Laith ist sechs Jahre alt und Autist. Ohne Schulassistenz kann er nicht sicher am Unterricht teilnehmen. Seit Wochen bleibt er deshalb zu Hause. Auch andere Familien berichten von Problemen. Werden Schulassistenzen in Hessen schwieriger bewilligt?
Eigentlich müsste Laith morgens seinen Ranzen packen. Seit drei Wochen ist wieder Schule. Stattdessen ist der Sechsjährige zu Hause. Laith ist Autist und hat eine starke Weglauftendenz. Wenn er losrennt, kann er Gefahren nicht einschätzen.
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Er könnte einfach weiterlaufen und womöglich nicht mehr nach Hause finden. Deshalb können seine Eltern ihn nicht einfach allein zur Schule schicken. „Wir können ihn nicht eine Sekunde aus den Augen lassen“, sagt sein Vater dem hr. Immer müsse jemand bei seinem Sohn sein, aus Angst, dass etwas passiert.
Die Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist eine angeborene Entwicklungsstörung, die sich durch Beeinträchtigungen in der sozialen Interaktion, Kommunikation sowie durch repetitive, also monoton wiederholende, Verhaltensweisen und eingeschränkte Interessen auszeichnet.
Innerhalb des Spektrums wird zwischen diesen drei Formen von Autismus unterschieden:
- Frühkindlicher Autismus (Kanner-Syndrom): Zeigt sich vor dem dritten Lebensjahr mit deutlichen Einschränkungen in sozialer Interaktion und Kommunikation sowie stereotypen Verhaltensmustern.
- Asperger-Syndrom: Betroffene haben in der Regel keine Verzögerungen in der Sprachentwicklung, weisen jedoch Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion und eingeschränkte, repetitive Interessen auf.
- Atypischer Autismus: Hier treten die Symptome später auf oder erfüllen nicht alle Kriterien des frühkindlichen Autismus, dennoch bestehen erhebliche Beeinträchtigungen in den genannten Bereichen.
In neueren Klassifikationen wie dem DSM-5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft und der ICD-11 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) der Weltgesundheitsorganisation WHO werden diese Unterformen unter dem Begriff Autismus-Spektrum-Störung zusammengefasst, um der Vielfalt und den fließenden Übergängen der Symptomatik gerecht zu werden. Die Ausprägungen von ASS variieren stark: Einige Betroffene benötigen intensive Unterstützung im Alltag, während andere ein hohes Maß an Unabhängigkeit erreichen.
Was bedeutet Autismus-Spektrum?
Die Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist eine angeborene Entwicklungsstörung, die sich durch Beeinträchtigungen in der sozialen Interaktion, Kommunikation sowie durch repetitive, also monoton wiederholende, Verhaltensweisen und eingeschränkte Interessen auszeichnet.
Innerhalb des Spektrums wird zwischen diesen drei Formen von Autismus unterschieden:
- Frühkindlicher Autismus (Kanner-Syndrom): Zeigt sich vor dem dritten Lebensjahr mit deutlichen Einschränkungen in sozialer Interaktion und Kommunikation sowie stereotypen Verhaltensmustern.
- Asperger-Syndrom: Betroffene haben in der Regel keine Verzögerungen in der Sprachentwicklung, weisen jedoch Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion und eingeschränkte, repetitive Interessen auf.
- Atypischer Autismus: Hier treten die Symptome später auf oder erfüllen nicht alle Kriterien des frühkindlichen Autismus, dennoch bestehen erhebliche Beeinträchtigungen in den genannten Bereichen.
In neueren Klassifikationen wie dem DSM-5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft und der ICD-11 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) der Weltgesundheitsorganisation WHO werden diese Unterformen unter dem Begriff Autismus-Spektrum-Störung zusammengefasst, um der Vielfalt und den fließenden Übergängen der Symptomatik gerecht zu werden. Die Ausprägungen von ASS variieren stark: Einige Betroffene benötigen intensive Unterstützung im Alltag, während andere ein hohes Maß an Unabhängigkeit erreichen.
Ohne Begleitung bleibt Laith zu Hause
Eine Schulassistenz soll Laith deshalb im Schulalltag begleiten. Sie soll auf ihn achten, ihm Sicherheit geben und ihm ermöglichen, am Unterricht teilzunehmen. Den Antrag stellte die Familie bereits vor Monaten beim Werra-Meißner-Kreis. Doch eine Entscheidung gab es zunächst nicht.
Für die Familie ist die Situation sehr belastend. Sie stammt aus Syrien und lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Zu Hause können sie die Schule nicht ersetzen. Laith brauche die Möglichkeit, zu lernen und mit anderen Kindern zusammen zu sein.
Dass ihm das derzeit fehlt, macht seinem Vater Sorgen. Auf die Frage, was sein Sohn momentan lerne, antwortet er: „Gar nichts.“ Dann sagt er: „Das ist sehr schlecht. Wir gehen nicht nach vorne, sondern immer zurück.“ Er habe Angst, dass Laith Dinge verlerne, die er bereits gelernt habe.
Schon im Kindergarten hatte Laith eine Begleitung
Dass Laith Unterstützung braucht, ist für seine Familie nichts Neues. Schon im Kindergarten hatte er eine persönliche Begleitperson. Gabriele Witzel kennt den Jungen seit Jahren, weiß, wie er reagiert und worauf sie achten muss.
Auch jetzt soll Witzel Laith wieder als Assistenz begleiten. Doch solange die Finanzierung nicht geklärt ist, kann sie nicht anfangen. Den Antrag auf Schulassistenz stellte die Familie nach Angaben von Witzel bereits im Februar. Schon im November 2025 waren Unterlagen eingereicht worden. Weil das Verfahren umgestellt worden sei, habe die Familie den Antrag erneut stellen müssen.
Im Juni kam dann die Nachricht: Der Bedarf müsse zunächst in der Schule festgestellt werden. Also wurde Laith nach den Sommerferien für eine Begutachtung in die Schule gebracht. Am 13. August wurde er dort von zwei pädagogischen Fachkräften des Kreises beobachtet.

Auch beim Spielen auf dem Spielplatz bleibt Laiths Vater immer in seiner Nähe.
Bild © Arne Pollmann (hr)
Seine ehemalige Begleiterin Witzel findet das alles schwer nachvollziehbar. Der Unterstützungsbedarf sei bei Laith schon lange bekannt. „Wer soll besser den Bedarf feststellen können, als wenn es die Mediziner machen?“, fragt sie. Sie habe außerdem Zweifel, ob die zuständigen Sozialpädagogen ausreichend Erfahrung mit Autismus hätten.
Schule versucht, Lücke zu schließen
Laith soll die Paul-Moor-Schule in Wehretal-Reichensachsen besuchen. In der Förderschule kennt man die Probleme mit fehlenden Schulassistenzen. Schulleiterin Esther Kaufmann berichtet dem hr von sechs oder sieben Kindern, bei denen zu Beginn des Schuljahres noch keine Kostenzusage vorlag.
Die Schule versuche, die fehlende Unterstützung vorübergehend selbst aufzufangen. Lehrkräfte springen demnach ein, ebenso Mitarbeitende aus dem Bundesfreiwilligendienst. Sie kümmern sich um Kinder, die ohne zusätzliche Hilfe Schwierigkeiten haben, den Schultag zu bewältigen.
Manche laufen weg oder können Gefahren nicht einschätzen, erzählt Kaufmann. Andere reagieren nicht auf Ansprache, benötigen zwischendurch eine Pause oder schaffen den normalen Schulalltag in der Gruppe nicht ohne Hilfe.
Für die Schule sei das ein Balanceakt. Mitarbeiter, die nun zusätzlich eingesetzt werden, fehlen bei ihren eigentlichen Aufgaben. „Das ist etwas, was eben nicht unbegrenzt möglich ist“, sagt Kaufmann. Die Schule wolle den Kindern trotzdem ermöglichen, am Unterricht teilzunehmen. Bei Laith kommt diese Übergangslösung allerdings nicht zum Einsatz: Er bleibt zu Hause.
Kreis will zunächst den Bedarf ermitteln
Wie kann es sein, dass Laiths Familie sagt, ihr Sohn könne ohne Begleitung nicht sicher zur Schule und der Kreis den Bedarf dennoch zunächst selbst überprüfen will? Der Werra-Meißner-Kreis verweist auf das Verfahren zur Bedarfsermittlung. Der konkrete Unterstützungsbedarf müsse möglichst dort betrachtet werden, wo die Hilfe gebraucht werde – also in der Schule. Eine Hospitation könne dabei helfen, einzuschätzen, welche Unterstützung ein Kind tatsächlich benötige.
Der Kreis betont außerdem: Schulpflicht und Schulassistenz seien rechtlich voneinander zu trennen. Die Bewilligung einer Assistenz dürfe keine Voraussetzung dafür sein, dass ein schulpflichtiges Kind überhaupt zur Schule gehen könne.
Die Schule selbst stellt die Prüfung nicht grundsätzlich infrage. Schulleiterin Kaufmann wünscht sich vor allem, dass sie schnell abgeschlossen wird. Denn solange die Kostenzusage fehle, müsse die Schule mit eigenen Kräften aushelfen. Witzel hält die zusätzliche Begutachtung weiterhin für unnötigen bürokratischen Aufwand
„Als Einzelfall erleben wir es auf gar keinen Fall mehr“
Katja Dallmann vom Autismus-Therapiezentrum Kassel erlebt ähnliche Fälle an mehreren Standorten. Das Zentrum arbeitet unter anderem in Eschwege, Fulda, Korbach und Kassel. „Als Einzelfall erleben wir es auf gar keinen Fall mehr“, sagt Dallmann.
Immer wieder warteten Kinder auf eine Schulbegleitung oder auf deren Bewilligung. Die Verfahren zögen sich aus ihrer Sicht zunehmend in die Länge. Für die Kinder gehe dabei wertvolle Zeit verloren. „Die Kinder wollen in die Schule gehen“, sagt Dallmann.
Die Leiterin des Autismuszentrums hält es für wichtig, dass Eltern, Schule und Fachleute gemeinsam auf ein Kind schauen. Eltern kennen ihre Kinder, die Schule erlebt sie jeden Tag und spezialisierte Einrichtungen bringen Fachwissen über Autismus mit. Wenn die Ämter zusätzlich selbst im Unterricht hospitierten, könne das Verfahren länger dauern, sagt sie.
In Fulda fällt eine jahrelange Begleitung weg
Nicht immer geht es darum, dass eine Schulassistenz überhaupt erst bewilligt werden muss. Im Kreis Fulda hat die Familie von Carmen C. mit einer anderen Situation zu kämpfen. Ihr Sohn ist 17 Jahre alt, Autist und besucht die zwölfte Klasse der Konrad-Zuse-Schule in Hünfeld. Er macht dort sein Fachabitur.
Seit der ersten Klasse hatte er eine Schulbegleitung. Sie kennt ihn seit Jahren und weiß, wann er Unterstützung braucht, hilft beim Strukturieren des Schulalltags, bei sozialen Kontakten oder wenn eine Situation zu viel für ihn wird. „Diese Kontinuität ist für unseren Sohn wirklich absolut wichtig“, sagt Carmen C.. Vertrauen wachse langsam. Es brauche jemanden, der ihn wirklich kenne und merke, wenn die Stimmung kippe.
Ausgerechnet im Abschlussjahr wurde die Finanzierung seiner bisherigen Schulbegleitung beendet. Laut dem Bescheid besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf eine Fachkraft. Die bisherige Begleitung werde aber nicht mehr finanziert. Einen konkreten Ersatz habe die Familie nicht bekommen, sagt die Mutter. Also bezahlt sie die Schulbegleitung selbst.

Carmen C. muss die Schulbegleitung ihres Sohnes derzeit selbst organisieren und finanzieren.
Bild © Patricia Kümpel (hr)
Rund 16.000 Euro hat die Familie nach eigenen Angaben inzwischen vorgestreckt. „Tatsächlich gefährdet das sein Abi“, sagt Carmen C..
Die Kosten für Schulassistenz steigen
Hinter den Fällen steht auch eine Entwicklung, die die Kommunen vor finanzielle Herausforderungen stellt: Im Kreis Fulda sind derzeit 244 Schul- und Teilhabeassistenzen bewilligt. Die Fallzahlen haben sich dort nach Angaben des Kreises innerhalb von sechs Jahren verdoppelt.
Auch die Kosten sind gestiegen. Für Teilhabe und Eingliederungshilfe gaben Stadt und Landkreis Fulda 2025 rund 14,7 Millionen Euro aus – knapp 700.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. 2025 wurden im Landkreis 22 Anträge auf Schul- beziehungsweise Teilhabebegleitung abgelehnt. Im laufenden Jahr sind es bislang zehn Maßnahmen.
Eine Sprecherin des Kreises teilte dem hr allerdings mit, dass das Prüfverfahren nicht geändert worden sei. Die Rechtsprechung sei inzwischen eindeutiger. Eine Schulbegleitung müsse notwendig und geeignet sein, um einem Kind die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. Wenn beispielsweise Therapie, Sozialtraining oder eine Hilfe zur Erziehung ausreichten, seien diese vorrangig.
Auch die Stadt Fulda berichtet von deutlich steigenden Zahlen. Bei den Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung hat sich die Zahl der Fälle innerhalb von sechs Jahren etwa verdoppelt. 2025 waren es 52. Die Kosten für Teilhabe- und Schulassistenz haben sich seit 2019 nach Angaben der Stadt ungefähr verdreifacht.
Fulda setzt auf Assistenz-Teams
Die Stadt probiert deshalb ein neues Modell aus: An einigen Förderschulen werden Teilhabeassistenzen in Teams gebündelt. Die Schule kann die Mitarbeiter je nach Bedarf einsetzen. Eine Assistenz ist also nicht mehr zwingend dauerhaft einem einzelnen Kind zugeordnet. Es gehe um weniger Stigmatisierung, eine Entlastung der Verwaltung, aber ausdrücklich auch um eine mögliche Kostendämpfung.
Für manche Kinder könne eine solche Lösung funktionieren, sagt die Leiterin des Autismuszentrums. Wenn der individuelle Bedarf aber eine Eins-zu-eins-Betreuung erfordere, müsse ein Kind diese auch bekommen.
Eine landesweite Kürzung der Schulassistenz lässt sich aus den beiden Fällen nicht ableiten. Dass die Kommunen angesichts der Kostenentwicklung nach neuen und effizienteren Lösungen suchen, sagen sie allerdings selbst.
Jetzt ist die Entscheidung da
Am Freitagnachmittag kam dann der Brief, auf den Laiths Familie so lange gewartet hatte – allerdings mit einem anderen Ausgang als erhofft. Der Werra-Meißner-Kreis lehnt den Antrag auf Schulassistenz ab.
Grundlage ist die Begutachtung vom 13. August. Dabei seien keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür festgestellt worden, dass Laith auf eine persönliche Assistenz angewiesen sei, heißt es im Bescheid.
Für seine Familie ist das nicht nachzuvollziehen. Sein Vater sagt, sein Sohn könne ohne Begleitung nicht sicher zur Schule gehen. Innerhalb eines Monats kann die Familie nun Widerspruch einlegen.
Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/weil-schulassistenz-fehlt-sechsjaehriger-laith-kann-nicht-zur-schule-v1,autismus-schulassistenz-fehlt-100.html



