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KI in Uni-Prüfungen: Wie Hessens Hochschulen mit ChatGPT & Co. umgehen

KI in Uni-Prüfungen: Wie Hessens Hochschulen mit ChatGPT & Co. umgehen

Künstliche Intelligenz ist an Hochschulen erlaubt – aber nicht grenzenlos. Nach einem Urteil aus Kassel stellt sich die Frage neu: Wann ist der Einsatz von ChatGPT & Co. in Abschlussarbeiten zulässig und wann wird er zur Täuschung?

Zwei Studierende, zwei nicht bestandene Arbeiten – und eine Grundsatzfrage. Das Verwaltungsgericht Kassel entschied Ende Februar, dass der unerlaubte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Prüfungen als Täuschung gewertet werden kann.

In beiden Fällen hatte die Universität Kassel Abschlussarbeiten als „nicht bestanden“ bewertet und die Studierenden von einer Wiederholung ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte diese Linie – ließ aber zugleich die Berufung zu. Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung.

Seit KI-Tools in Hörsälen und Bibliotheken angekommen sind, stehen Hochschulen vor einem Dilemma: Wie lässt sich Eigenständigkeit prüfen, wenn Texte in Sekunden generiert werden können? Und ab wann wird Unterstützung zur Täuschung?

Ein Blick auf die fünf hessischen Universitäten in Darmstadt, Gießen, Marburg, Frankfurt und Kassel zeigt: KI ist grundsätzlich erlaubt – aber unter klaren Bedingungen. Die konkreten Regelungen finden sich in Handreichungen, Positionspapieren oder Rahmenordnungen der Hochschulen. Ein Überblick.

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|hessenschau.de (Andreas Bauer)

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Technische Universität Darmstadt

An der Technischen Universität Darmstadt gilt die „Handreichung zu generativer KI für Studierende und Lehrende„. Generative KI, also Künstliche Intelligenz, die Texte, Bilder oder Videos nicht nur analysiert, sondern auch erstellt, wird darin als Hilfsmittel eingeordnet. Vollständig KI-generierte Inhalte dürfen jedoch „grundsätzlich nicht verwendet werden“ und „stellen keine eigenständige Leistung dar“.

Zulässig ist KI nur, wenn sie „lediglich als Anregung dient und die eigenständige Denkleistung deutlich überwiegt“ – dann müsse die Nutzung dokumentiert werden, etwa in einem Hilfsmittelverzeichnis. Bei Täuschung kann „die Prüfung als nicht bestanden“ gelten, in schweren Fällen droht die Exmatrikulation.

Zugleich stellt Uni-Sprecherin Michaela Hütig fest: „Es existieren zwar sogenannte KI-Detektoren. Diese liefern jedoch keine Beweise und sind zur Überprüfung der Nutzung von KI-Tools für Lehrende daher unbrauchbar.“

Justus-Liebig-Universität Gießen

Auch an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) steht die Eigenleistung im Zentrum – doch der Ansatz ist in Teilen anders gelagert. In einer Handreichung heißt es, in Prüfungen werde „die Eigenleistung von Studierenden im Prüfungsrahmen bewertet“. Ist der Einsatz von KI erlaubt, „so gehört die Nutzung zu den Qualifikationszielen in der Lehrveranstaltung“.

Das bedeutet: Nicht das KI-Ergebnis selbst ist entscheidend, sondern „der Umgang mit den Hilfsmitteln und die Verbesserung der Ergebnisse durch den Studierenden“. KI kann hier – sofern ausdrücklich zugelassen – selbst Teil der zu prüfenden Kompetenz sein.

Wer KI nicht kenntlich macht, begeht einen Täuschungsversuch – mit Folgen bis hin zum endgültigen Nichtbestehen bei Wiederholung im selben Studiengang. Zugleich weist die Universität darauf hin, dass KI „derzeit nicht immer nachweisbar“ sei.

Philipps-Universität Marburg

An der Philipps-Universität Marburg (UMR) wird KI ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt. Ähnlich wie in Gießen steht die Frage im Mittelpunkt, wie der Einsatz sinnvoll in Studium und Lehre integriert werden kann. Allerdings rückt Marburg die didaktische Perspektive noch deutlicher in den Vordergrund.

„Die UMR verbietet nicht den Einsatz generativer KI“, heißt es in einem Positionspapier, das sich ausdrücklich als „vorläufig“ versteht. Es gehe vielmehr darum, „Möglichkeiten des produktiven Einsatzes dieser Werkzeuge in der Lehre und für die Lehrorganisation auszuloten.“ 

Studierende sollen lernen, KI kritisch zu nutzen und deren Ergebnisse zu prüfen. Lehrende sollen für schriftliche Arbeiten „den maximalen Umfang an KI-generiertem Text“ festlegen. Zudem erfordere „gute wissenschaftliche Praxis, dass KI-generierte Textteile als solche gekennzeichnet werden.“ Die inhaltliche Verantwortung verbleibe jeweils bei den Nutzenden.

Goethe-Universität Frankfurt

Während Marburg vor allem didaktisch argumentiert, betont die Goethe-Universität Frankfurt das bestehende Prüfungsrecht. Maßgeblich sei das „Gebot der Eigenständigkeit der Leistung“, erklärt Sprecher Dirk Frank. Studierende müssen eine persönliche Leistung ohne unerlaubte Hilfe erbringen – daraus ergeben sich auch Grenzen für den Einsatz von KI.

In ihren Empfehlungen rät die Universität dazu, KI gezielt in Aufgabenstellungen einzubinden und klar festzulegen, „welche Teile einer Prüfungsleistung zwingend von den Studierenden selbst erbracht werden müssen“.

Eine Täuschung kann vorliegen, wenn KI-generierte Inhalte übernommen werden, ohne sie als Hilfsmittel kenntlich zu machen – oder wenn „die gesamte Prüfung oder bedeutende Teile durch KI-Tools generiert werden“. Die Beweislast liege bei der Hochschule. „Zweifel gehen in der Regel zugunsten der Studierenden“, sagt der Uni-Sprecher.

Universität Kassel

Die Universität Kassel betont im Umgang mit KI vor allem die Freiheit der Lehrenden. Nach Angaben von Uni-Sprecher Sebastian Mense wird der Einsatz nicht zentral geregelt, sondern „jeweils von den Lehrenden / Prüfenden festzulegen“. Maßgeblich seien die Lernziele, denn „bei der Gestaltung von Prüfungen ist die Freiheit der Lehre hoch zu gewichten“.

Grundsätzlich müsse der Einsatz von KI – wie andere Hilfsmittel – kenntlich gemacht werden. „Es kommt auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit an.“ Eine hochschulweite Richtlinie sei in Arbeit.

Mense verweist auf ein Positionspapier (pdf-Datei) aus dem Jahr 2023. Darin heißt es: „Es ist nicht möglich, für alle Prüfungen geltende Regeln über die erlaubten Hilfsmittel zu erlassen.“ In manchen Formaten könne sogar „der kompetente und reflektierte Einsatz von KI-basierten Tools selbst Gegenstand der Prüfung sein.“

Nachweis von KI bringt Unis an Grenzen

Gemeinsam haben alle hessischen Hochschulen: Sie setzen auf Transparenz, Dokumentation und Eigenverantwortung. Zugleich stoßen sie an praktische Grenzen. Denn selbst dort, wo klare Regeln gelten, bleibt ein Problem: KI-generierte Texte lassen sich häufig nicht eindeutig identifizieren. Mehrere Universitäten weisen ausdrücklich darauf hin, dass sogenannte Detektoren keinen belastbaren Beweis liefern.

Das bestätigt auch Gabi Reinmann, Professorin für Lehren und Lernen an Hochschulen an der Universität Hamburg. „Es gibt keine verlässlichen Möglichkeiten zu identifizieren, ob ein Text KI-generiert ist, mit KI-Unterstützung verfasst oder von einem Menschen allein geschrieben wurde“, sagt sie zu hessenschau.de. Allenfalls wenn jemand fachlich unsicher sei oder ungeschickt mit KI-Systemen umgehe, lasse sich ein KI-Output klar erkennen. Darüber hinaus werde es schwierig.

Zitat

KI macht im Brennglas deutlich, wo unsere eigentlichen Probleme liegen.

Zitat von
Gabi Reinmann, Professorin an der Universität Hamburg

Zitat Ende

Reinmann warnt allerdings davor, Studierende unter Generalverdacht zu stellen. „Muss sich eine Hochschule vor Mogelei schützen wie vor einem Hackerangriff?“, fragt sie. Das Bild vom feindlichen Angreifer greife zu kurz. Täuschungsversuche seien kein neues Phänomen; Prüfungsordnungen regelten seit jeher, wie damit umzugehen sei.

Die Debatte um KI in Uni-Prüfungen verweist laut Reinmann auf ein tieferliegendes Problem. „KI macht im Brennglas deutlich, wo unsere eigentlichen Probleme liegen“, sagt sie – etwa in Massenstudiengängen, Anonymität und einer insgesamt reformbedürftigen Prüfungskultur.

Es gehe nicht nur darum, KI-Mogelei zu verhindern. „Wenn Mensch und Maschine in der Arbeitswelt ohnehin zu ‚Teams‘ verschmelzen – wozu dann noch einen Text ohne KI schreiben lernen?“, fragt sie.

Abschlussarbeiten in Zeiten von KI

Wenn sich akademische Arbeit grundlegend verändert, stellt sich also eine weitergehende Frage: Welche Funktion hat die klassische Abschlussarbeit künftig noch? Geht es primär darum, Texte ohne technische Unterstützung zu produzieren – oder darum, reflektiert, kritisch und verantwortungsvoll mit neuen Werkzeugen umzugehen?

Solange diese Fragen nicht neu beantwortet sind, bleibt das bestehende Prüfungsrecht der Maßstab. Das Kasseler Urteil markiert eine juristische Linie. Wie akademische Eigenständigkeit in Zeiten von KI künftig definiert und geprüft wird, entscheidet sich jedoch nicht vor Gericht – sondern im Alltag der Hochschulen.

Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ki-in-uni-pruefungen-wie-hessens-hochschulen-mit-chatgpt–co-umgehen-v1,ki-hochschulen-100.html

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