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Trotz Hanau und Lübcke: 115 Rechtsextremisten in Hessen dürfen legal Waffen besitzen

Trotz Hanau und Lübcke: 115 Rechtsextremisten in Hessen dürfen legal Waffen besitzen

Auch Jahre nach dem Hanau-Anschlag und dem Mord an Walter Lübcke besitzen in Hessen 115 Rechtsextremisten legal Waffen. Warum sie diese nicht automatisch verlieren.

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||Leonie Rosenthal (hr INFO)

Bild © hessenschau.de|
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Im Sommer 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten erschossen. 2020 starben neun Menschen in Hanau durch die Hand eines psychisch kranken Rassisten.

Taten wie diese haben gezeigt, wie tödlich es enden kann, wenn Extremisten Zugang zu Waffen haben. Und doch bleibt eine Zahl erschreckend hoch:

Ende 2025 verfügten in Hessen 115 Rechtsextremisten oder Reichsbürger, die vom Verfassungschutz beobachtet werden, über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das geht aus einer Anfrage der Grünen im Landtag hervor.

Extremisten mit Waffen fast überall in Hessen

Demnach besitzt ungefähr die Hälfte dieser Menschen sogar eine Waffenbesitzkarte. Sie dürfen damit legal scharfe Schusswaffen kaufen und zuhause lagern.

Die Sicherheitsbehörden kennen diese Menschen. Laut Innenministerium sind Extremisten mit Waffenerlaubnis in allen hessischen Landkreisen außer dem Werra-Meißner-Kreis und der Stadt Kassel gemeldet. Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet sie.

Behördenchef Bernd Neumann erklärt im hr-Interview, dass die meisten davon Rechtsextremisten oder Reichsbürger seien. „Daneben gibt es auch noch Islamisten, auslandsbezogene Extremisten oder Linksextremisten, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Das ist aber eher die geringere Anzahl“, so Neumann.

Verfassungsschutz: Reichsbürger besonders gefährlich

Gerade Reichsbürger sind aus Sicht des Verfassungsschutzes besonders gefährlich, weil sie den Staat und seine Gesetze grundsätzlich ablehnten. Und: „Da gibt es eine große Affinität zu Waffen“, sagt Neumann.

Der Verfassungsschutz versucht Extremisten mit Waffenerlaubnis besonders im Blick zu behalten. Der Geheimdienst sammelt Informationen zu ihnen und melde sie regelmäßig den Waffenbehörden. Neumann spricht von einem „engmaschigen Monitoring“, das man insbesondere nach Anschlägen von Hanau und dem Lübcke-Attentat intensiviert habe.

Extremismusforscher: „Tickende Zeitbomben“

Für den Extremismusforscher Professor Matthias Quent von der Ernst-Abbe Hochschule in Jena ist das auch notwendig, denn die Zahlen seien alarmierend. Er warnt davor, die Gefahr zu unterschätzen.

„Rechtsextreme mit Waffen, das sind tickende Zeitbomben“, sagt Quent, der auch Sachverständiger im Lübcke-Untersuchungsausschuss des Landtags war.

Und weiter: „Es kann jeden Moment passieren, dass einzelne Personen oder Gruppen eskalieren und der Meinung sind, sie seien dazu legitimiert, diese Waffen auch zu nutzen, um Anschläge zu begehen.“

Innenminister: hartes Durchgreifen

Dass von bewaffneten Extremisten eine Gefahr ausgeht, bestreitet auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) nicht. „Waffen haben in den Händen von Extremisten nicht zu suchen“, sagt er.

Gleichzeitig verweist er darauf, dass Hessens Behörden bereits hart durchgreifen würden. Allein im Jahr 2024 wurden nach Angaben seines Ministeriums 35 Extremisten waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder versagt. Zwischen 2021 und 2024 wurden demnach mehr als 200 Waffen sichergestellt.

Seit 2023 seien die Waffenbehörden zudem angewiesen, „alle waffengesetzlichen Möglichkeiten“ auszuschöpfen, um Extremisten zu entwaffnen.

Hohe Hürden beim Waffenentzug

Doch warum verlieren bekannte Extremisten ihre Waffen nicht automatisch, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Die Antwort liegt im Waffenrecht. Das legt fest, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss. Die Einstufung als Extremist durch den Verfassungsschutz reicht nicht aus.

Häufig verlangen die Verwaltungsgerichte zusätzliche Hinweise auf eine sogenannte „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es braucht also konkrete Hinweise darauf, dass von der Person tatsächlich eine Gefahr ausgeht.

Informationen aus fünf Jahren

Ein weiteres Problem: Erkenntnisse über extremistische Aktivitäten des Verfassungsschutzen dürfen von den Waffenbehörden nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind. Wer in dieser Zeit nicht auffällt, kann seine Waffen unter Umständen behalten – auch wenn er weiterhin als Extremist gilt.

Selbst der Innenminister nennt diesen Zustand „nicht befriedigend“. Auch Verfassungsschutzpräsident Neumann sieht die Fünf-Jahres-Frist kritisch.

Staat „zu lax“?

Für den Extremismusforscher Quent zeigt das Schwächen des Systems. Seit Jahren werde nach Anschlägen über strengere Regeln diskutiert, doch „richtige Fortschritte“ seien bei der Entwaffnung von Extremisten kaum zu erkennen.

Der Eindruck könne entstehen, dass der Staat hier „immer wieder zu lax“ sei. Der Experte wirbt für eine Verschärfung des Waffenrechts. Er fordert im Kern eine Art Beweislastumkehr:

„Personen, die Waffen besitzen möchten, sollten ausführlich darlegen müssen, warum sie denn eigentlich daran ein Interesse haben und wie ihr Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist“, so sein Vorschlag. Ansonsten sollten Extremisten grundsätzlich keine Waffenerlaubnis erhalten.

Innenminister offen für Waffenrechtsverschärfung

Innenminister Poseck zeigt sich offen für Änderungen. Er könne sich durchaus vorstellen, dass es künftig stärkere Automatismen beim Entzug von Waffen geben sollte. Außerdem will er sich dafür einsetzen, dass die bisherige Fünf-Jahres-Frist ausgeweitet wird.

„Denn in der Tat finde ich das Ergebnis nicht befriedigend, dass es in Hessen Jahr für Jahr Extremisten gibt, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, die aber eine Waffe weiter besitzen dürfen.“ Er halte eine Gesetzesänderung deshalb für unerlässlich.

Das Waffenrecht kann allerdings nur auf Bundesebene geändert werden. Die schwarz-rote Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag noch in diesem Jahr Vorschläge für Veränderungen im Waffenrecht machen. Auch um Extremisten den Zugang zu Waffen zu erschweren.

Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/trotz-hanau-und-luebcke-115-rechtsextremisten-in-hessen-duerfen-legal-waffen-besitzen-v1,waffen-extremisten-hessen-100.html

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