Im Frühjahr wurde in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch-Lichtenau ein Mann erstochen. Ein 24-Jähriger steht nun wegen Mordes vor dem Landgericht Kassel. Es muss auch über seine Schuldfähigkeit entscheiden.

Spurensicherung vor einem Gebäude in Hessisch Lichtenau
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Vor dem Landgericht Kassel beginnt am Mittwoch der Prozess gegen einen 24-Jährigen. Er soll Ende März in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner) einen 27-Jährigen erstochen haben.
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00:41 Min.||Jürgen Jenauer
Streit in der Gemeinschaftsküche
Den Ermittlungen zufolge war in der Gemeinschaftsküche ein Streit zwischen den beiden Männern eskaliert. Dabei soll der Jüngere laut Anklage mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen haben. Der Ältere versuchte, zu fliehen. Der Beschuldigte habe aber vor dem Gebäude noch etliche Male auf ihn eingestochen.
Das Opfer starb noch vor Ort an seinen Verletzungen. Der mutmaßliche Täter floh zunächst, wurde aber kurze Zeit später an einem Park gefasst. Ein Hubschrauber hatte den Flüchtigen entdeckt.
Gutachten sieht mögliche Schuldunfähigkeit
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie. Wahrscheinlich habe er die Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, hieß es.
Das Landgericht müsse im Rahmen des Sicherungsverfahrens prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. In dem Verfahren sind bis Ende Oktober noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/mann-in-fluechtlingsunterkunft-erstochen-mordprozess-beginnt-in-kassel-v1,prozess-hessisch-lichtenau-100.html


