Nach einem Aufruf von Richtern und Staatsanwälten für ein AfD-Verbotsverfahren hat ein Erlass in Hessen für Wirbel gesorgt. Nun meldet sich Justizminister Christian Heinz zu Wort. Disziplinarische Maßnahmen gegen die Unterzeichner seien nie ein Thema gewesen – ganz im Gegenteil.

Schild mit der Forderung nach einem AfD-Verbot
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Wie weit dürfen sich Angehörige der Justiz privat mit politischen Meinungsäußerungen und Aktionen aus dem Fenster hängen? An dieser Frage hat sich angesichts der Debatte um ein AfD-Verbot ein heftiger Streit zwischen der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) und dem Justizministerium entzündet. Jetzt hat sich Justizminister Christian Heinz persönlich eingeschaltet.
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01:21 Min.|Wolfgang Türk
Der CDU-Politiker stellte gegenüber dem hr am Donnerstag klar: Was ihm und seinem Haus wegen eines Erlasses zur Beteiligung hessischer Richter und Staatsanwälte an einem Aufruf für ein AfD-Verbotsverfahren vorgeworfen wird, entbehre jeder Grundlage.
„Der Eindruck ist falsch, das Ministerium habe bei den Gerichtsverwaltungen disziplinarrechtliche Maßnahmen angeregt, weil Richter und Staatsanwälte ihre politische Meinung geäußert haben“, sagte der Minister.

Christian Heinz (CDU)
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Eine solche Anregung für disziplinarische Maßnahmen stehe dem Justizministerium nicht zu. Darüber entschieden die Gerichte selbst.
Einsatz für Demokratie ist erwünscht
Auch ein Hinweis des Ministeriums vom August widerlegt laut Heinz den Vorwurf der Richtervereinigung, man wolle in die Meinungsfreiheit eingreifen. Im Gegenteil.
Damals habe das Justizministerium betont: Die Unterschrift unter einen solchen politischen Aufruf „im „außerdienstlichen Kontext“ allein sei noch kein Verstoß gegen das sogenannte Mäßigungsgebot. Den offenen Brief für ein AfD-Verbotsverfahren haben mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen unterzeichnet.
Heinz bezeichnet es als völlig legitim, wenn auch Richter und Staatsanwälte politisch aktiv werden. Der Minister wörtlich: „Alle Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich auch Angehörige der Justiz, dürfen und sollen sich für die Demokratie einsetzen und sich politisch betätigen.“
Warnung vor Befangenheitsproblemen
Und warum dann der von der Richtervereinigung scharf kritisierte Erlass? In ihm hatte das Ministerium für Gerichte und Staatsanwaltschaften die Namen von Unterzeichnern aus Hessen aufgeführt. Das war verbunden mit der Aufforderung zu prüfen, ob es in diesen Fällen „Anlass zur Prüfung dienstrechtlich erforderlicher Maßnahmen“ geben könnte.
Heinz sprach von „etwaigen Missverständnissen“, auf denen die Kritik beruhe. Er bekräftigte, was zuvor sein Sprecher dem hr gesagt hatte: Alleiniges Ziel des Erlasses war es demnach, die Gerichte und Staatsanwaltschaften für das Problem möglicher Befangenheiten zu sensibilisieren, die sich für Unterzeichner des Aufrufs für ein AfD-Verbotsverfahren ergeben könnten.
An solchen Befangenheitsanträgen könnten Verfahren insbesondere dann scheitern, wenn die beteiligten Juristen sich unter Verwendung ihrer Dienstbezeichnung politisch positionieren. Nach Einschätzung des Ministers müsste es in Verfahren nicht einmal um die Partei selbst gehen.
„Wenn beispielsweise ein Mitglied einer Partei, die der Richter oder Staatsanwalt kritisiert hat, einen Nachbarschaftsstreit führt, kann es schon zu einem solchen Befangenheitsantrag kommen“, sagte Heinz. Er kündigte an, der NRV auf ihren offenen Brief an ihn „in diesem Sinne zu antworten, um etwaige Missverständnisse aus der Welt zu schaffen“.
Erhalten AfD-Abgeordnete Auskunft?
Eine Anfrage aus den Reihen der hessischen AfD-Fraktion in dieser Sache liegt der Landesregierung inzwischen auch vor. Drei Abgeordnete wollen Auskunft über die Zahl und die Dienststellen der Unterzeichner erhalten, die in der hessischen Justiz arbeiten. Außerdem soll die Landesregierung sagen, wie sie es „bezüglich Mäßigungsgebot, richterliche Unabhängigkeit und mögliche Befangenheit“ bewertet, wenn hessische Richter oder Staatsanwälte in dieser Form aktiv werden.
Eine vergleichbare Anfrage der AfD im sächsischen Landtag hatte die dortige Staatsregierung abgeschmettert: Es handele sich „um eine ausschließlich private Betätigung der sächsischen Richter und Staatsanwälte“. Deshalb liege die Anfrage „außerhalb ihres Verantwortungsbereichs“.
Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/streit-um-aufruf-zu-afd-verbotsverfahren-justizminister-heinz-meldet-sich-zu-wort-v1,justizminister-juristenerlass-afd-verbot-100.html


