Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe gegen die Mitangeklagte im Fall einer getöteten und verbrannten Frau in Haiger aufgehoben. Der Aufsehen erregende Fall muss nun in Limburg neu verhandelt werden.
Drei Angeklagte (gepixelt) mussten sich vor dem Limburger Landgericht verantworten.
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00:40 Min.|Benjamin Müller
Es war ein Mammutprozess über 23 Verhandlungstage, der für Aufsehen sorgte: Am 3. April 2025 verurteilte die erste große Jugendkammer des Landgerichts Limburg einen damals 24-Jährigen wegen Mordes an einer 26 Jahre alten Frau.
Geschehen war die Tat im Februar 2023 auf einem Freizeitgelände bei Haiger-Weidelbach (Lahn-Dill). Der Mann hatte die Frau mit einem Baseballschläger erschlagen und anschließend die Leiche auf einem Lagerfeuer verbrannt. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe. Täter wie Opfer kommen aus Dillenburg-Frohnhausen.
Seine damals 21 Jahre alte Lebensgefährtin wurde wegen Beteiligung nach Jugendstrafrecht zu sieben Jahren verurteilt.
Urteil gegen Mann hat Bestand
Gegen beide Urteile wurde Revision eingelegt. Während der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen den Mann unbeanstandet ließ und die Revision verwarf, hob er das Urteil gegen die heute 23- jährigen Mitangeklagte teilweise auf. Zuerst hatte mittelhessen.de darüber berichtet.
Das Gericht fordert einen neuen Prozess vor einer anderen Jugendkammer in Limburg. Die Beweiswürdigung des Landgerichts weise Rechtsfehler auf.
BGH: Kritik an Schuldzuweisung „vom Hörensagen“
Der Hauptangeklagte habe in der Verhandlung geschwiegen, zuvor aber ausdrücklich erklärt, die Tat allein begangen zu haben. Das Landgericht Limburg habe sich dann – aus Sicht des BGH fälschlicherweise – auf die Aussage eines späteren Bekannten der Angeklagten als Zeugen vom Hörensagen gestützt. Die Frau soll ihm von der Tat berichtet haben.
Später habe auch er berichtet, der Hauptangeklagte habe die Tat allein begangen, was das Landgericht wiederum als Gefälligkeitsaussage gewertet habe.
BGH: Täteraussage nicht ausreichend gewürdigt
Diese Beweiswürdigung werde der Tat nicht gerecht, urteilt nun der BGH, da sie nicht durch weitere Beweise gestützt werde. Die Aussagen des Täters im Vorfeld habe das Landgericht dagegen nicht ausreichend gewürdigt.
Bestand hätten andere Teile des Urteils, etwa eine gemeinsame Gewaltanwendung und die spätere Beteiligung der Angeklagten an Verdunkelungshandlungen.
Nach Angaben des Landgerichts Limburg vom Freitag hat die zweite große Jugendkammer zehn Termine für die neuerliche Hauptverhandlung angesetzt – ab dem 2. November bis zum 28. Januar 2027.
Frau auf eine Wiese gelockt und dort erschlagen
Der Hauptangeklagte hatte das Opfer nach Überzeugung des Limburger Landgerichts zusammen mit seiner damaligen Freundin auf eine Wiese gelockt und sie betrunken gemacht haben. Danach hatten sie der schlafenden Frau ein Messer an den Hals gesetzt.
Als sie sich bewegte, schlug ihr der Mann von hinten einen Baseballschläger auf den Kopf. Danach legten die beiden den leblosen Körper auf ein Feuer und verbrannten ihn.
Ein weiterer Mann hatte dem Urteil zufolge den Ort vor der Tat verlassen, sich aber zumindest an der Strafvereitelung beteiligt und wurde deshalb zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/getoetete-frau-in-haiger-mordfall-muss-nach-bgh-urteil-neu-aufgerollt-werden-v1,frau-verbrannt-bgh-urteil-100.html



