Im neuen Prozess nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Kronberg ist ein Narkosearzt wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt sieht nun einen entscheidenden Unterschied zum ersten Urteil.

Der Angeklagte und sein Anwalt beim Prozessauftakt.
Bild © hr
Audio
00:55 Min.||Volker Siefert
Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 69 Jahre alten Narkosearzt am Donnerstag zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft. Das Gericht sprach ihn des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig. Nach Angaben des Gerichts handelte er dabei unter anderem mit Verdeckungsabsicht.
Der Fall liegt mittlerweile fünf Jahre zurück: Am 18. September 2021 hatte der Narkosearzt in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) zunächst einer erwachsenen Patientin und im weiteren Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche das Betäubungsmittel Propofol gespritzt. Dabei beging er laut Gericht schwere Hygienefehler.
Kind starb noch in der Praxis
Vier Kinder erlitten in der Folge eine Blutvergiftung. Eines von ihnen – ein vierjähriges Mädchen – starb noch in der Praxis.
Als das Mädchen beim Ausleiten der Narkose am frühen Abend in einen kritischen Zustand geriet, behandelte der Anästhesist es stundenlang selbst, anstatt einen Rettungswagen zu rufen. Erst tief in der Nacht wurde der Notruf abgesetzt. Die Ärzte konnten das Mädchen nicht mehr retten.
Drei Kinder mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.
Erstes Urteil wegen Totschlags
In einem ersten Urteil war der Arzt vor rund zwei Jahren unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hielt das nicht für ausreichend und legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein.
Die Anklagebehörde forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes durch Unterlassen. Sie warf dem Arzt vor, er habe seine schweren Behandlungs- und Hygienefehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt.
BGH verlangte neue Prüfung
Der BGH hob das erste Urteil auf. Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt. Die Richter in Karlsruhe verlangten eine genauere Prüfung der Frage, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Verhalten ausschlaggebend gewesen seien.
Im neuen Prozess kam die Schwurgerichtskammer nun zu dem Ergebnis, dass der Mann unter anderem mit Verdeckungsabsicht gehandelt hatte.
Die Verteidigung hatte dieser Darstellung widersprochen. Wäre es dem Angeklagten darum gegangen, seine Fehler zu vertuschen, hätte es nach ihrer Argumentation in seinem Interesse gelegen, den Tod des Mädchens und damit intensive Ermittlungen zu verhindern. Sie führte sein Verhalten stattdessen auf Übermüdung und Überarbeitung zurück.
Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/vierjaehrige-getoetet-narkosearzt-wegen-mordes-verurteilt-v2,strafmass-narkosearzt-100.html


