Das Gesundheitsministerium hat entschieden, welche Krankenhäuser in Hessen künftig welche Leistungen anbieten dürfen. Während die Grund- und Notfallversorgung erhalten bleiben sollen, werden komplexe Behandlungen auf ausgewählte Spezialkliniken konzentriert.

Künftig sollen sich mehr Kliniken spezialisieren.
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00:56 Min. ||Nicholas Buschschlüter
Im Zuge der Krankenhausreform hat das hessische Gesundheitsministerium in einem ersten Schritt entschieden, welche Klinik im Land voraussichtlich welche Behandlungen anbieten darf.
Es gebe keine Veränderungen in der Anzahl der Notfallstandorte und auch keine Veränderung in der Geburtshilfe sowie in der Kinder- und Jugendmedizin, teilte das Ministerium am Freitag mit.
„Die Menschen können sich weiter darauf verlassen, im Notfall schnell medizinische Hilfe zu erhalten“, erklärte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) in Wiesbaden. Gleichzeitig werde die Qualität von planbaren Eingriffen bei Spezialisten gesteigert.
„Im Ergebnis kommt es für den Großteil der hessischen Krankenhäuser bis auf die Ausweitung oder Konzentrierung auf bestimmte Leistungsgruppen, also die Festlegung auf medizinische Schwerpunkte, nur zu minimalen Änderungen.“
Endgültige Entscheidung bis 2027 anvisiert
Die Kliniken erhalten nun ihre vorläufigen Zuweisungen digital. Anschließend wird die Liste online für alle offengelegt, wie das Ministerium ergänzte.
Bezüglich dieser Liste können die Krankenhäuser im Rahmen einer Anhörung Stellung nehmen. Die endgültige Zuweisung ist für Dezember geplant. 2027 soll dann feststehen, welche medizinischen Behandlungen wo vorgenommen werden können.
Die von der Ampel-Koalition Ende 2024 gegen Proteste durchgesetzte Reform soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Der damalige Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach gar von einer „Revolution“.
Zentrales Instrument sind neu definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das soll bewirken, dass etwa Krebs-OPs in Kliniken mit Spezialkenntnissen laufen.
Das hessische Gesundheitsministerium hat rund 1.800 Anträge aus den Krankenhäusern nach den bundeseinheitlichen Leistungsgruppen und nach Prüfung des Medizinischen Dienstes Hessen begutachtet und beschieden. Für jeden einzelnen Krankenhausstandort musste für jede gewünschte Leistungsgruppe ein separater Antrag gestellt werden – unabhängig davon, ob die Leistung dort bisher schon erbracht wurde.
„Es geht darum, dass dort behandelt wird, wo die notwendigen Voraussetzungen, die Erfahrung und die Qualität für die Behandlung vorhanden sind“, erläuterte Stolz. Gleichzeitig bleibe eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung in allen Regionen – von Bad Karlshafen (Kassel) als nördlichste bis Neckarsteinach (Bergstraße) als südlichste Kommune Hessens – von zentraler Bedeutung.
Eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung muss berücksichtigen, wie viele Behandlungen künftig voraussichtlich benötigt werden, wie das Ministerium erklärte. Der Versorgungsbedarf werde nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt und im 260 Seiten umfassenden Hessischen Krankenhausplan festgelegt.
Dabei wurden auch Entwicklungen berücksichtigt, die den künftigen Behandlungsbedarf verändern – insbesondere der demografische Wandel und die zunehmende Verlagerung bislang stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich.
Das Land stellt dem prognostizierten Bedarf anschließend das geprüfte Angebot der Krankenhäuser gegenüber. So wird für jede Leistungsgruppe sichtbar, ob Angebot und Bedarf zueinanderpassen.
„Eine stärkere Spezialisierung und Konzentration bei hochkomplexen Behandlungen ist wichtig“, erklärt das Gesundheitsministerium. Ein Krankenhaus, das komplexe Eingriffe häufiger durchführe, verfüge über eine höhere medizinische Erfahrung und eine größere Routine. Die Spezialisierung sorge damit für eine höhere Patientensicherheit.
Beispiele für bestimmte Patientengruppen sind:
- Bauchspeicheldrüseneingriffe (Pankreaseingriffe): Aktuell bieten 23 Krankenhäuser in Hessen diese hochkomplexen Operationen an. Künftig soll die gleiche Leistung landesweit von 15 spezialisierten und den am besten geeignetsten Krankenhäusern erbracht werden.
- Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom): Dieser Krebs wurde bisher von 28 unterschiedlichen Kliniken behandelt. Künftig soll dies von 15 übernommen werden.
- Künstliches Kniegelenk (Endoprothetik): 66 hessische Krankenhäuser bieten aktuell Operationen an. Künftig sollen dies 50 Kliniken anbieten dürfen.
- Brustkrebs (Senologie): Die Umsetzung der Krankenhausreform sieht eine Spezialisierung von 29 auf 24 Brustkrebs-Kliniken vor.
- Eingriffe am Nervensystem, Gehirn und Rückenmark (Neurochirugie): Statt derzeit 17 Kliniken sollen sich künftig rund 13 Krankenhäuser auf diese Eingriffe konzentrieren.
Für die Krankenhausreform in Hessen gibt es einen Fonds, den der Bund, die Länder und die Krankenhausträger gemeinsam stemmen. In diesen insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro umfassenden Fonds gehen 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen. Das Geld soll bis 2035 gezielt für strukturelle Veränderungen und nicht für laufende Kosten eingesetzt werden, so das Gesundheitsministerium.
Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/krankenhausreform-in-hessen-weniger-kliniken-fuer-komplexe-eingriffe-v1,krankenhausreform-gesundheitsministerium-100.html


