Wurde jüdisches Eigentum bei einer Entschädigung durch den Hessischen Rundfunk im Jahr 1952 zu niedrig bewertet? Diesen Vorwurf erhebt B’nai B’rith. Der hr widerspricht dem Verdacht eines bewussten Vorgehens – und lässt die Vorgänge bereits wissenschaftlich untersuchen.
Der Hauptsitz des hr im Frankfurter Stadtteil Dornbusch.
Bild © hr, Eberhard Krieger
Der Hessische Rundfunk lässt Vorwürfe zu möglicherweise zu niedrigen Entschädigungszahlungen für Grundstücke untersuchen, die während der NS-Zeit jüdischen Eigentümern entzogen worden waren. Im Mittelpunkt stehen Liegenschaften an der Eschersheimer Landstraße im Frankfurter Westend-Süd, die der hr in seiner Anfangszeit für den Sendebetrieb nutzte.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet unter Berufung auf Dokumente des jüdischen Ordens B’nai B’rith, dass bei der Entschädigung im Jahr 1952 nicht die gesamte Grundstücksfläche berücksichtigt worden sein soll. Der hr widerspricht dem Verdacht, dies sei bewusst geschehen, um die Entschädigungssumme zu senken.
Diese Darstellung sei nach heutigem Kenntnisstand falsch und werde durch die bislang bekannten und zugänglichen historischen Dokumente nicht bestätigt, teilte der hr in einer Stellungnahme mit.
Jüdische Logen während der NS-Zeit enteignet
Auf dem Gelände an der Eschersheimer Landstraße befand sich vor der NS-Zeit ein Versammlungshaus mehrerer jüdischer Logen des Ordens B’nai B’rith. Während der NS-Zeit wurden die Logen verboten und ihre Immobilien enteignet.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nutzte der 1949 gegründete Hessische Rundfunk das Grundstück und mehrere Nebengebäude für seinen Sendebetrieb. Damit stellte sich die Frage nach der Rückgabe beziehungsweise Entschädigung des entzogenen jüdischen Eigentums.
1952 einigte sich der hr mit der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) vor der zuständigen Restitutionskammer auf eine Entschädigung von 160.000 D-Mark. Die JRSO habe die Einigung damals ausdrücklich begrüßt, teilte der hr mit.
Die JRSO war eine jüdische Nachfolge- und Restitutionsorganisation. Sie machte nach dem Holocaust unter anderem Ansprüche auf Vermögen geltend, das jüdischen Organisationen von den Nationalsozialisten entzogen worden war. Außerdem kümmerte sie sich um erbenloses Vermögen von jüdischen Verfolgten, die ermordet worden waren.
Rund 2.000 Quadratmeter nicht berücksichtigt?
Nach Darstellung des „Spiegel“, der sich auf Dokumente von B’nai B’rith beruft, wurde bei der Entschädigung von 1952 nur eine kleinere von zwei Flächen berücksichtigt. Eine Fläche von rund 2.000 Quadratmetern sei demnach nicht in die Berechnung der Entschädigung eingeflossen.
Der hr weist den Verdacht zurück, das Grundstück sei bewusst bei der Wertermittlung unberücksichtigt geblieben. Auch der Eindruck, die Liegenschaft sei gegenüber der JRSO bewusst zurückgehalten und die Organisation damit wissentlich getäuscht worden, sei nach heutigem Kenntnisstand falsch, erklärte der Sender.
Ob die damalige Bewertung der Grundstücke unabhängig davon tatsächlich angemessen war, ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Gutachten von 1951 enthält neue Informationen
Dabei könnte ein historisches Gutachten eine Rolle spielen, das dem hr erst vor wenigen Wochen bekannt wurde. Ende August 2026 habe der Sender erstmals Kenntnis von einem Gutachten des Architekten Hans Hübner aus dem Jahr 1951 erhalten, teilte der hr mit.
Das Dokument enthalte neue Informationen zu den damaligen Vorgängen. Es habe sich weder im Archiv des hr befunden noch sei es zuvor im Austausch mit B’nai B’rith thematisiert worden. Entsprechend habe es bislang nicht in die Bewertung des Sachverhalts einbezogen werden können.
Welche Bedeutung die darin enthaltenen Informationen für die Bewertung der Entschädigung von 1952 haben, ist bislang offen.
Externe Kanzlei untersuchte Vorgang bereits 2025
Mit den Vorgängen hatte sich der hr nach eigenen Angaben bereits vor Bekanntwerden des Gutachtens beschäftigt. Im Frühjahr 2025 sei eine externe Kanzlei mit der Untersuchung des Sachverhalts beauftragt worden. Dabei seien neben juristischen auch historische Fragen betrachtet worden.
Hinweise auf eine möglicherweise nicht ordnungsgemäße Restitution hätten sich bei dieser Untersuchung nicht bestätigt, teilte der Sender mit.
Bereits im Juli 2024 waren gegenüber dem hr nach dessen Angaben erstmals Zweifel geäußert worden, ob die damalige Bewertung der Grundstücke angemessen gewesen sein könnte. Seitdem stehe der Sender mit B’nai B’rith im Austausch.
Wissenschaftliche Studie soll Gründungsphase aufarbeiten
Im Juni 2026 beauftragte der hr mit Unterstützung des Rundfunkrats zusätzlich das Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie. Sie soll die gesamte Gründungsphase des Senders untersuchen und dabei auch die damaligen Eigentumsverhältnisse beleuchten.
Damit sollen auch die Hintergründe der Vereinbarung von 1952 wissenschaftlich untersucht werden. Die Studie soll 2029 veröffentlicht werden.
Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass die betreffenden Grundstücke 1952 nicht korrekt bewertet wurden, wolle der hr den Sachverhalt auf dieser Grundlage neu bewerten, teilte der Sender mit.
Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/vorwuerfe-um-juedische-grundstuecke-hr-laesst-bewertung-fuer-enteignete-immobilien-pruefen-v1,hr-immobilien-100.html


