In einen anonymen Schreiben werden dem Klinikum Kassel Mängel bei der Hygiene, Versorgung und Behandlung von Patienten vorgeworfen. Die Leitung des Klinikums widerspricht. Einige der Anschuldigungen seien schlicht falsch, andere seien bereits behoben.
Was hat sich im Klinikum Kassel ereignet?
Bild © Sabrina Fillisch (hr)
Es ist ein Brandbrief, der mehrere Seiten umfasst. Darin ist von Madenbefall an Leichen in der Prosektur die Rede – also dort, wo Sektionen vorgenommen werden. Und von Patientengefährdung durch abgelaufene Medizinprodukte sowie von einem toxischen Umfeld, in dem Personal unter Druck gesetzt worden sei. All das könnten die anonymen Verfasser „aus moralischen, medizinischen und ethischen Gründen nicht mehr weiter dulden.“
Das Schreiben liegt der hessenschau vor. Erhalten hat es die Links-Fraktion Kassel, die nun Aufklärung fordert. Betreibergesellschaft des kommunalen Krankenhauses ist die Gesundheit Nordhessen AG. Diese war auch nach mehreren Tagen nicht zu einem persönlichen Gespräch mit der hessenschau bereit. Stattdessen reagiert sie schriftlich.
„Alle von Ihnen genannten Themen sind der GNH bekannt und entweder bereits abgeschlossen, oder sie werden bereits in den dafür vorgesehenen Gremien und Prozessen bearbeitet. Zudem möchten wir anmerken, dass einige der Anschuldigungen schlicht falsch sind“, schreibt die Gesundheit Nordhessen AG (GNH).
Wir stellen einige der Vorwürfe aus dem anonymen Schreiben mit den jeweiligen Antworten der Gesundheit Nordhessen AG gegenüber.
Vorwurf: „Die Prosektur meldete einen extremen Madenbefall, der seit dem 16.04.2026 im Klinikum Kassel bestand, aber ignoriert wurde, da die Kühlung technisch nicht dafür ausgelegt ist. Die Leichen können somit nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wurde eine Abschiednahme unter Vorwand von baulichen Maßnahmen verweigert.“
Stellungnahme der GNH: „Die Pathologie kümmert sich seit Jahren auch um extern beschlagnahmte Leichen der Staatsanwaltschaft, die zum Teil von der Rechtsmedizin Gießen obduziert werden. Verstärkt durch die Hitzewelle Ende Juni 2026 wurden die Leichen zum Teil in deutlichem Zersetzungszustand eingeliefert. Als das Problem bekannt wurde, gab es Anfang Juli einen sofortigen Aufnahme-Stopp für externe Leichen der Staatsanwaltschaft. Anschließend erfolgte eine professionelle Grundreinigung durch einen externen Desinfektor.“
Vorwurf: „In einem aktuell intern untersuchten Fall wurde einem Patienten am 15.06.2016 wissentlich und vorsätzlich ein abgelaufenes Medizinprodukt eingesetzt. Besonders beunruhigend ist für uns, nach internen Hinweisen und dokumentierten Aussagen von mehreren Beschäftigten dies keinen Einzelfall darstellt.“
Stellungnahme der GNH: „Es gab einen Einzelfall im Juni, bei dem ein Gefäß-Stent, der 2022 hergestellt wurde und am Tag der Operation 2,5 Monate abgelaufen war, implantiert wurde. Der Patient ist in gutem klinischen Zustand. Der Fall wurde durch eine externe Medizinrechtskanzlei geprüft und ein externes Hygienegutachten ist in Arbeit. Laut Hersteller liegt keine Funktionsbeeinträchtigung und kein Risiko für Folgeschäden vor. Es gibt keine Hinweise auf weitere Fälle.“
Vorwurf: „Es existieren monetäre Zielvereinbarungen mit Chefärzten, die wie im Gesundheitswesen bekannt zu Fehlanreizsteuerungen führen können und gesetzlich verboten sind.“
Stellungnahme der GNH: „Grundsätzlich sind Zielvereinbarungen gesetzlich erlaubt. Bei der Ausgestaltung der Teilziele (Formulierungen) sind aber konkrete Vorgaben zu beachten (geregelt in Paragraph 135c Absatz 1 SGB V). Unsere interne Prüfung hat ergeben, dass bei den abgeschlossenen Zielvereinbarungen vereinzelte Teilziele überarbeitungsbedürftig waren und geändert worden sind oder werden.“
Vorwurf: „Ein weiteres für uns höchst sensibles Thema stellen hochspezialisierte Eingriffe an Kinderherzen dar, obwohl die hierfür geltenden Struktur- und Qualitätsanforderungen nicht erfüllt sind. Obwohl diese zwingend erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, wurden diese hochkomplexen die zudem für das Klinikum sehr lukrativ sind, von oberster Ebene trotzdem legitimiert.“
Stellungnahme der GNH: In einer Notfallsituation wurde ein extremes Frühchen mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern behandelt. (…) Darüber hinaus gab es im ersten Halbjahr 2026 in der Kinderkardiologie vereinzelt noch weitere erfolgreiche Schrittmacher-Eingriffe bei unter 18-Jährigen, die der G-BA-Richtlinie unterliegen. Da die regulatorischen G-BA-Anforderungen aber nicht vollständig erfüllt sind, wird diese Leistung nicht mehr geplant erbracht.

Behandlung eines Patienten im Klinikum Kassel (Archivbild).
Bild © hr
Das Gesundheitsministerium und die Staatsanwaltschaft Kassel haben der hessenschau versichert, dass sie die Vorwürfe prüfen und im Austausch mit den Beteiligten stehen.
Das Gesundheitsministerium erhielt demnach im April dieses Jahres eine anonyme Beschwerde und sei dieser nachgegangen. Die nun erhobenen Vorwürfe werden hinsichtlich möglicher neuer Erkenntnisse bewertet und an die jeweils verantwortlichen Stellen weitergeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Kassel wurde von der GNH AG/Pathologie über einen Madenbefall und die Notwendigkeit eines Aufnahmestopps unterrichtet. Parallel fänden Gespräche statt, um auch weiterhin Verwahrungen und Obduktionen in den Räumlichkeiten des Klinikum Kassel – zusätzlich zur Rechtmedizin in Gießen – zu ermöglichen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/schwere-vorwuerfe-gegen-klinikum-kassel-v1,schwere-vorwuerfe-gegen-klinikum-kassel-100.html


