Ein Polizist aus Frankfurt soll einen Mann gezwungen haben, um den Verzicht auf eine angeblich drohende Abschiebung zu betteln. Zur Anklage kommt es erst nach fast zwei Jahren – wegen der Staatsanwaltschaft.

Ein Polizeibeamter (rechts) vom 4. Polizeirevier führt im Bahnhofsviertel einen Mann ab (Archivbild).
Bild © picture alliance/dpa | Arne Dedert
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen einen Polizisten des 4. Frankfurter Polizeireviers Anklage wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall erhoben. Dem Beamten wird vorgeworfen, einen in Gewahrsam genommenen Mann veranlasst zu haben, darum zu „betteln“, nicht abgeschoben zu werden. Zuerst berichtete die Frankfurter Rundschau hierüber.
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00:43 Min. ||Danijel Majic
Vorfall im Dezember 2024
Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft auf hessenschau-Anfrage bestätigte, soll sich der Vorfall in der Nacht zum 10. Dezember 2024 abgespielt haben. Laut Anklage sagte der Beamte dem Betroffenen, der bei einer Kontrolle in Gewahrsam genommen worden war, zunächst, dass ihm die Abschiebung drohe.
Daraufhin habe er dem Opfer weisgemacht, dass er, wenn er die Abschiebung verhindern wolle, bei einem anderen Beamten darum betteln müsse. Das Opfer habe dies ernst genommen und sei der Aufforderung „zur vermeintlichen allgemeinen Belustigung der anwesenden weiteren Polizeibeamten“ nachgekommen, so die Staatsanwaltschaft.
Disziplinarverfahren gegen Polizisten
Die Anklagebehörde stuft das Verhalten des Beamten als „verwerflich“ ein. Die besondere Schwere der Nötigung ergibt sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft daraus, dass der Polizist seine Stellung als Amtsträger missbraucht habe.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Frankfurter Amtsgericht entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Beamten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Erste Konsequenzen hat der Vorfall für den angeklagten Polizisten bereits. Wie das Polizeipräsidium Frankfurt bestätigte, wurde gegen den 31-Jährigen ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem wurde er auf eine andere Polizeidienststelle versetzt und ist dort nicht mehr im Außendienst tätig.
Staatsanwaltschaft räumt Verzögerungen ein
Laut Staatsanwaltschaft wurde die Anklage am 14. September dieses Jahres erhoben. Dass zwischen Vorfall und Anklage gut 21 Monate vergingen, ist darauf zurückzuführen, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft zunächst über Monate unbearbeitet blieb.
Auf hessenschau-Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass die ursprüngliche Anzeige bereits Anfang Januar 2025 einging. Danach seien „ermittlungsfördernde Maßnahmen“ ergriffen worden, „jedoch nicht in einem Maße, das der Sache angemessen gewesen wäre“.
Der Vorgang sei inzwischen intern aufgearbeitet worden. Man bedaure, „dass es in diesem Fall zu vermeidbaren Verzögerungen gekommen“ sei, so die Staatsanwaltschaft.
Weitere Vorfälle im 4. Revier
Das 4. Polizeirevier, zuständig für das Frankfurter Bahnhofsviertel, stand zuletzt immer wieder mit Negativ-Schlagzeilen im Fokus der Öffentlichkeit. Im Mai wurde ein 27-jähriger Beamter wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 27-Jährige hatte einem 65-Jährigen in der Kaiserstraße mehrfach hart ins Gesicht geschlagen. Eine Kollegin, die nicht eingeschritten war, wurde verwarnt.
Im Juli wurde bekannt, dass eine Dienstwaffe aus einem abgesperrten Bereich des Reviers verschwunden war. Ende August wurde die Pistole außerhalb des Reviers in einer nicht näher bezeichneten „polizeilichen Liegenschaft“ aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall wegen des Verdachts der Unterschlagung.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/frankfurt-festgenommener-sollte-polizisten-zur-belustigung-anbetteln-v1,polizist-anklage-100.html


