsel nicht aus, schreibt die Behörde. Das Schreiben liegt hessenschau vor.
Mutter: „Für das Familienleben ein Problem“
Eine Entscheidung, die für die Birkenauer Familie eine große Belastung darstellt: vor allem aufgrund der sehr unterschiedlichen Ferienzeiten in beiden Bundesländern. So haben Mutter und Tochter nur an Weihnachten und Ostern mehrere Tage gemeinsam frei. Bei den Herbstferien gibt es keinerlei Überschneidung, die baden-württembergischen Pfingstferien gibt es in Hessen gar nicht, und bei den Sommerferien teilten sich die Bundesländer in diesem Jahr lediglich sieben Tage.
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03:08 Min.||Anna Vogel
Das Schulamt verweist auf „eine sehr umfangreiche Ferienbetreuung“, die Senta in der Zeit in Hessen in Anspruch nehmen könne. Doch dass sie in den kommenden vier Jahren im Sommer kaum länger als eine Woche mit ihrer Tochter wegfahren können soll, macht Silke Winkler Sorgen: „Das ist einfach auch für das Familienleben ein Problem.“
Nur das Schulamt Heppenheim sagt Nein
Auch den Alltag mit knapp kalkulierten Abholzeiten zu organisieren, führe zu erheblichem Stress, schildert die Mutter aus Birkenau. Sentas Vater müsse als freiberuflicher Musiker oft reisen. Immer wieder stellt sich Silke Winkler deshalb die Frage nach dem Warum.
Die Grundschule in Birkenau habe dem Wechsel zugestimmt, ebenso die Grundschule in Weinheim und das Schulamt Mannheim, berichtet sie. Aber das Staatliche Schulamt Heppenheim bleibe trotz eines Widerspruchs der Eltern bei einem Nein. „Man hat einfach den Eindruck, man will einfach nur aus Prinzip daran festhalten“, sagt Winkler.
Silke Winkler und Sentas Vater Malte Müller sind vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat ihre Klage abgewiesen, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel auch. Jedoch musste das Staatliche Schulamt Heppenheim im Lauf des Verfahrens eine Liste über Entscheidungen zu Schulwechseln für das laufende Schuljahr vorlegen.
Anwalt kritisiert Uneinheitlichkeit
Bei einem Blick auf die Liste wird deutlich: 47 Familien mit Wohnort in Hessen haben beim Schulamt Heppenheim einen Schulwechsel nach Baden-Württemberg beantragt. 23 Anträge hat das Schulamt abgelehnt, 24 bewilligt. Unter den positiv entschiedenen Fällen ist einer, der dem abgelehnten Fall der sechsjährigen Senta aus Birkenau ähnelt.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Jacob Nübel, der Sentas Eltern vertritt, kritisiert, dass das Schulamt Heppenheim offenbar teilweise sehr restriktiv und teilweise eher großzügig über einen Schulwechsel entschieden habe. „Das ist unseren Mandaten nicht zu vermitteln, dass die Entscheidung über den Antrag davon abhängt, welcher Sachbearbeiter sich damit beschäftigt“, sagt er mit Blick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Weitere Familie: „Fühlt sich willkürlich an“
Im Gespräch mit hessenschau kritisiert eine weitere Familie aus dem Kreis Bergstraße, die aus Angst vor Konsequenzen für das Geschwisterkind anonym bleiben will, das Verfahren. Zwar sei in ihrem Fall ein Schulwechsel von Hessen nach Baden-Württemberg aufgrund der Arbeit beider Elternteile als Lehrkräfte im Nachbarbundesland genehmigt worden.
Aber das Verfahren sei sehr intransparent, findet die Familie: „Das fühlt sich sehr willkürlich an. Man fühlt sich ausgeliefert – dass man nur diesen einen Antrag stellen kann, und es hängt aber für eine Familie alles davon ab.“ Auch sei die Bewilligung des Antrags erst kurz vor Beginn des hessischen Schuljahrs gekommen.
Kultusministerium verweist auf Gerichtsentscheidung
Das für das Staatliche Schulamt Heppenheim zuständige Kultusministerium in Wiesbaden verweist auf hessenschau-Anfrage auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel: „In diesem Kontext wurden auch die anderen Gestattungsanträge vom Staatlichen Schulamt vorgelegt und vom VGH ohne Beanstandungen geprüft.“
Rechtsanwalt Nübel beschäftigt sich in der Frankfurter Kanzlei Rose immer wieder mit Verfahren zur Sprengelpflicht. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen haben sie bereits abgeschafft, wie Nübel berichtet. Die Regelung werde auch unter Juristen kritisch diskutiert.
Kritik an Sprengelpflicht
„Wir halten es für sehr problematisch, dass so stark an der Sprengelpflicht festgehalten wird“, kritisiert der Rechtsanwalt. Er sieht es als problematisch an, dass deswegen das Anliegen einer geordneten Schulplanung immer wieder über die Rechte der Eltern oder das Recht auf schulische Selbstverwirklichung gestellt werde.
Die sechsjährige Senta ist inzwischen in Birkenau eingeschult. Die erste Belastungsprobe für die Familie beginnt mit den bevorstehenden Herbstferien. Wenn das Staatliche Schulamt in Heppenheim nicht doch noch einem Wechsel zustimmt, wird die Familie vier Jahre lang in den Ferien immer wieder auf Betreuungsangebote angewiesen sein. Ab der fünften Klasse gilt dann freie Schulwahl, egal auf welcher Seite der Landesgrenze.
Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/schulbezirke-in-hessen-landesgrenze-wird-fuer-familie-zur-barriere-v1,schulbezirkspflicht-birkenau-100.html


