Immer mehr Wohnungen und Zimmer werden möbliert vermietet – oft zu hohen Preisen. Die Stadt Frankfurt fordert mehr Transparenz bei den Mieten für möbliertes Wohnen. Der Bundestag berät eine entsprechende Gesetzesänderung.

Das Studierendenwohnheim „The Fizz“ im Frankfurter Stadtteil Gallus.
Bild © Lavinia Baulig (hr)
Wo früher das Frankfurter Ordnungsamt war, wohnen jetzt Studierende. Aus dem Betonbau im Gallusviertel wurde das private Studentenheim „The Fizz“ mit rund 380 möblierten Zimmern. Dort zu wohnen sei nicht billig, findet Mubeena Nalla. Für ihr 18-Quadratmeter-Zimmer zahle sie mehr als 800 Euro pro Monat, erzählt die Studentin.
Das sind mehr als 40 Euro pro Quadratmeter, wenn man es auf die reine Wohnfläche umrechnet. Die Betreiberin von „The Fizz“, die Münchener IC Campus GmbH, spricht aber von einer „All-in-Miete“. Die umfasse nicht nur Zimmer und Möblierung, sondern auch Gemeinschaftsflächen wie Küchen, Fitnessbereich und Dachterrasse.
Die reine Wohnraummiete lasse sich nicht angeben, es handele sich um ein Komplettpaket, so ein Unternehmenssprecher. Es gebe im „The Fizz“ in Frankfurt rund 20 Quadratmeter große Apartments zum „All-in-Preis“ ab 761 Euro pro Monat.
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02:50 Min.|Tobias Lübben
Aufzüge defekt, schmutzige Flure
Bewohnerin Nalla überzeugt das nicht. Sie schätze zwar die Zusatzangebote. Aber insgesamt findet sie die Miete sehr hoch, auch wegen des Zustands der Immobilie. Mehrere Aufzüge seien defekt. Eine andere Bewohnerin klagt über verschmutzte Flure, seit Wochen liege dort Abfall herum.
Der Sprecher von IC Campus erklärt, dass die Gemeinschaftsflächen regelmäßig gereinigt würden. Aber die Hinweise habe man zum Anlass genommen, „die Abläufe vor Ort zu überprüfen und die Qualitätskontrollen zu intensivieren“.
Trend zu möblierten Angeboten
„The Fizz“ liegt in Frankfurt keineswegs an der Spitze der Preise für möbliertes Wohnen. Online finden sich beispielsweise Angebote für 11 Quadratmeter große WG-Zimmer für über 600 Euro – und das in einem Gewerbegebiet.
Immer mehr Zimmer und Wohnungen werden möbliert angeboten. Nach einer Auswertung des Amts für Wohnungswesen machen die Angebote auf Online-Plattformen mittlerweile fast 30 Prozent aus. Und da sehe man relativ oft „möglicherweise überteuerte Mietforderungen“, erklärt das Frankfurter Planungsdezernat, ohne sich auf einzelne Beispiele zu beziehen.
Transparenzpflicht gefordert
Die Vermieter müssten offenlegen, wie viel vom Mietpreis auf den reinen Wohnraum und wie viel auf Möblierung und anderes entfalle, fordert Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD). Er unterstützt deshalb die geplante Mietrechtsnovelle der Bundesregierung.
Danach müssten Vermieter den Wert der Möblierung angeben und dürften nur ein Prozent davon monatlich auf die Miete umlegen, maximal zehn Prozent der Kaltmiete. Zur Zeit werden diese und andere Neuregelungen im Mietrecht im Bundestag beraten – im Oktober ist eine Expertenanhörung geplant.
Neuregelung noch in diesem Jahr angestrebt
Der Eigentümerverband Haus und Grund sei gegen kleinteilige Vorschriften, so Verbandspräsident Kai Warnecke in einem MDR-Interview. Zu viel Regulierung verhindere neuen Wohnraum. So argumentiert auch Jan-Marco Luczak, der in der CDU-Bundestagsfraktion das Thema betreut.
Allerdings: Es müsse mehr Transparenz für Mieter geben beim möblierten Wohnen, betont Luczak auf hr-Anfrage. Aus der SPD-Fraktion heißt es, ein Kompromiss in der Großen Koalition sei machbar. Die Neuregelung solle möglichst noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Was haben Mietende davon?
Mietende könnten dann sehen, was sie die reine Wohnfläche kostet und wie hoch der Zuschlag für Möbel und anderes ist. Bisher weisen Mietverträge das meist nicht aus, sagt Rolf Janßen vom Mieterschutzverein Frankfurt.
Aber würde die Neuregelung die Miete auch günstiger machen? In manchen Fällen schon, glaubt Janßen. Denn für die reine Wohnraummiete gelte in Frankfurt eine Mietpreisbremse. Sie darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Und auch der Zuschlag für die Möbel soll laut Gesetzentwurf gedeckelt werden.
Der Teufel steckt im Detail
Allerdings lohnt beim Mietrecht immer der Blick ins Kleingedruckte. So gibt es beispielsweise bei der Mietpreisbremse Ausnahmen. Sie gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.
Das „The Fizz“ in Frankfurt zum Beispiel wurde erst 2015 als Apartmenthaus eröffnet. Das alte Gebäude – das frühere Ordnungsamt – war zuvor bis auf das Betonskelett zurückgebaut und komplett saniert worden. Die Mietpreisbremse dürfte hier deshalb nicht gelten.
Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/moebliertes-wohnen-in-frankfurt-immer-teurer—stadt-will-neue-regeln-v1,frankfurt-moebliertes-wohnen-100.html


