Politik

Ex-AfD-Abgeordneter Maximilian Müger vom Betrugsvorwurf freigesprochen

Ex-AfD-Abgeordneter Maximilian Müger vom Betrugsvorwurf freigesprochen

Zwei Fahrten zum Schützenverein, abgerechnet über den Landtag: Vor Gericht hat sich der Abgeordnete Maximilian Müger erfolgreich gegen eine Geldstrafe wegen Betrugs gewehrt. Am Ende reichten der Richterin die Beweise gegen den Ex-AfD-Politiker nicht.

Ein Mann sitzt an einem Tisch und hat zwei Stimmkarten ("Ja", "Nein") in der Hand.


Müger sitzt seit 2024 im hessischen Landtag und ist mittlerweile fraktionslos.
Bild © picture-alliance/dpa


Der fraktionslose hessische Landtagsabgeordnete Maximilian Müger ist vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Das Amtsgericht Wiesbaden sah es am Mittwoch nicht als ausreichend erwiesen an, dass der frühere AfD-Politiker zwei Fahrten zu einem Schützenverein im Kreis Marburg-Biedenkopf zu Unrecht über den Landtag abgerechnet hatte.

Damit endete das Verfahren anders als ein zuvor von der Staatsanwaltschaft angestrengter Strafbefehl: Im Juni hatte das Amtsgericht gegen Müger noch eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 180 Euro verhängt, insgesamt 16.200 Euro. Müger legte dagegen Einspruch ein.

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Im Mittelpunkt der nun mündlichen Verhandlung stand die Frage, ob die beiden Reisen tatsächlich privat waren, wie es die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf. Oder ob sie nicht doch mit Mügers Tätigkeit als Landtagsabgeordneter zusammenhingen.

Wo endet das Private, wo beginnt das Mandat?

Mügers Verteidiger argumentierte, der Abgeordnete habe bei den Reisen politische Kontakte gepflegt und Gespräche geführt. Dabei ging es unter anderem um Treffen mit dem früheren AfD-Abgeordneten Bolldorf aus Biedenkopf. Die Begegnungen sollen nach Angaben Mügers an den Tagen stattgefunden haben, an denen er auch den Schützenverein besuchte.

Ob die Treffen tatsächlich stattfanden, war Teil der Beweisaufnahme. Der inzwischen verstorbene Bolldorf hatte sie in einer Aussage gegenüber der Polizei bestätigt.

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Mandatsbedingte Reise

Abgeordnete können Kosten für Reisen abrechnen, die mit der Ausübung ihres Mandats zusammenhängen. Dabei sind Mandat und Parteiarbeit zu unterscheiden: Reine Parteiarbeit oder private Termine gelten grundsätzlich nicht als Mandatstätigkeit. Gleichzeitig beschränkt sich das freie Mandat nicht auf Sitzungen und offizielle Termine im Landtag, auch politische Gespräche und Kontakte können dazugehören.

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Die Verteidigung verwies außerdem auf das freie Mandat: Politische Arbeit finde eben nicht nur im Parlament oder bei offiziellen Terminen statt. Auch Gespräche und Kontakte könnten zur Mandatsausübung gehören.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Reisen dagegen für völlig unpolitisch. Sie verwies darauf, dass Müger Mitglied des Schützenvereins ist. Außerdem habe er sich in seinen Aussagen in Widersprüche verwickelt und versucht, sich nachträglich Bestätigungen für die angeblichen politische Treffen zu besorgen.

Gericht bleiben Zweifel

Auch die Richterin sah am Ende Ungereimtheiten. Für eine Verurteilung Mügers reichten diese ihrer Meinung nach aber nicht aus. Es sei nicht der Abgeordnete, der nachweisen müsse, dass seine Reisen und die bei der Parlamentsverwaltung geltend gemachten Kosten wirklich mandatsbezogen waren.

Vielmehr müsse ihm nachgewiesen werden, dass die Fahrten rein privat waren und er sie wissentlich falsch als mandatsbezogen abgerechnet hatte.

Diesen Nachweis sah das Gericht nicht als erbracht an. Zeugenaussagen und ein Kalendereintrag ließen einen politischen Zusammenhang zumindest möglich erscheinen. Die deshalb verbleibenden Zweifel führten zum Freispruch.

Die Richterin räumte für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, ein: Eine folgende Instanz könne die Sache womöglich anders bewerten. Ausgangspunkt des Verfahrens gegen Müger war eine Strafanzeige der Landtagsverwaltung Ende 2024.

Auftritt mit Sturmgewehr

Der 33-Jährige erhob in der Verhandlung am Mittwoch im Zusammenhang mit dem Betrugsverfahren heftige Vorwürfe gegen die AfD als seiner früheren Partei. Nach seiner Darstellung habe man nach Gründen gesucht, ihn loszuwerden.

Müger war 2024 für die AfD in den Landtag eingezogen. Im September desselben Jahres verließ er Partei und Fraktion und ist seitdem fraktionslos. Mit diesem Schritt kam er einem Ausschluss zuvor.

Zuvor hatte der Abgeordnete mit einem Video-Clip auf Tiktok bundesweit Schlagzeilen gemacht. Mit einem Sturmgewehr schoss er in Luft und forderte „freie Waffen für freie Bürger“. Zudem beklagte er, dass man in deutschen Städten nicht mehr mehr sicher sei.

Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte dazu seinerzeit: „Offensichtlich soll hier der Einsatz von Waffengewalt in der Migrationspolitik legitimiert werden. Und das ist fürchterlich.“

Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/landtag/ex-afd-abgeordneter-maximilian-mueger-vom-betrugsvorwurf-freigesprochen-v2,mueger-amtsgericht-freispruch-100.html

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