Immobilienverkäufe und große Bargeld-Abhebungen: In den Finanzen eines wohlhabenden älteren Ehepaars tauchen über Jahre immer mehr Ungereimtheiten auf. Dabei spielen zwei Geschäftspartner eine wichtige Rolle. Es gibt Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Doch bei der Klärung kommt die Justiz offenbar an ihre Grenzen.
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03:38 Min.|Wolfgang Hettfleisch/Volker Siefert
Über 18 Immobilien im Rhein-Main-Gebiet verfügten der Unternehmer Werner Kneip und seine Frau Heidi (Namen geändert, d. Red.) im Jahr 2014. Als Werner Kneip 2023 dement und unter gesetzlicher Betreuung starb, gehörte ihm noch die Hälfte eines Hauses. Wo große Teile des Vermögens verblieben sind, ist unklar.
In dieser Geschichte geht es um die Immobilien und Gelder des Ehepaars, um zwei Geschäftspartner der beiden und die Frage, wer von Verkäufen und Finanzgeschäften profitiert hat.
Wenn bei älteren Menschen die kognitiven Fähigkeiten nachlassen, soll der Staat sie vor finanziellem Missbrauch schützen. Doch diese Recherche zeigt: Unsere Justiz stößt in Fällen, in denen es um komplexe Vermögensfragen geht, an ihre Grenzen.
Ein neuer Geschäftspartner
Werner Kneip lebt viele Jahre in der Schweiz. Er hat dort eine Immobilienholding. Doch die gerät in Schieflage und ist 2012 insolvent. Um Schulden zu tilgen, will Kneip Immobilien verkaufen, über die er und seine Frau in Deutschland verfügen. Dabei soll ein neuer Bekannter helfen: Feza Koral, der ihm als Immobilienmakler aus Frankfurt vorgestellt wird und vom Alter her sein Sohn sein könnte.
Koral bringt den erfahrenen Geschäftsmann davon ab, den Schlamassel in der Schweiz aufzuräumen. „Du verlierst alles, hör auf,“ wird er im Protokoll einer späteren polizeilichen Vernehmung zitiert. Kneip folgt dem Rat: Er kümmert sich nicht mehr um seine Schulden in der Schweiz und kehrt in seine alte Heimat im Rhein-Main-Gebiet zurück.
Das Verhältnis zum jungen Geschäftspartner wird bald enger. Kein Wunder, sind die beiden doch „jeden Tag zusammen“, wie Koral später selbst der Polizei erzählt. Dort erklärt er, es habe sich eine Vater-Sohn-Beziehung entwickelt. Für Koral muss sich das wie glückliche Fügung angefühlt haben. Denn er war damals insolvent. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt 2023 ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung ein – nach Zahlung einer Geldauflage.
Partys, Sportwagen, Immobilien
Mit Geld von Kneips Konto kauft Koral später eine Bar in der Frankfurter Innenstadt. Die Geschäfte führt erst er, dann sein Vater. In der Bar feiert Werner Kneips Vertrauter rauschende Feste, etwa seinen Geburtstag 2020. Dabei wird ihm eine Torte überreicht, die mit einem Mini-Sportwagen dekoriert ist. Er erinnert an das Auto, das Koral damals fährt. Auf einer türkischen Website stellt sich der Frankfurter inzwischen als erfolgreicher Immobilienunternehmer und Vermittler von Fußballprofis vor.
Von dem Karriereschub profitieren auch Korals Eltern. Wie spätere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Offenbach ergeben, werden 2018 rund 300.000 Euro auf ein Konto seiner Mutter in der Türkei überwiesen – von einem Konto Werner Kneips. Der Vermerk auf der Überweisung lässt vermuten, dass mit dem Geld ein Immobilienkauf in der Türkei getätigt wird.
Sohn schlägt Vater zur Betreuung vor
Mit seinem leiblichen Sohn Fred hat Werner Kneip viele Jahre lang keinen Kontakt. Seit einem heftigen Streit ist das Verhältnis belastet. Fred Kneip lebt mittlerweile in den USA. 2019 besucht er seinen Vater zum ersten Mal seit langer Zeit und stellt fest, dass der sich stark verändert hat: „Er redete langsamer,“ erinnert sich Fred Kneip. „Sein Tisch im Wohnzimmer war voll mit Papieren, die lagen kreuz und quer.“
Fred Kneip regt beim Amtsgericht Offenbach eine gesetzliche Betreuung für seinen Vater an, weil er bei ihm eine Demenz vermutet. Die Richterin am dortigen Betreuungsgericht lehnt das ab. Nach einem Widerspruch des Sohnes befasst sich das Landgericht Darmstadt mit dem Fall und stellt Anfang 2020 in einem Beschluss „schwerwiegende Mängel“ im Offenbacher Verfahren fest.
Die Darmstädter Kammer erkennt „eklatante Widersprüche der Äußerungen des Betroffenen zu dem nach der Gerichtsakte objektiv bestehenden Sachverhalt.“ Werner Kneip hat fälschlicherweise angegeben, Feza Koral adoptiert zu haben. Für das Landgericht ist das ein möglicher Hinweis auf eine demenzielle Beeinträchtigung.
Der Sachverhalt sei „nicht hinreichend ermittelt und berücksichtigt“ worden, erklärt die Kammer. Weder sei der Betroffene angehört noch ein medizinisches Gutachten eingeholt worden. Der Fall wandert zurück ans Betreuungsgericht Offenbach.
Gutachter sieht kognitive Defizite
Nun wird ein Psychiater damit beauftragt, ein Gutachten über den geistigen Zustand von Werner Kneip zu verfassen. Sein Ergebnis ist eindeutig: “Herr Kneip ist nicht mehr ausreichend in der Lage, seine gesundheitliche, soziale und finanzielle Situation sowie die sich ihm stellenden Probleme adäquat einzuschätzen und unter Abwägung der Möglichkeiten angemessen zu entscheiden und zu handeln.“ Aufgrund gravierender kognitiver Defizite könne der Betroffene andere Personen weder wirksam bevollmächtigen noch eine bevollmächtigte Person wirksam kontrollieren.
Die zuständige Richterin befragt Werner Kneip zweimal: Im Februar und im Juni 2020. Beim zweiten Treffen liegt das Gutachten des Psychiaters vor. Der frühere Unternehmer, inzwischen 80 Jahre alt, wird zum Offenbacher Amtsgericht von Koral und einem neuen Beteiligten begleitet: Marcel Großnagel.
Großnagel hat Werner Kneip und Feza Koral 2018 kennengelernt, als er ihnen ein Haus in Frankfurt verkauft hat. Inzwischen ist er zur Vertrauensperson des Seniors und dessen Frau Heidi geworden, verwaltet eine große Gewerbeimmobilie, die den beiden gehört. Einer späteren Zeugenaussage von Heidi Kneip zufolge kümmert er sich für das Ehepaar auch sonst um den lästigen Papierkram.
Nachdem die Richterin Werner Kneip beim zweiten Treffen acht Minuten befragt hat, stürmt Großnagel in den Besprechungsraum und erklärt, er müsse dabei sein. Dann übernimmt er die Gesprächsführung für den Senior. So hat es die Richterin schriftlich festgehalten. Großnagel kann sich auf Nachfrage nicht an die von der Richterin protokollierte Situation erinnern. Sehr wohl aber ist ihm die vorangegangene Anhörung präsent, in der Werner Kneip nichts Gutes über seinen Sohn gesagt und diesen als „Drecksack“ bezeichnet haben soll.
Gericht ordnet gesetzliche Betreuung an
In der Anhörung Mitte Juni 2020 wird Kneips kognitiver Verfall deutlich. „Die Defizite treten insbesondere im alleinigen Gespräch sehr offen zu Tage,“ so die Richterin. Der Betroffene habe keinerlei Überblick über seine finanzielle Situation. Noch am selben Tag wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Er soll sich auch um Kneips Geldangelegenheiten kümmern.
Zu diesem Zeitpunkt haben Werner und Heidi Kneip ihre Geschäfte bereits mehr oder weniger vollständig in die Hände der beiden jüngeren Männer gelegt. Es gibt Hinweise, dass das Ehepaar zunehmend von der Außenwelt abgeschirmt wird.
Ein Psychiater, der Heidi Kneip im Auftrag des Betreuungsgerichts Offenbach auf ihre mentale Fitness überprüfen soll, wird von ihrem Mann und Marcel Großnagel an der Tür abgewiesen.
Großnagel räumt ein, den Psychiater nicht hereingelassen zu haben. Dabei sei es jedoch um den Schutz der alten Dame gegangen. In der Vergangenheit habe der Sohn versucht, sich durch Tricks Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Deshalb habe er zunächst Rücksprache mit dem Gericht halten wollen, so Großnagel.
Als Betreuer von Werner Kneip bestellt das Gericht im Juni 2020 den Offenbacher Rechtsanwalt Dirk Wüstenberg. Der arbeitet sich ein und stellt schnell fest, dass in erheblichem Umfang Zahlungen an Koral, Großnagel und eine von Letzterem kontrollierte Firma geflossen sind.
Vom Gericht beauftragter Betreuer wird schnell ersetzt
Betreuer Wüstenberg wühlt sich durch die Kontobewegungen bei Werner Kneip und stößt unter anderem auf eine Auszahlung, die erst wenige Wochen zurückliegt. Eine Bank im Kreis Offenbach hat dem Senior 250.000 Euro in bar ausgehändigt. Wüstenberg fragt bei der Filiale nach und erfährt, Kneip sei in Begleitung eines jüngeren Mannes gewesen.
Als der Betreuer ein paar Wochen später Werner Kneip selbst nach der Viertelmillion fragt, kann der sich nicht mehr daran erinnern. Für Wüstenberg ist das ein klarer Beleg, dass Kneip seine Vertrauenspersonen nicht mehr kontrollieren kann. Koral hat auf Nachfragen des hr zu den Vorgängen rund um seinen väterlichen Freund bislang nicht reagiert.
Viel Zeit, um an dem Fall weiterzuarbeiten, bleibt Wüstenberg nicht mehr. Der alte Mann habe von Anfang an ablehnend auf ihn reagiert, sei vorgeprägt gewesen, berichtet der Rechtsanwalt. Gegen ihn sei nach dem Motto verfahren worden: „Der muss weg!“ Und so kam es auch. Nach wenigen Monaten bestellt das Offenbacher Gericht einen neuen Betreuer für Werner Kneip. Auf dessen Wunsch, wie es heißt.
Kritik am Betreuungsgericht
Rechtsanwalt Wüstenberg hält den Betreuerwechsel für einen Fehler des Gerichts. So sei wertvolle Zeit verstrichen, um die Geschäfte des Ehepaares zu ordnen. Die Betreuungsrichterin habe zu diesem Zeitpunkt längst aufgegeben, sagt er, sonst hätte sie dem Betreuerwechsel nicht zustimmen dürfen. Der gerichtlich beauftragte Psychiater hatte bereits festgestellt, Kneip könne die Konsequenzen seiner Entscheidungen nicht mehr beurteilen.
Betreuungsgerichte müssen Betroffene gesetzlich vor finanziellem Missbrauch schützen. Allerdings müssen Sie auch den Willen des Betreuten berücksichtigen. Der hat laut Gesetz immer Vorrang.
Zu konkreten Fällen darf sich das Amtsgericht Offenbach nicht äußern, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Doch allgemein räumt das Gericht ein, in Betreuungsfällen mit „komplexer Vermögenssituation“ an seine Grenzen zu stoßen. Hier sei die Informationsbeschaffung äußerst aufwändig. Mögliche Bevollmächtigte könnten ihren Informationsvorsprung und die komplexe Sachlage ausnutzen, indem sie jederzeit „neue Fakten schaffen.“
Die zeitlichen Vorgaben für Betreuungsverfahren bilden solche Ermittlungen nicht ab. Die Expertise liegt im medizinisch-pflegerisch-sozialarbeiterischen Bereich, nicht im Bereich der Vermögensverwaltung.
Zitat von
Amtsgericht Offenbach
Zitat Ende
Der Berliner Anwalt Dietmar Kurze ist Experte für Vorsorgerecht. Er bestätigt, dass komplexe Vermögensfälle mit zahlreichen Bevollmächtigten, beteiligten Anwälten und Notaren eine Herausforderung für Betreuungsgerichte sind. Da wirke die Justiz häufig überfordert.
Kurze hält es für fatal, wenn, wie im Offenbacher Fall, der Eindruck entsteht, dass die Justiz kapituliere: „Dann muss man doch weiter ermitteln und entsprechende Ressourcen schaffen für diese aufwändigen Fälle.“
Vollmachten als mächtige Instrumente
Viele Menschen versuchen, sich mit Vollmachten für den Fall abzusichern, dass sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Im Betreuungsfall Werner Kneip spielt eine schon lange bestehende Vorsorgevollmacht von 2008 eine wichtige Rolle. Darin steht, dass seine Ehefrau ihn unter anderem in Vermögensangelegenheiten vertreten soll, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Als das Gericht im Juni 2020 entscheidet, dass Wüstenberg als gesetzlicher Betreuer Werner Kneips Angelegenheiten regelt, tritt er an die Stelle der Ehefrau. Er darf vom Gesetz her alle bestehenden Vollmachten einkassieren. Allerdings hatte sich Großnagel zuvor über eine Untervollmacht der Ehefrau Zugriff auf ihre Rechte aus der Vorsorgevollmacht von Werner Kneip verschafft. Wüstenberg fordert ihn auf, ihm diese Untervollmacht auszuhändigen, was Großnagel verweigert.
Auf hr-Anfrage erklärt Großnagel heute, er habe keine Vollmachten von Werner Kneip gehabt und habe deshalb auch keine zurückgeben können. Der gesetzliche Betreuer sei von Werner Kneips Sohn Fred gesteuert worden, lässt Großnagel den hr wissen.
Sohn: „Mein Leben ist ein Albtraum“
Fred Kneip kämpft seit Jahren gegen das Unrecht, das ihm aus seiner Sicht widerfahren ist, scheut keine rechtliche Auseinandersetzung, erstattet Strafanzeigen, prozessiert. Auch nachdem sein Vater 2023 stirbt, macht er weiter.
In seinen Mitteln ist Fred Kneip nicht wählerisch. Dem hr liegen Stellungnahmen von weiteren Personen in diesem Fall vor. Sie zeichnen ein wenig schmeichelhaftes Bild von Kneip. Er ist rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. „Mein Leben ist ein Albtraum,“ sagt er dem hr.
Sohn Fred Kneip weiß: In Behörden und Gerichten halten ihn viele für einen Querulanten. Für einen, der einfach keine Ruhe geben will. Als „krankhaft verzweifelten Mann,“ der vergeblich versuche, mit seiner Ansicht durchzudringen, beschreibt ihn die Staatsanwaltschaft Frankfurt Ende 2022.
Ermittler: „Hier ist etwas faul“
Werner Kneips Vertrauter Feza Koral fühlt sich von Sohn Fred Kneip bedroht und erstattet Anzeige. Das Verfahren wird schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die Ermittler halten fest, „dass hier etwas faul ist.“ Gemeint ist nicht das Verhalten von Fred Kneip, sondern das Verschwinden von Vermögenswerten bei dessen Vater Werner.
Inzwischen ist die größte und wertvollste Immobilie aus dem Besitz des Ehepaares für einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag verkauft worden: Unter der Federführung von Geschäftspartner zwei, Marcel Großnagel, der finanziell davon profitiert.
Anzeige wegen Bandendiebstahls
Der zweite vom Amtsgericht Offenbach eingesetzte gesetzliche Betreuer, also der Nachfolger von Rechtsanwalt Wüstenberg, zeigt Koral und Großnagel 2022 an: wegen des Verdachts auf schweren Bandendiebstahl, Unterschlagung und Untreue.
Gleichzeitig fordert er die beiden auf, mehrere Millionen Euro an Werner Kneip zurückzuzahlen. Der Betreuer bezieht sich dabei auf eine Strafanzeige von Sohn Fred von 2019. Entsprechende Geldflüsse in ihre Richtung seien nicht im Interesse des Betreuten erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft wird den Kreis der Verdächtigen zwischenzeitlich auf neun Personen erweitern, darunter mehrere Anwälte, die für das Ehepaar tätig sind. Auf heutige hr-Nachfrage schreibt Großnagels Anwalt, die Vorwürfe der Anzeige basierten auf den Lügen von Sohn Fred Kneip, seien überprüft worden und hätten sich als falsch erwiesen.
700.000 Euro in Begleitung zweier Männer abgehoben
Auch das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigt sich mit dem komplizierten Fall: Dort geht es um einen Erbstreit zwischen Sohn Kneip und Feza Koral. Die Richter gehen in ihrem Beschluss 2024 auch auf Finanztransaktionen im Umfeld von Heidi Kneip ein und erklären, es gebe „erhebliche Interessenkonflikte sowie Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten.“ Damit ist Geschäftspartner Großnagel gemeint.
Grund ist ein Betrag von mehr als 1,7 Millionen Euro, der zwischen 2020 und 2022 von Heidi Kneips Konten an Großnagel und seine Firma geflossen sein soll. Dessen Anwalt zieht den vom Gericht genannten Betrag in Zweifel und betont, dass sämtliche Zahlungen nachvollziehbar und dokumentiert seien. Das gilt nicht für eine Barabhebung durch Heidi Kneip Ende 2021 in Höhe von 700.000 Euro. Die alte Dame soll in Begleitung zweier Männer sein, als sie das Bargeld abhebt. Großnagel lässt dem hr mitteilen, er sei keiner davon.
Wo die gewaltige Bargeldsumme geblieben ist, vermag Heidi Kneips Bevollmächtigter nicht zu sagen. Und ihr fällt dazu bei einer späteren polizeilichen Zeugenaussage auch nichts ein. Dafür aber einem Anwalt, der sie dorthin begleitet hat. Nach hr-Informationen macht er in ihrem Namen vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch – als sei es nicht in ihrem Interesse, das Geld zu finden.
Nach sieben Jahren Ermittlungen eingestellt
Anfang 2026 – nach fast sieben Jahren – stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Koral, Großnagel und mehrere Anwälte ein. Die Ermittlungen haben den Verkauf von Immobilien des Ehepaars, Bargeldabhebungen und Abbuchungen von Konten der beiden zwar bestätigt. Aber man habe nicht nachweisen können, dass dies gegen den Willen der Eheleute geschah, oder dass auf sie Druck ausgeübt wurde.
Taten werden nicht gesondert erfasst
Wie häufig ältere Menschen aufgrund geistiger Beeinträchtigungen um ihr Vermögen gebracht werden, ist nicht bekannt. Diese Fälle werden in keiner Kriminalstatistik gesondert erfasst. Die einzige darauf spezialisierte Einheit der deutschen Polizei gibt es beim Landeskriminalamt Berlin. Dort arbeitet Kriminaloberkommissarin Annett Mau.
Zum Fall Werner Kneip kann Mau nichts sagen. In ihrer Arbeit begegnet sie allerdings immer wieder einem Muster: Personen mit Zugang zu älteren Menschen auf dem Weg in die Demenz gewinnen deren Vertrauen. Dann schotten sie die Betroffenen gegen Angehörige, Freunde oder Nachbarn ab und erlangen im letzten Schritt über Vollmachten und Kontoverfügungen Zugang zum Vermögen.
Mit diesen Menschen wird dann wie ein eigenes Werkzeug gegen sich selbst gehandelt. Der alte Mensch wird dazu gebracht, sich selbst zu schädigen, ohne dass er das erkennt.
Zitat von
Annett Mau, Kriminalhauptkommissarin in Berlin
Zitat Ende
Der Staat achtet den freien Willen seiner Bürger aus guten Gründen, setzt ihn bis zur gerichtlich festgestellten Geschäftsunfähigkeit als gegeben voraus. Aber genau diese Grauzone öffne „dem bösen Menschen Tür und Tor, um dort einzusteigen oder einzugreifen,“ sagt Mau. Angehörigen seien dann häufig aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden, weil Vollmachten vor Gericht bindend seien.
Marcel Großnagel betont auf hr-Anfrage, ihm sei der Schutz älterer Menschen wichtig. Die an Demenz erkrankte Seniorin Heidi Kneip wohnt nicht mehr in ihrer alten Wohnung im Kreis Offenbach. Er habe inzwischen ein neues Zuhause für sie gefunden, lässt Großnagel ausrichten. Ihr gehe es gut. Wo sie lebt, will der Bevollmächtigte nicht mitteilen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/schutz-dementer-senioren-wo-sind-die-millionen-eines-ehepaares-geblieben-v1,senioren-finanzen-missbrauch-100.html


