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Landtag streitet über Reformpläne zur Beamtenbesoldung

Landtag streitet über Reformpläne zur Beamtenbesoldung

Hessen muss seinen Beamten mehr zahlen – das ist juristisch unstrittig. Einigkeit über die Reformpläne der CDU/SPD-Koalition für das Besoldungssystem herrscht im Landtag aber nicht.

Ob juristisch oder im Parlament: Jahrelang wurde in Hessen über die Besoldung der Landesbeamten gestritten. Inzwischen ist durch mehr als ein Gerichtsurteil geklärt: Bisher reicht die Bezahlung nicht aus, um so angemessen zu sein, wie das Grundgesetz es fordert.

Mit einer weiteren Erhöhung der Gehälter und einer Änderung der grundlegenden Berechnung will die schwarz-rote Landesregierung diese Angelegenheit bereinigen. Im Landtag hat sich am Dienstagabend gezeigt: Mit den in der vorigen Woche vorgestellten Plänen hat Schwarz-Rot die Opposition nicht überzeugt.

Die Kritiker bezweifelten in der ersten Debatte über das geplante Reformgesetz, was CDU-Innenminister Roman Poseck vertrat: dass Hessen mit der neuen Besoldungspraxis die „Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts“ zugrunde lege, also zu einer unanfechtbaren Bezahlung der Beamten zurückkehren werde.

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||Wolfgang Türk

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Abschied vom Alleinverdiener

Ein wesentlicher Kritikpunkt war das neue Berechnungsmodell, an dem die Beamtenbesoldung ausgerichtet wird. Maßstab für eine angemessene Bezahlung soll künftig nicht mehr der Haushalt eines alleinverdienenden Beamten mit Familie sein.

Stattdessen stellt Hessen auf das Modell des Familieneinkommens ab, bei dem ein Zweitverdiener zusätzliches Geld nach Hause bringt. Dieses fiktive Zusatzeinkommen wird mit 1.000 Euro netto pro Monat veranschlagt.

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750 Millionen Euro Mehrausgaben pro Jahr

750 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr will Hessen für seine Beamten ausgeben. Darin enthalten: eine zweistufige Erhöhung entsprechend dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst. 3,02 Prozent plus gibt es ab 1. Juli dieses Jahres, mindestens aber 110 Euro. 2,8 Prozent kommen ab Oktober 2027 dazu. Die Einstiegsgehälter steigen, Schicht- und Wechselzulagen auch.

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Das Familienmodell möge zwar grundsätzlich „kein falscher Gedanke“ sein, befand der Grünen-Abgeordnete Christoph Sippel. Aber es sei rechtlich umstritten. Denn es gebe eben auch alleinlebende Beamte und auch Alleinerziehende mit Kindern. Außerdem lasse die Landesregierung noch immer offen, was mit den Nachzahlungen sei, die den Beamten wegen der jahrelang zu niedrigen Besoldung zustehen.

FDP: Hessen schaut aufs Minimum

Das unterstellte Partnereinkommen als Basis der Reform fand auch Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, verfassungsrechtlich problematisch. „Das ist riskant, rechtlich wie finanziell“, sagte er.

Insgesamt gilt für den Gesetzentwurf von CDU und SPD laut Promny: „Hessen orientiert sich am Minimum.“ Die Koalition hat seiner Meinung nach weder die von Karlsruhe verlangte strukturelle Reform geleistet noch sich von der Idee eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes leiten lassen. Im Wettbewerb der Länder um Fachkräfte drohe Hessen damit zurückzufallen.

Mit dem neuen Familienmodell verlagert Hessen nach Ansicht von Sandra Weegels (AfD) die staatliche Alimentationspflicht unzulässiger Weise auf den Partner der Beamten. Um eine Anpassung an die geänderte gesellschaftliche Realität gehe es dabei gar nicht. „In Wahrheit spart Ihnen das einfach nur eine ganze Menge Geld“, sagte Weegels.

Verursacherin des Problems sei die frühere schwarz-grüne Regierung mit ihrer Nullrunde für Beamte im Jahr 2015 und einer geringen Besoldungserhöhung 2016 gewesen. Nun würden ausgerechnet in Zeiten leerer Kassen auch noch Nachzahlungen fällig. Die entscheidende Maßnahme ergreife die CDU aber immer noch nicht: „Sparen Sie endlich, verschlanken Sie den Staat“, forderte Weegels.

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Vor Gericht

Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht Kassel die bis dahin praktizierte Besoldung der Beamten in Hessen als verfassungswidrig bewertet. In mehreren Gruppen sei der Abstand der Bezahlung zur Grundsicherung jahrelang zu gering gewesen. Zuletzt setzte im September 2025 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bezahlung der Berliner Beamten die anderen Bundesländer unter Zugzwang.

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Innenminister verweist auf andere Länder

Den Vorwurf, mit dem Familienmodell gewissermaßen zu tricksen, wies Innenminister Poseck entschieden zurück. 13 Bundesländer hätten das Modell bereits. Und der Bund bereite diesen Umstieg vor.

Dem Grünen-Abgeordneten Sippel hielt der CDU-Politiker dabei ein Zitat aus dem grün-geführten Finanzministerium von Baden-Württemberg vor: Das neue Familienmodell bilde die gesellschaftliche Realität und vorherrschende Familienverhältnisse ab.

Poseck forderte seine Kritiker zudem auf, zu sagen, wie eine noch höhere Bezahlung der Beamten in der finanziell schwiegen Phase bezahlt werden solle. Die Landesregierung trage neben der Verantwortung für seine Beamten als „Stützpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ auch Verantwortung für den Landeshaushalt.

Unternehmen beklagten sich schon über die Gehaltszuwächse bei den Beamten, weil die Höhe die freie Wirtschaft bei den Lohnerwartungen in der Krise unter Druck setze. Zudem sei das Land gerade in schlechten wirtschaftlichen Zeiten wegen sicherer Arbeitsplätze als Arbeitgeber attraktiv.

SPD freut vor allem der Sockelbetrag

Rückendeckung erhielt der Minister aus der Koalition. Von einer „fairen, modernen und verfassungskonformen Besoldung“ sprach der CDU-Abgeordnete Stefan Schneider. Als Teil einer „verfassungskonformen, gerechten und sozial ausgewogenen Besoldung“ wertete die SPD-Politikerin Cirsten Kunz-Strueder den Ansatz.

Die Kritik am Familienmodell wies die innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion nicht nur mit dem Hinweis zurück, das Bundesverfassungsgericht habe gerade klargestellt, dass das Alleinverdiener-Modell nicht mehr in die Zeit passe. Kunz-Strueder betonte auch, dass mit dem neuen Modell niemand schlechter fahre. „Alle bekommen mehr, sie bekommen spürbar mehr.“

Ihren Angaben zufolge war der SPD vor allem die Mindesterhöhung der Besoldung wichtig. Von diesem Sockelbetrag profitierten vor allem die am geringsten bezahlten Gruppen. Einen solchen Mindestbetrag werde es auch bei künftigen Erhöhungen geben.

Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtag-streitet-ueber-reformplaene-zur-beamtenbesoldung-v1,reform-beamtenbesoldung-debatte-landtag-100.html

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